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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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23. Januar 2020: Von Carmine B. an Dr. Thomas Kretzschmar

Wenn ich nur mit LAPL 2 Jahre fliege, muss beim nächsten Medical für Klasse 2 keine Erstuntersuchung, sondern Erneuerung gemacht werden, was kein Mehraufwand bedeutet (außer evtl. ein EKG, dass beim LAPL noch nicht fällig gewesen wäre)

Gilt das sinngemäß (keine erneute Erstuntersuchung bei Verlängerung erst im Rahmen der nächsten turnusmäßigen Klasse 2 Untersuchung) auch für Klasse 1?

23. Januar 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Carmine B.

Eine Erneuerung geht auch bei Klasse 1. Nur darf die Pause nicht allzu lang sein.

1-2 Jahre würde ich bei normalen Verhältnissen auf meine Kappe nehmen.

Irgendwann wird bei zu langer Pause doch eine Erstuntersuchung fällig mit allem Schnickschnack im AMC

23. Januar 2020: Von Karpa Lothar an Dr. Thomas Kretzschmar

"1-2 Jahre würde ich bei normalen Verhältnissen auf meine Kappe nehmen"

Und wie sähe es bei 10 Jahren Pause beim Medical 1, aber kontinuierlichem Medical 2, aus?

23. Januar 2020: Von C. B. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

Das ist sogar in Part-Med geregelt:
Med.A.45

c) Erneuerung

  1. (1) Erfüllt der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses die Vorgaben gemäß Buchstabe b nicht, so ist eine Erneuerungsuntersuchung und/oder -beurteilung erforderlich.

  2. (2) Für Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 und der Klasse 2 gilt Folgendes:

    1. i) Ist die Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses seit mehr als 2 Jahren abgelaufen, darf das flugmedizinische Zentrum oder der flugmedizinische Sachverständige die Erneuerungsuntersuchung erst nach einer Beurteilung der flugmedizinischen Akten des Bewerbers durchführen;

    2. ii) ist die Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses seit mehr als 5 Jahren abgelaufen, gelten dieselben Untersuchungs anforderungen wie bei einer Erstausstellung, wobei die Beurteilung auf der Grundlage der Anforderungen für eine Verlängerung durchzuführen ist.

23. Januar 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Karpa Lothar

Erstuntersuchung

23. Januar 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an C. B.

So isses. Danke. Brauch ich nicht nachschauen.

23. Januar 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an C. B.

Zu (2):

d.h.: wenn der Flieger z.B. die komplette Akte bei seinem Fliegerarzt hat, darf der die Untersuchung bis zu 5 Jahre danach erneuern. Ist die Akte nicht vollständig, und das ist sie zur Zeit auch noch nicht beim LBA wegen den Datenschutzquerelen, wird wohl eine Erstuntersuchung fällig.


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