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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. April 2020: Von Sven Walter an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Bei unseren ganzen Flugplätzen die Feld Wald und Wiesen Plätze sind, reicht ja auch eine einzelne Frequenz. Sieht man in diversen Nachbarländern und den USA. Man muss dann halt am Funk genauer mal hinhören, dass die Meldung von 40 Meilen weit weg war. So what. Wenn man einen Platz so schlank wie denkbar organisiert, ist es in anderen Ländern ja auch kein Problem. Die tägliche Kontrollfahrt der Bahn und das Mähen kann auch jeder Luftsport Verein mit äußerst geringem Aufwand ehrenamtlich organisieren. Das einzige Problem ist rechtlich die Haftungsfrage. Das lässt sich aber auch einfach gesetzlich regeln. Wenn man denn wollte. Bei uns will die Obrigkeit nicht, das ist das Hauptproblem.

1. April 2020: Von Mark Juhrig an Sven Walter Bewertung: +6.00 [6]

In Deutschland ist das Hauptproblem, dass Deutschland den ICAO Annex 14, Abschnitt 9.2 zu „Rescue and Fire Fighting“ generell auf alle Flugplätze anwendet und ihn nicht (wie z.B. USA und andere Länder nur auf Plätze mit entsprechennd großer Zahl an Flugbewegungen)

Hier ein Antwort von Dr. M. Erb der AOPA, welche er mir mal auf eine Anfrage zum Thema per E-Mail gesendet hat:

From: Dr. Michael Erb

Sent: Wednesday, May 15, 2019

Subject: WG: Anfrage über AOPA-Kontaktformular

Bei uns in Deutschland sind ähnliche Initiativen (gemeint ist der generelle Verzicht auf den "Flugleiter") bislang an der Argumentation des BMVI gescheitert, dass an allen Flugplätzen gemäß ICAO Vorgaben Flugplätzen „Fire and Fire Fighting Services“ vorgehalten werden müssen. Das ist der ICAO Annex 14, dort der Abschnitt 9.2 zu „Rescue and Fire Fighting“. Auf eine Nichtanwendung dieser Vorgaben an Flugplätzen mit nicht-gewerblichen Flügen wie in vielen anderen Staaten konnte man sich aus Haftungsbedenken in der deutschen Luftfahrtverwaltung bislang nicht durchringen, nur sehr selten hat man Ausnahmen erlaubt.

Auf einen Flugleiter als „Leiter der Flüge“ kann man in Deutschland an kleinen Flugplätzen schon heute verzichten, aber es bedarf gemäß einer NfL aus den 80er-Jahren (NfL I 72/83) bei uns einer sachkundigen Person, die in die Verwendung der Rettungsmittel eingewiesen ist und darauf Zugriff hat, und das ist bei uns in Deutschland eigentlich immer eine am Flugplatz beschäftigte Person, die auch während der Arbeit mit umgehängtem tragbaren Funkgerät durchaus den Rasen mähen darf. Also letztlich fast immer der Flugleiter.

Wir haben uns deshalb als IAOPA das Ziel gesetzt die ICAO-Vorgaben so abzuändern, dass der Fire and Rescue Service nur für gewerbliche Passagierflüge vorzuhalten ist, dazu im Jahr 2009 eine Petition bei der ICAO in Montreal eingereicht. Eine Änderung der Vorschriften scheint jetzt nach über 10 Jahren Arbeit mit der ICAO relativ kurzfristig bevorzustehen. Ob Deutschland dann seine Vorschriften entsprechend anpasst, das hoffen wir als AOPA sehr, und das ist übrigens auch nicht nur unser Ziel, sondern auch das des Verbands der Regionalflugplätze IDRF. Wir werden das Thema auch bei unserem nächsten Gespräch mit dem BMVI wieder ansprechen, bleiben also am Thema dran.

Mit freundlichen Gruessen

AOPA-Germany

Dr. Michael Erb

Geschäftsführer


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