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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. Oktober 2020: Von Chris _____ an Holgi _______

Worauf werden sie schauen? Ob die Flugerfahrung stimmig ist - ggf. stichprobenartig mit den Hauptflugbüchern der Plätze verproben.

Da haben nur die was zu befürchten, die ihre Stundeneinträge nach oben (!) jubeln.

1. Oktober 2020: Von Michael Söchtig an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Auch wenn man die laienhafte Gleichstellung von Ermächtigungsgrundlage und Ermächtigungsgesetz eigentlich nicht kommentieren sollte, so kann ich das als Jurist nicht stehen lassen.

Das Ermächtigungsgesetz ist das Gegenteil einer vernünftigen Ermächtigungsgrundlage, es wäre nach unserer heutigen Verfassung glücklicherweise auch komplett illegal.

Rechtsstaatlichkeit basiert darauf, dass jeder Eingriff auf einer gesetzlichen Grundlage, der Ermächtigungsgrundlage, basiert.

Politisch halte ich die Züp für nervig, jedoch ist sie genau das Gegenteil von Willkür - die ZÜP basiert auf einem Gesetz, das verfassungsgemäß ergangen ist. Ob die ZÜP europarechtswidrig ist, das wäre ggf. von einem Gericht zu klären, in letzter Instanz vom EuGH.

Ich habe da aber tatsächlich eher starke Zweifel dran. Sie mag lästig sein, ich bin kein Fan von ihr. Aber verfassungswidrig ist sie schon mal gar nicht.

Und wer die ganze Zeit Regeln in Frage stellt sollte sich die Frage stellen, ob die gefährliche Eigenschaft "Anti Authority" bei ihm nicht zu stark ausgeprägt ist.

1. Oktober 2020: Von Lutz D. an Chris _____ Bewertung: +5.00 [5]

Also, wenn jemand zu doof oder zu uneinsichtig ist, seine Flugbücher regelkonform zu führen, ergeben sich vielleicht auch Fragen zur Zuverlässigkeit.

1. Oktober 2020: Von Chris _____ an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

@Michael, das war vermutlich keine Antwort auf mich oder? Ich habe nicht die Ermächtigungsgrundlage für diese Überprüfungen hinterfragt. Ich bin in die Diskussion eingestiegen, als es um die "Verlängerungsfliegerei" der Wenigflieger ging. Leute, die ggf. aufrunden bei den Stundenaufschrieben, um die nächste Verlängerung zu kriegen.

@Lutz: zu deinen sicherlich nur gutgemeinten Einwänden: ich war im letzten Jahr zu bequem, um pro Flug vier Zeiten aufzuschreiben. Deshalb "verschenkte" ich pro Flug ein paar Minuten, was aber im Sinne des Stundennachweises bei der Rating-Verlängerung zu meinem eigenen Nachteil ist. Aus dem Grund sah ich das nicht so eng. Und einen anderen Zweck als den des Stundennachweises erfüllt das Logbuch in meinem Fall nicht, zumindest wüsste ich den nicht. Ein fliegerisches Risiko entsteht auch nicht, und als "anti-authority" würde ich mein Verhalten auch nicht bewerten, sondern einfach viel tiefer hängen. Verhältnismäßigkeit, wissenschon. Kirche->Dorf.

Umso mehr hat mich die heftige Gegenreaktion hier im Forum überrascht. Beim "Hochjubeln" von Zeiten hätte ich das leichter verstanden. Nun mache ich mir ernsthaft Sorgen, dass mich eines Tages das LBA grillt, weil meine 70 Stunden Flugerfahrung laut Logbuch in 2020 in Wirklichkeit 71 Stunden waren.

Daher nehme ich mir deine Ratschläge zu Herzen. Wenn mein Tablet (SkyDemon) es mal wieder schafft, Flüge ohne Unterbrechung aufzuzeichnen (ich hatte da gewisse Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem Avionik-Upgrade), überlege ich diese "Off-/On-Block-Funktion" zu nutzen.

Es soll neben den "Verlängerungsfliegern" übrigens auch Leute geben, die "Off-/On-Block" interpretieren als "die Zeit, die der Master/Motor an ist", und dadurch ihre Logbuchzeiten also zu hoch notieren. Hm. Nicht korrekt, nicht mein Ding, missionarischen Eifer würde ich da aber auch nicht entwickeln.

Schönen Abend, und fly safely!

1. Oktober 2020: Von Michael Söchtig an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Chris ich habe selbstverständlich nicht dich gemeint.

2. Oktober 2020: Von Hubert Eckl an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

...sondern mich. Natürlich hat das Ermächtigungsgesetz der Nazis nichts mit den Ermächtigungen des Heute zu tun. Man verzeihe mir diese nicht so ernst gemeinte Polemik. Wer ist der Staat auf dessen freiheitlicher demokratischen Grundordnung ich zu stehen habe? Wir alle. ( idealer Weise). Kann mich die Allgemeinheit zwingen meine Zuverlässigkeit zu beweisen? Was soll die ZÜP? Der deutsche Staatsaparat hat soviele andere Werkzeuge mein - ggf. schlimmes - Tun zu überprüfen. Verfassungschutz, BND, MAD, BKA... und wie die Kohorten alle heißen. Wieso soll ich beteuern mich an die Gesetze zu halten und dafür auch noch beleghaft zu zahlen? Das ist doch keine Nachweisbefähigung zur ersten Hilfe am Unfallort.

2. Oktober 2020: Von Michael Söchtig an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Nun, die Überprüfung der Zuverlässigkeit gibt es aber in gewisser Weise auch in anderen Bereichen. § 6 Abs. 2 GmbHG. § 4 Abs. 1 GastG.

Und leider kam Mohammed Atta nun mal aus Deutschland. Kann man blöd finden, aber ist so. Ich finde §7 Abs. 1a des LuftSiG zwar auch nicht sonderlich gelungen und sehe hier schon auch bedenkliche Schwächen im Gesetzestext - aber eigentlich sollten Gerichte damit umgehen können.

Ob man vor dem Hintergrund der ganzen LKW Anschläge so etwas nicht auch bei jedem Berufskraftfahrer machen sollte ist eine andere Frage.

2. Oktober 2020: Von Christian Rohde an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

Siehst Du, ich hab aufgehört nach Sinn und Unsinn in der Fliegerei zu fragen. Sie kriegen die Zettel die sie haben wollen...Als Halter hat man echt das volle Programm, und das sind fast immer Ausgaben die keinerlei Wertsteigerung am Flugzeug bedeuten. Wie geradezu subversiv ist es da an meinen Deutz 8006 ein nicht zertifiziertes Motorüberwachungssystem zu basteln...

2. Oktober 2020: Von Joachim P. an Michael Söchtig Bewertung: +3.00 [3]

war denn der Attentäter in Berlin ein Berufskraftfahrer?

2. Oktober 2020: Von Sven Walter an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Die zuverlässigkeitsüberprüfungen ist aber das völlig falsche Instrument. Denn die Lizenzerteilung erfolgt alleine aufgrund einer abschließenden europäischen Regelung. Wenn wir also die Flugsicherheit von der Luftsicherheit unterscheiden, dann muss die Luftsicherheit auf anderem Wege hergestellt werden. Effektivsten geht so etwas immer noch durch Stichprobenkontrollen durch die ganz normale Polizei am Flugplatz. Zur Verhinderung von Attentaten haben wir jetzt die cockpittüren verstärkt, das gab dann halt 150 Tote in den französischen Seealpen. Es gibt keine absturzsicherungssysteme, aber eine wahnsinnige neigen dazu, die am meisten bürokratische Regelung zu finden.

2. Oktober 2020: Von Michael Söchtig an Sven Walter Bewertung: +3.00 [3]

Ich bin da ja völlig bei euch und würde mir auch die komplette Streichung wünschen. Mir geht es nur darum dass man nicht wegen jedes schwachsinnige Gesetzes gleich unsere gesamte Rechtsordnung in Frage stellen muss.

Generell bin ich ohnehin überrascht wie verhältnismäßig wenig reguliert die VFR Fliegerei eigentlich in Deutschland ist. Wenn man von Charlie und Delta und den ED-Rs wegbleibt kann man eigentlich überall fliegen, jederzeit, und ohne Flugplan. So wirklich schlimm finde ich das nicht (solange nicht mal wieder eine Erdowahn-ED-R und ähnlicher Mist kommt).

Von daher sollte man weiter für Erleichterungen kämpfen - aber man sollte es auch nicht schlimmer darstellen als es ist.

2. Oktober 2020: Von Sven Walter an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Tja FoF wäre nur entscheidend, um in die Luft zu kommen für die Freiheiten oben....

2. Oktober 2020: Von Lutz D. an Michael Söchtig

Ich glaube, Du machst da einen sehr wichtigen Punkt.

3. Oktober 2020: Von Juergen Baumgart an Joachim P.

genau...

Und hätte es die ZÜP damals schon gegeben, wäre Atta damit rausgefiltert worden ?

3. Oktober 2020: Von Juergen Baumgart an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [2]

Mit Deiner Argumentation sollte man z.B. natürlich auch alle Küchenchef's züppen, die arbeiten ja mit großen Messern.

Schonmal was von Unschuldsvermutung gehört ?

https://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

"...Die Unschuldsvermutung erfordert, dass der einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte nicht seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss..."

..als Jurist solltest Du Dir vielleicht auch folgende Seite nochmal durchlesen:

https://aopa.de/was-ist-die-zuep/

Man kann natürlich auch alles Kontrollierte nochmals von einer übergeordneten Instanz kontrollieren lassen, und dann wieder die übergeordnete Instanz kontrollieren usw.

Heute ist eigentlich ein Tag an dem man feiern sollte daß genau diese Mechanismen der Vergangenheit angehören sollten...

3. Oktober 2020: Von Lutz D. an Juergen Baumgart Bewertung: +3.00 [3]

Das ist ja gar nicht seine Argumentation.

Sondern er sagt: ein schlechtes Gesetz bedeutet nicht, dass das ganze System im Eimer ist.

3. Oktober 2020: Von Juergen Baumgart an Lutz D.

o.k. , bezog sich auf diesen Beitrag :

>>Nun, die Überprüfung der Zuverlässigkeit gibt es aber in gewisser Weise auch in anderen Bereichen. § 6 Abs. 2 GmbHG. § 4 Abs. 1 GastG ... Ob man vor dem Hintergrund der ganzen LKW Anschläge so etwas nicht auch bei jedem Berufskraftfahrer machen sollte ist eine andere Frage.<<

Da sehe ich Zustimmung bzw. eher den Ruf nach Ausweitung.

3. Oktober 2020: Von Lutz D. an Juergen Baumgart

Stimmt, kann man so lesen


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