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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. April 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Matthias Klein

Ein häufiger Knackpunkt ist (oder war) ein IHP mit Halter-Freigabe, z.B. für 50h-Kontrollen. Die Halter-Freigabe ist in einer gewerblichen ATO nicht möglich, zumindest war das noch vor Einführung Part-ML so. Vielleicht hat sich das aber mittlerweile geändert.

21. April 2021: Von Patrick Lean Hard an Mich.ael Brün.ing

Lieber Michael, Part-ML gilt seit März 2020. Es ist EU Recht, gilt in allen EASA Staaten und greift somit durch. Was Nationalstaaten für Altlasten in ihren Gesetzestexten haben ist unerheblich. Für Part-NCO Flieger bis 2730kg (auch Ausbildung = NCO), ist Part-ML verpflichtend anzuwenden. Siehe meinen vorigen Post bzgl. Ausbildung/ATO/CAMO/CAO/Owner... Lg Pat

21. April 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Patrick Lean Hard
Danke für den Hinweis, dass die Vorschrift, die ich erwähnt habe, schon gilt.

Ich habe mir den Part ML gerade bezüglich der Vorgaben zu CAMO und Owner Maintenance durchgesehen. Die Anforderungen bei eine gewerblichen ATO sind unverändert. Man braucht auch unter Part ML eine CAMO und es darf keine Pilot/Owner Maintenance durchgeführt werden. Siehe ML.A.201. Eine gute Übersicht ist in den Easy Access Rules auf Seite 863 zu finden.

Eine typische Vereins-ATO betrifft das natürlich nicht, aber ATOs, die für CPL und IFR ausbilden, schon.
22. April 2021: Von Patrick Lean Hard an Mich.ael Brün.ing

Eine Vereins ATO kann ebenso CPL, IR usw.. ausbilden. Ohne CAO/CAMO Pflicht.


Eine gewerbliche ATO kann, sofern der Owner geschult wird, Flugzeuge ohne CAO/CAMO einsetzen.

22. April 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Patrick Lean Hard

In Part ORA.ATO.200ff gibt es eine ganze Menge Zusatzanforderungen für ATOs, die für CPL ausbilden wollen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das eine Vereins-ATO auf sich nehmen wird, um vielleicht einen Kandidaten pro Jahr auszubilden. Auch die Ausbildung für IFR in der eigenen ATO macht im Vereinskontext wenig Sinn, zuviel Aufwand für zuwenig Kandidaten.

Außerdem sind viele Vereins-ATOs nur "Ableger" einer Verbands-ATO, die sich ausschließlich um "Nachwuchs-Förderung" kümmern und die weiterführenden Ausbildungen nicht im Lehrgangsprogramm haben.

Unabhängig davon, welche Vereins-ATOs was ausbilden, wäre es für eine konkretere Beantwortung der Eröffnungsfrage wichtig, in welchem Ausbildungskontext das Flugzeug eingesetzt werden soll:

  • gewerbliche oder "einfache" ATO/DTO
  • für welche Lizenzen und Berechtigungen soll damit ausgebildet werden
  • handelt es sich um ein eigenes Flugzeug oder nicht - dabei gilt eine namentliche Haltergemeinschaft noch als eigen, aber nicht Verein, gechartert oder vom Eigner geliehen
22. April 2021: Von Malte Höltken an Mich.ael Brün.ing

Ich persönlich kenne auch keine Vereins-ATO, welche zum CPL ausbildet. Das beisst sich auch ein stückweit (moralisch) mit der unkommerziellen Vereinsidee (auch wenn es wohl möglich wäre).

Worauf Patrick aber bezogen auf die IFR Ausbildung hinaus wollte, ist

GM1 ML.A.201(e) Responsibilities (ED Decision 2020/002/R)

COMMERCIAL ATO/DTO

According to industry practice, the following are examples of aircraft not considered to be operated by a commercial ATO or a commercial DTO:

(a) Aircraft operated by an organisation holding an ATO certificate or a DTO declaration, created with the aim of promoting aerial sport or leisure aviation, on the conditions that:

(1) the aircraft is operated by the organisation on the basis of ownership or dry lease;

(2) the ATO/DTO is a non-profit organisation; and

(3) whenever non-members of the organisation are involved, such flights represent only a marginal activity of the organisation.

(b) Aircraft operated under Part-NCO by its owner together with an ATO or a DTO flight instructor for the purpose of training, when the contract between the owner and the training organisation and the procedures of the training organisation allow it. The continuing airworthiness of such aircraft remains under the responsibility of the owner, or of the CAMO or CAO contracted by the owner, if the owner has elected to contract a CAMO or CAO in accordance with ML.A.201(f).

(c) Aircraft used for very limited training flights due to the specific configuration of the aircraft and limited need for such flights.

22. April 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Malte Höltken

Ja, den GM-Abschnitt habe ich auch gesehen, muss aber sagen, dass ich die Formulierung verwirrend finde.

Ich würde den Abschnitt a) so verstehen, dass dort die Kriterien für eine nicht-gewerbliche ATO aufgelistet sind. Das passt auch auf die typische Vereins-ATO.

Den Abschntt b) interpretiere ich so, dass ein einzelnes Flugzeug vom Halter in einer gewerblichen ATO verwendet werden kann, ohne die normalerweise gültigen Kriterien erfüllen zu müssen.

Und schließlich beschreibt Abschnitt c) die Sondernutzung eines Flugzeugs für wenige Spezialfälle, wobei mir spontan das Trudeltraining für den FI mit einem (fremden) kunstflugtauglichen Gerät einfällt.

Das haben wir aber auch schon alles erwähnt und ändert nichts an der Tatsache, dass z.B. nur der Halter selbst sein eigenes Flugzeug für die IFR-Ausbildung in einer gewerblichen ATO verwenden kann, nicht aber seine Kumpel, die auch darauf fliegen dürfen, ohne die Anforderungen für Flugzeuge in einer gewerblichen ATO erfüllen zu müssen. Auch Vereinsflugzeuge dürfen ohne die Zusatzvorgaben (CAMO/CAO und Ausschluß Owner-Maintenance) nicht für die IFR-Schulung in einer gewerblichen ATO verwendet werden.

Ich hatte nämlich genau das Thema mit einem Flugzeug aus meinem Verein, das - im Rahmen einer Partnerschaft mit einer gewerblichen ATO - für Vereinsmitglieder zur IFR-Ausbildung eingesetzt werden sollte. Das Ende vom Lied war, dass das IHP umgestellt, eine CAMO beauftragt und die bislang im Verein ausgiebig genutzte Halter-Wartung für dieses Flugzeug eingestellt wurde. Erst dann konnte das Flugzeug in der gewerblichen ATO zur Schulung gemeldet werden. Ich muss zugeben, dass das noch vor Einführung des Part ML war, aber die Bestimmungen haben sich offensichtlich in der Hinsicht nur geringfügig verbessert. Immerhin ist jetzt der Einsatz des eigenen Flugzeugs ohne diese Zusatzanforderungen möglich. Das ist schonmal ein wichtiger Fortschritt.

22. April 2021: Von T Rund an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]
Zitat: Ich persönlich kenne auch keine Vereins-ATO, welche zum CPL ausbildet. Das beisst sich auch ein stückweit (moralisch) mit der unkommerziellen Vereinsidee (auch wenn es wohl möglich wäre).

Warum beißt sich denn eine CPL-Ausbildung mit der moralischen Vereinsidee? Solange die CPL-Ausbildung ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt (und ich wüsste nicht, dass das von den FCL gefordert wird), steht sich doch da nichts entgegen. Das könnte sogar ein gemeinnütziger Vereinszweck sein, Menschen den Zugang zu einer Ausbildung zu gewähren, die sie sich sonst nicht leisten könnten. Im übrigen dürfen Vereine auch kommerziell agieren, zu häufig wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Verein mit Gemeinnützigkeit verbunden, das muss aber gar nicht sein.

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