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1. Oktober 2020: Von Hubert Eckl an Ingo-Julian Rösch

Wenn der Staat etwas von einem Bürger möchte, dann wird er erst einmal eine Ermächtigungsgrundlage brauchen. Das ist auch sinnvoll schützt es doch vor Willkür durch den Staat.

Damit kann ich alles erschlagen! Ermächtigungsgrundlage. Gabs nicht einmal ein Ermächtigungsgesetz? Klar muss jeder Jurist subsummieren. Aber wie ist denn dann formell die ZÜP zu erklären? Sie verstößt gegen alles was Bürgerrecht ist, formell gegen EU-Recht. Wieso muss ich belegen, daß ich mich auf dem Boden des Grundgesetzes und aller abgeleiteten Gesetze und Verordnungen bewege und für dieses Beleg auch noch zahlen?????


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