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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. April 2020: Von Olaf Musch an Mike G. Bewertung: +3.00 [3]

...und natürlich keine Landegebühren. Bei wem sollte ich abends um 23 Uhr auch dafür oder fürs pilot controlled runway lighting zahlen, wenn ich um 7 Uhr per IFR aus class G schon weiterfliege?

Und wie sollen dann Deiner Ansicht nach die Instandhaltung und der Betrieb der Plätze finanziert werden?
Immerhin erwarten wir ja an jedem Platz:
- Eine Funkfrequenz
- PCL, das auch Strom hat, und bei dem alle Lampen leuchten
- eine unbeschädigte Piste und ebenso freie Rollwege und Abstellflächen ohne Dreck und Hindernisse
- 2 funktionierende Windsäcke (ich greife mal den letzten Vorschlag hier auf)
- eine funktionsbereite und stets aufgefüllte SelfService-Tankanlage
- ...

Irgendwer muss das ja alles hinstellen und laufend kontrollieren. Dreck wegräumen, Tanks nachfüllen lassen, kaputte Windsäcke austauschen, Sperrungen wegen Festivals etc. organisieren, ....

Soll das alles abhängig vom Platzstatus kommunal/regional/landes-finanziert sein? Oder ausschließlich von den Hangar-Mietern mitbezahlt werden?

Wohl gemerkt: Ich spreche nirgendwo von "Flugleiter" (Zitronenfalter, Gabelstapler, Projektleiter ...), nur von den eigentlichen Betriebsaufgaben.

Olaf

1. April 2020: Von Sven Walter an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

Entweder durch die öffentliche Hand, die die Mineralölsteuern für den Avgas Absatz ein streicht. Oder durch eine Umlage auf den Sprit Verkauf, so dass das eine indirekte Benutzungsgebühr wird. Oder durch die Lande App, welche das verpflichtend vereinfacht. Oder durch die Ehren Box, irgendwo am Tower oder Hangar hängend, wie das an einsamen Plätzen in Skandinavien der Fall ist. Es gibt genug existierende Vorbilder. Für jede einzelne Form von Betrieb. Und eignerschaft.

1. April 2020: Von Sven Walter an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Bei unseren ganzen Flugplätzen die Feld Wald und Wiesen Plätze sind, reicht ja auch eine einzelne Frequenz. Sieht man in diversen Nachbarländern und den USA. Man muss dann halt am Funk genauer mal hinhören, dass die Meldung von 40 Meilen weit weg war. So what. Wenn man einen Platz so schlank wie denkbar organisiert, ist es in anderen Ländern ja auch kein Problem. Die tägliche Kontrollfahrt der Bahn und das Mähen kann auch jeder Luftsport Verein mit äußerst geringem Aufwand ehrenamtlich organisieren. Das einzige Problem ist rechtlich die Haftungsfrage. Das lässt sich aber auch einfach gesetzlich regeln. Wenn man denn wollte. Bei uns will die Obrigkeit nicht, das ist das Hauptproblem.

1. April 2020: Von Mark Juhrig an Sven Walter Bewertung: +6.00 [6]

In Deutschland ist das Hauptproblem, dass Deutschland den ICAO Annex 14, Abschnitt 9.2 zu „Rescue and Fire Fighting“ generell auf alle Flugplätze anwendet und ihn nicht (wie z.B. USA und andere Länder nur auf Plätze mit entsprechennd großer Zahl an Flugbewegungen)

Hier ein Antwort von Dr. M. Erb der AOPA, welche er mir mal auf eine Anfrage zum Thema per E-Mail gesendet hat:

From: Dr. Michael Erb

Sent: Wednesday, May 15, 2019

Subject: WG: Anfrage über AOPA-Kontaktformular

Bei uns in Deutschland sind ähnliche Initiativen (gemeint ist der generelle Verzicht auf den "Flugleiter") bislang an der Argumentation des BMVI gescheitert, dass an allen Flugplätzen gemäß ICAO Vorgaben Flugplätzen „Fire and Fire Fighting Services“ vorgehalten werden müssen. Das ist der ICAO Annex 14, dort der Abschnitt 9.2 zu „Rescue and Fire Fighting“. Auf eine Nichtanwendung dieser Vorgaben an Flugplätzen mit nicht-gewerblichen Flügen wie in vielen anderen Staaten konnte man sich aus Haftungsbedenken in der deutschen Luftfahrtverwaltung bislang nicht durchringen, nur sehr selten hat man Ausnahmen erlaubt.

Auf einen Flugleiter als „Leiter der Flüge“ kann man in Deutschland an kleinen Flugplätzen schon heute verzichten, aber es bedarf gemäß einer NfL aus den 80er-Jahren (NfL I 72/83) bei uns einer sachkundigen Person, die in die Verwendung der Rettungsmittel eingewiesen ist und darauf Zugriff hat, und das ist bei uns in Deutschland eigentlich immer eine am Flugplatz beschäftigte Person, die auch während der Arbeit mit umgehängtem tragbaren Funkgerät durchaus den Rasen mähen darf. Also letztlich fast immer der Flugleiter.

Wir haben uns deshalb als IAOPA das Ziel gesetzt die ICAO-Vorgaben so abzuändern, dass der Fire and Rescue Service nur für gewerbliche Passagierflüge vorzuhalten ist, dazu im Jahr 2009 eine Petition bei der ICAO in Montreal eingereicht. Eine Änderung der Vorschriften scheint jetzt nach über 10 Jahren Arbeit mit der ICAO relativ kurzfristig bevorzustehen. Ob Deutschland dann seine Vorschriften entsprechend anpasst, das hoffen wir als AOPA sehr, und das ist übrigens auch nicht nur unser Ziel, sondern auch das des Verbands der Regionalflugplätze IDRF. Wir werden das Thema auch bei unserem nächsten Gespräch mit dem BMVI wieder ansprechen, bleiben also am Thema dran.

Mit freundlichen Gruessen

AOPA-Germany

Dr. Michael Erb

Geschäftsführer


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