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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. September 2020: Von Holgi _______ an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +3.00 [3]

Ich verstehe den ganzen Aufstand nicht.

Früher haben wir bei jeder Verlängerung beglaubigte Kopien vom Flugbuch eingeschickt.

Also mindestens Jährlich, bei einigen wo Ablaufdaten von Ratings und Lehrberechtigung nicht auf dem gleichen Datum lagen, sogar halbjährlich.

Jetzt prüft das LBA stichprobenhaft einzelne Piloten und schon läuft sich hier eine Rechtsanwältin warm.

Besonders viele Briefe dieser Art hat es ja scheinbar nicht gegeben, ich zähle hier im Forum nur 3.

Und ob das ganze Anlasslos war, wissen wir ja gar nicht. Es gab sicher einen Anlass, denn das LBA macht sich sicher keine Arbeit ohne Hintergrund.

Sollten Sie gemeint haben das der Lizenzinhaber keinen Anlass zu einer Kontrolle gegeben hat, dann sollten sie das auch so schreiben. Gerade als Juristin sollte Ihnen klar sein das es auf jedes einzelne Wort ankommen kann.

So aber ist die Überschrift Bildzeitungsniveau.

1. Oktober 2020: Von Ingo-Julian Rösch an Holgi _______ Bewertung: +8.00 [8]

Da muss ich die Kollegin jetzt mal etwas in Schutz nehmen, denn die Wertung, die im Vorwurf des "Warmlaufens" steckt, teile ich jetzt nicht unebdingt:

Keine Frage, ein Anwalt will Geld verdienen. Das dürfte jedem im Forum nicht anders gehen. Bei den wenigsten Anwälten die ich kenne würde ich jeoch unterstellen wollen, dass dies der prägende Gedanke ist. Als Teil er legistlative sind Juristen und damit auch Anwälte ein nicht unerheblicher Teil der Gewaltenteilung.

Derjuristische und insbesondere auch der anwaltliche Blick auf Sachverhalte geht nicht davon aus, ob etwas bequem oder unbequem ist. Auch Empathie sind erst einmal weniger relevant. Der Jurist prüft ob bestimmte Regeln eingehalten sind oder nicht. Dabei würdigt er diese Regeln und überlegt im Rahmen seiner Aufgaben welche verschiedenen Betrachtungen möglich sind.

Wenn der Staat etwas von einem Bürger möchte, dann wird er erst einmal eine Ermächtigungsgrundlage brauchen. Das ist auch sinnvoll schützt es doch vor Willkür durch den Staat. Wenn heir also Flugbücher kontrolliert werden sollen, dann wird man sich Gedanken machen, welche Ermächtigungsgrundlage es dafür gibt. Dabei dürften die Anforderungen an eine "verdachtsunabhängig Kontrolle" höher sein, als in den Fällen, in denen konkrete Verdachtsmomente für rechtswidriges Verhaltne vorliegen. Ich kann mir gut vorstellen, dass im Zweifel auch viele, die einen solchen Brief mit der Aufforderung zur Übersendung von Daten erhalten, sich erst einmal Gedanken machen, ob etwas falsch gelaufen ist und nun Probleme drohen.

Sich die Frage zu stellen, auf welcher Rechtsgrundlage hier eine solche Anforderung erfolgen kann, ist also aus meiner Sicht erst einmal vernünftig. Das gleiche gilt überigens wenn es um "Fliegen ohne Flugleiter" oder andere Diskussionspunkte geht.

Ich schätze insoweit auch PuF und die jeweiligen Artikel gerade dafür, dass sich meist sachlich klar mit diesen Umständen auseinandergesetzt wird, egal ob es um die Einrichtung von IFR-Anflügen, neue Luftärume oder sonstige Streitpunkte geht.

Das Argument, es sei kein Aufwand oder es gibt ja nichts zu verbergen ist einfach, kann auf lange Sicht aber problematisch sein. Wer sagt, dass das was heute gilt nicht später anders geshen wird. Veränderungen in der Akzeptanz bestimmter Verhalten und Umstände prägen die Welt schon sei Ewigkeiten.

Ad hoc habe ich jetzt im Part.FCL keine über FCL.045 hinausgehende Grundlage für eine solche Ermächtigung gefunden.

FCL.045

(c) A pilot or a student pilot shall without undue delay present his/her flight time record for inspection upon request by an authorised representative of a competent authority.

Der Leseart nach könnte man im HInlick auf die Dogmatik unter a), b) und d) der Regelungen daher wohl erst einmal gut vertreten, dass dies nur für Kontrollen vor Ort und nicht für Übersendungen ohne Anlass gilt.

§ 11 der LuftPersV könnte unabhängig eine Ermächtigung für derartige Kontrollen beinhalten. Dann wäre aber das LBA wohl nur zuständig, wenn es sich auch um eine beim LBA geführte Lizenz handelt.

§ 11 LuftPersV

Die Rechte aus einer Erlaubnis dürfen nur ausgeübt werden, wenn die zur Erteilung der Erlaubnis geforderten Zeugnisse und Nachweise jeweils gültig sind und die fortlaufende Flugerfahrung auf Verlangen der zuständigen Stelle nach § 5 oder der Luftaufsicht durch entsprechende Einträge im Flugbuch nachgewiesen werden kann. In den Fällen des § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Luftsicherheitsgesetzes muss eine gültige Bescheinigung über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegen.

Sich der Angelegenheit daher einmal empirisch zu nähern ist nicht zwingend der falsche Weg. Es macht natürlich wenig Sinn einen Kreuzzug gegen bestimmte Maßnahmen zu führen. Eine soche Begehr aber sachlich zu hinterfragen halte ich für legitim und auch im Interesse aller Piloten. Wenn sich dann ergibt, dass eine Rechtsgrundlage vorliegt und für diese auch sachliche Gründe bestehen, let it be. Der Pilot, bei dem zufällig etwas im Flugbuch gefunden wird, was dann Probleme macht, hätte sich hinterher aber gewünscht, dass man vorher dafüber nachgedacht hätte, ob die Maßnahme rechtmäßig ist. Und wer insoweit ohne Schuld sein will, der werfe den ersten Stein....

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das des Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus." (Rudolf von Ihering, Rechtswissenschaftler, 1818 - 1892)

1. Oktober 2020: Von Hubert Eckl an Ingo-Julian Rösch

Wenn der Staat etwas von einem Bürger möchte, dann wird er erst einmal eine Ermächtigungsgrundlage brauchen. Das ist auch sinnvoll schützt es doch vor Willkür durch den Staat.

Damit kann ich alles erschlagen! Ermächtigungsgrundlage. Gabs nicht einmal ein Ermächtigungsgesetz? Klar muss jeder Jurist subsummieren. Aber wie ist denn dann formell die ZÜP zu erklären? Sie verstößt gegen alles was Bürgerrecht ist, formell gegen EU-Recht. Wieso muss ich belegen, daß ich mich auf dem Boden des Grundgesetzes und aller abgeleiteten Gesetze und Verordnungen bewege und für dieses Beleg auch noch zahlen?????

1. Oktober 2020: Von Olaf Musch an Ingo-Julian Rösch

Dein Zitat aus der LuftPersV halte ich für interessant:

Die Rechte aus einer Erlaubnis dürfen nur ausgeübt werden, wenn die zur Erteilung der Erlaubnis geforderten Zeugnisse und Nachweise jeweils gültig sind und die fortlaufende Flugerfahrung auf Verlangen der zuständigen Stelle nach § 5 oder der Luftaufsicht durch entsprechende Einträge im Flugbuch nachgewiesen werden kann.

wichtig dabei der von mir fett markierte Teil. Die Frage, die sich bei einer Kontrolle per Post nämlich stellt ist, ob ich meine Rechte aus der fraglichen Erlaubnis überhaupt ausübe.

Bei einem Ramp Check vor Ort ist offensichtlich, dass ein Pilot bei (unmittelbar vor bzw. unmittelbar nach) der Ausübung seiner Rechte kontrolliert wird.
Am Schreibtisch zu Hause übe ich andere - nicht gegenständliche - Rechte aus, und dabei darf die Behörde doch nicht ohne weiteren Anlass meine Nachweise für eben die Ausübung des Flugrechts verlangen.

Beispiel: Jemand entscheidet sich, nicht mehr zu fliegen. Er behält die Pilotenlizenz, hält evtl. auch seine ZÜP noch aktuell, baut aber keine Flugerfahrung auf.

Wenn dann die Behörde (unabhängig, ob LBA oder Landesbehörde) die Flugerfahrung kontrolliert, kann sie dem Piloten höchsten sagen: Du darfst aber jetzt nicht mehr einfach so einsteigen und losfliegen. Ansonsten gibt es ja keinerlei akute Verstöße gegen irgend was.
Wäre das allerdings bei einem Ramp Check aufgefallen, wären konkrete Vergehen/Straftaten anhängig (Ausübung der Rechte ohne Nachweis der Flugerfahrung) und Maßnahmen einzuleiten.

Aber die Stichprobenkontrolle per Post läuft meines Erachtens einfach ins Leere.

Ist wie eine verkehrspolizeiliche Alkoholkontrolle an der Haustür...

Olaf

1. Oktober 2020: Von Holgi _______ an Olaf Musch

Ich meine es bleibt der Behörde unbenommen, bereits durchgeführte Flüge auf das Vorhandensein der in §11 LuftpersV geforderten Vorraussetzungen zu prüfen.

Solange sie nicht verjährt sind.

1. Oktober 2020: Von Chris _____ an Holgi _______

Worauf werden sie schauen? Ob die Flugerfahrung stimmig ist - ggf. stichprobenartig mit den Hauptflugbüchern der Plätze verproben.

Da haben nur die was zu befürchten, die ihre Stundeneinträge nach oben (!) jubeln.

1. Oktober 2020: Von Michael Söchtig an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Auch wenn man die laienhafte Gleichstellung von Ermächtigungsgrundlage und Ermächtigungsgesetz eigentlich nicht kommentieren sollte, so kann ich das als Jurist nicht stehen lassen.

Das Ermächtigungsgesetz ist das Gegenteil einer vernünftigen Ermächtigungsgrundlage, es wäre nach unserer heutigen Verfassung glücklicherweise auch komplett illegal.

Rechtsstaatlichkeit basiert darauf, dass jeder Eingriff auf einer gesetzlichen Grundlage, der Ermächtigungsgrundlage, basiert.

Politisch halte ich die Züp für nervig, jedoch ist sie genau das Gegenteil von Willkür - die ZÜP basiert auf einem Gesetz, das verfassungsgemäß ergangen ist. Ob die ZÜP europarechtswidrig ist, das wäre ggf. von einem Gericht zu klären, in letzter Instanz vom EuGH.

Ich habe da aber tatsächlich eher starke Zweifel dran. Sie mag lästig sein, ich bin kein Fan von ihr. Aber verfassungswidrig ist sie schon mal gar nicht.

Und wer die ganze Zeit Regeln in Frage stellt sollte sich die Frage stellen, ob die gefährliche Eigenschaft "Anti Authority" bei ihm nicht zu stark ausgeprägt ist.

1. Oktober 2020: Von Lutz D. an Chris _____ Bewertung: +5.00 [5]

Also, wenn jemand zu doof oder zu uneinsichtig ist, seine Flugbücher regelkonform zu führen, ergeben sich vielleicht auch Fragen zur Zuverlässigkeit.

1. Oktober 2020: Von Olaf Musch an Holgi _______

Ich meine es bleibt der Behörde unbenommen, bereits durchgeführte Flüge auf das Vorhandensein der in §11 LuftpersV geforderten Vorraussetzungen zu prüfen.

Natürlich. Es gilt aber meines Wissens auch sowas wie Verhältnismäßigkeit und Nutzen.

Und den Nutzen in solch einer Kontrolle sehe ich nur in einem Punkt: Abgleich mit Flugbüchern von Plätzen oder einzelnen Maschinen (Verein oder anderer Vercharterer), die gerade geprüft werden. Das wäre dann keine anlasslose Prüfung. Evtl. würde aber solch ein Anlass an die Piloten vielleicht nicht kommuniziert, und die empfinden die Nachfrage dann als anlasslos.

Wie gesagt, die Polizei darf auch klingeln und fragen, ob ich mit einer Alkoholkontrolle einverstanden bin. Bringt nur nix, weil ich in dem Moment ja nicht am Straßenverkehr teilnehme...

Olaf

1. Oktober 2020: Von Chris _____ an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

@Michael, das war vermutlich keine Antwort auf mich oder? Ich habe nicht die Ermächtigungsgrundlage für diese Überprüfungen hinterfragt. Ich bin in die Diskussion eingestiegen, als es um die "Verlängerungsfliegerei" der Wenigflieger ging. Leute, die ggf. aufrunden bei den Stundenaufschrieben, um die nächste Verlängerung zu kriegen.

@Lutz: zu deinen sicherlich nur gutgemeinten Einwänden: ich war im letzten Jahr zu bequem, um pro Flug vier Zeiten aufzuschreiben. Deshalb "verschenkte" ich pro Flug ein paar Minuten, was aber im Sinne des Stundennachweises bei der Rating-Verlängerung zu meinem eigenen Nachteil ist. Aus dem Grund sah ich das nicht so eng. Und einen anderen Zweck als den des Stundennachweises erfüllt das Logbuch in meinem Fall nicht, zumindest wüsste ich den nicht. Ein fliegerisches Risiko entsteht auch nicht, und als "anti-authority" würde ich mein Verhalten auch nicht bewerten, sondern einfach viel tiefer hängen. Verhältnismäßigkeit, wissenschon. Kirche->Dorf.

Umso mehr hat mich die heftige Gegenreaktion hier im Forum überrascht. Beim "Hochjubeln" von Zeiten hätte ich das leichter verstanden. Nun mache ich mir ernsthaft Sorgen, dass mich eines Tages das LBA grillt, weil meine 70 Stunden Flugerfahrung laut Logbuch in 2020 in Wirklichkeit 71 Stunden waren.

Daher nehme ich mir deine Ratschläge zu Herzen. Wenn mein Tablet (SkyDemon) es mal wieder schafft, Flüge ohne Unterbrechung aufzuzeichnen (ich hatte da gewisse Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem Avionik-Upgrade), überlege ich diese "Off-/On-Block-Funktion" zu nutzen.

Es soll neben den "Verlängerungsfliegern" übrigens auch Leute geben, die "Off-/On-Block" interpretieren als "die Zeit, die der Master/Motor an ist", und dadurch ihre Logbuchzeiten also zu hoch notieren. Hm. Nicht korrekt, nicht mein Ding, missionarischen Eifer würde ich da aber auch nicht entwickeln.

Schönen Abend, und fly safely!

1. Oktober 2020: Von Michael Söchtig an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Chris ich habe selbstverständlich nicht dich gemeint.

2. Oktober 2020: Von Hubert Eckl an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

...sondern mich. Natürlich hat das Ermächtigungsgesetz der Nazis nichts mit den Ermächtigungen des Heute zu tun. Man verzeihe mir diese nicht so ernst gemeinte Polemik. Wer ist der Staat auf dessen freiheitlicher demokratischen Grundordnung ich zu stehen habe? Wir alle. ( idealer Weise). Kann mich die Allgemeinheit zwingen meine Zuverlässigkeit zu beweisen? Was soll die ZÜP? Der deutsche Staatsaparat hat soviele andere Werkzeuge mein - ggf. schlimmes - Tun zu überprüfen. Verfassungschutz, BND, MAD, BKA... und wie die Kohorten alle heißen. Wieso soll ich beteuern mich an die Gesetze zu halten und dafür auch noch beleghaft zu zahlen? Das ist doch keine Nachweisbefähigung zur ersten Hilfe am Unfallort.

2. Oktober 2020: Von Michael Söchtig an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Nun, die Überprüfung der Zuverlässigkeit gibt es aber in gewisser Weise auch in anderen Bereichen. § 6 Abs. 2 GmbHG. § 4 Abs. 1 GastG.

Und leider kam Mohammed Atta nun mal aus Deutschland. Kann man blöd finden, aber ist so. Ich finde §7 Abs. 1a des LuftSiG zwar auch nicht sonderlich gelungen und sehe hier schon auch bedenkliche Schwächen im Gesetzestext - aber eigentlich sollten Gerichte damit umgehen können.

Ob man vor dem Hintergrund der ganzen LKW Anschläge so etwas nicht auch bei jedem Berufskraftfahrer machen sollte ist eine andere Frage.

2. Oktober 2020: Von Christian Rohde an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

Siehst Du, ich hab aufgehört nach Sinn und Unsinn in der Fliegerei zu fragen. Sie kriegen die Zettel die sie haben wollen...Als Halter hat man echt das volle Programm, und das sind fast immer Ausgaben die keinerlei Wertsteigerung am Flugzeug bedeuten. Wie geradezu subversiv ist es da an meinen Deutz 8006 ein nicht zertifiziertes Motorüberwachungssystem zu basteln...

2. Oktober 2020: Von Joachim P. an Michael Söchtig Bewertung: +3.00 [3]

war denn der Attentäter in Berlin ein Berufskraftfahrer?

2. Oktober 2020: Von Sven Walter an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Die zuverlässigkeitsüberprüfungen ist aber das völlig falsche Instrument. Denn die Lizenzerteilung erfolgt alleine aufgrund einer abschließenden europäischen Regelung. Wenn wir also die Flugsicherheit von der Luftsicherheit unterscheiden, dann muss die Luftsicherheit auf anderem Wege hergestellt werden. Effektivsten geht so etwas immer noch durch Stichprobenkontrollen durch die ganz normale Polizei am Flugplatz. Zur Verhinderung von Attentaten haben wir jetzt die cockpittüren verstärkt, das gab dann halt 150 Tote in den französischen Seealpen. Es gibt keine absturzsicherungssysteme, aber eine wahnsinnige neigen dazu, die am meisten bürokratische Regelung zu finden.

2. Oktober 2020: Von Michael Söchtig an Sven Walter Bewertung: +3.00 [3]

Ich bin da ja völlig bei euch und würde mir auch die komplette Streichung wünschen. Mir geht es nur darum dass man nicht wegen jedes schwachsinnige Gesetzes gleich unsere gesamte Rechtsordnung in Frage stellen muss.

Generell bin ich ohnehin überrascht wie verhältnismäßig wenig reguliert die VFR Fliegerei eigentlich in Deutschland ist. Wenn man von Charlie und Delta und den ED-Rs wegbleibt kann man eigentlich überall fliegen, jederzeit, und ohne Flugplan. So wirklich schlimm finde ich das nicht (solange nicht mal wieder eine Erdowahn-ED-R und ähnlicher Mist kommt).

Von daher sollte man weiter für Erleichterungen kämpfen - aber man sollte es auch nicht schlimmer darstellen als es ist.

2. Oktober 2020: Von Sven Walter an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Tja FoF wäre nur entscheidend, um in die Luft zu kommen für die Freiheiten oben....

2. Oktober 2020: Von Lutz D. an Michael Söchtig

Ich glaube, Du machst da einen sehr wichtigen Punkt.

3. Oktober 2020: Von Juergen Baumgart an Joachim P.

genau...

Und hätte es die ZÜP damals schon gegeben, wäre Atta damit rausgefiltert worden ?

3. Oktober 2020: Von Juergen Baumgart an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [2]

Mit Deiner Argumentation sollte man z.B. natürlich auch alle Küchenchef's züppen, die arbeiten ja mit großen Messern.

Schonmal was von Unschuldsvermutung gehört ?

https://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

"...Die Unschuldsvermutung erfordert, dass der einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte nicht seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss..."

..als Jurist solltest Du Dir vielleicht auch folgende Seite nochmal durchlesen:

https://aopa.de/was-ist-die-zuep/

Man kann natürlich auch alles Kontrollierte nochmals von einer übergeordneten Instanz kontrollieren lassen, und dann wieder die übergeordnete Instanz kontrollieren usw.

Heute ist eigentlich ein Tag an dem man feiern sollte daß genau diese Mechanismen der Vergangenheit angehören sollten...

3. Oktober 2020: Von Lutz D. an Juergen Baumgart Bewertung: +3.00 [3]

Das ist ja gar nicht seine Argumentation.

Sondern er sagt: ein schlechtes Gesetz bedeutet nicht, dass das ganze System im Eimer ist.

3. Oktober 2020: Von Juergen Baumgart an Lutz D.

o.k. , bezog sich auf diesen Beitrag :

>>Nun, die Überprüfung der Zuverlässigkeit gibt es aber in gewisser Weise auch in anderen Bereichen. § 6 Abs. 2 GmbHG. § 4 Abs. 1 GastG ... Ob man vor dem Hintergrund der ganzen LKW Anschläge so etwas nicht auch bei jedem Berufskraftfahrer machen sollte ist eine andere Frage.<<

Da sehe ich Zustimmung bzw. eher den Ruf nach Ausweitung.

3. Oktober 2020: Von Lutz D. an Juergen Baumgart

Stimmt, kann man so lesen


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