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9. März 2021: Von Peter Schneider an Martin W.

So sehe ich das auch. Als Hersteller und Halter bestimme ich, wer auf welchem Sitz der PIC ist. Sonst wäre ja keiner der PIC, wenn ich mich (ab und zu mal) entschliesse allein und aus Übungsgründen auf dem rechten Sitz zu fliegen. In meiner Kiste legt das Handbuch, das ich selbst verfasst habe, nicht fest, wo der PIC sitzt. D.h., wenn ich jemanden rechts sitzen lasse und mitfliege, kann und darf der auch der PIC sein. Natürlich muss die Bedienung des Gerätes vollumfänglich von beiden Sitzen aus möglich sein. Die Versicherung hat dazu auch nichts zu sagen.

9. März 2021: Von Joachim P. an Peter Schneider

Die Versicherung hat dazu auch nichts zu sagen.

DIe Versicherung hat nichts zu deinen Operations sagen. Aber sie kann festlegen, unter welchen Bedingungen sie zahlt?

9. März 2021: Von Peter Schneider an Joachim P.

...wenn's dann haarklein auch im Vertrag steht.

9. März 2021: Von Bernhard Tenzler an Peter Schneider

Ich habe mir dazu mal meine Bedingungen der Kaskoversicherung angeschaut. Den Begriff PIC gibt es dort nicht, es wird aber die Leistung ausgeschlossen wenn ein Pilot, der nich als berechtigter Luftfahrzeugführer in der Police genannt ist, das Flugzeug führt.

Wenn der berechtigt genannte also rechts gesesessen hat und das Flugzeug tatsächlich geführt hat, wäre eigentlich Leistungspflicht gegeben. Im Zivilrecht müsste dieses aber u.U. bewiesen werden, insbesondere wenn der Anschein Anderes vermuten lässt.

Ein weiterer Pferdefuss könnte noch der Umfang der versicherten Flüge sein, typischerweise sprechen die Versicherungen von "privaten Sport- u. Reiseflügen", insofern könnte die Unterschiedsschulung o.ä. bereits eine Gefahrenerhöhung bedeuten, die dann zur Leistungsverweigerung führt.

Kurzum, der Anruf beim Makler und die schriftliche Bestätigung halte ich für sinnvoll und wird normalerweise auch gewährt, solange man nicht regelmässig mit diesem Ansinnen um die Ecke kommt.

11. März 2021: Von Peter Schneider an Bernhard Tenzler

Hallo Bernhard, in meiner Halter-Haftpflicht Police (CSL) ist nicht spezifiziert, wer den Flieger fliegen darf. Von welchem Sitz aus, bestimmt der Hersteller, der ich bin.

11. März 2021: Von Bernhard Tenzler an Peter Schneider

Ich beziehe mich auf die Kasko

11. März 2021: Von Peter Schneider an Bernhard Tenzler

Uh, hab ich nicht, war deshalb wohl auf dem falschen Gleis, weil der Eröffner auch nur von 'Versicherung' sprach.


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