Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

23. Dezember 2019: Von Flieger Max L.oitfelder an Stefan K. Bewertung: +4.00 [4]

Ich sehe es genau so wie Sven, finde dass sowohl das Verfahren in Zell als auch SERA nicht klar genug definiert sind.

Dass die Landefreigabe ausschlaggebend sein soll, ist Quatsch. Aber die Definition "ab FAF" kann in der Praxis auch nicht ziehen, dann hätte ich in Innsbruck fast eine Viertelstunde Vorfahrt.

Im Unterpunkt i zum Punkt (4) steht wiederum das "Right if way" des Segelfliegers, dort steht es aber nicht auf "final stages" beschränkt.

Auch das "aircraft in final stages of approach" hat Vorrang ggü. "aircraft in flight" könnte man verbessern, denn auch Ersteres ist "in flight".

23. Dezember 2019: Von Chris _____ an Flieger Max L.oitfelder

Hatten wir die Diskussion nicht mal mit AvC? Die älteren unter uns werden sich erinnern...

Da war es so, dass wenn er in der Platzrunde ist, darf sich jemand auf long final nicht vordrängeln, aber wenn er auf dem Autopilot-gekoppelten ILS sitzt, hat die Platzrunde den Downwind zu verlängern.

Das sind doch einfache Regeln.

Ceterum censeo, der Segelflieger hat Vorrang. Auch wenn wir ihn alle nicht mögen. Und es natürlich auch für ihn besser ist, nicht in der Anflugschneise zu kurbeln.

23. Dezember 2019: Von Sven Walter an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Max, die Beschränkung "Im Unterpunkt i zum Punkt (4) steht wiederum das "Right if (sic) way" des Segelfliegers, dort steht es aber nicht auf "final stages" beschränkt." gilt aber trotzdem nur "for landing" für zwei Verkehrsteilnehmer "for landing", unter denen dann natürlich der Segler Vorrang hat, aber da hat Stefan K. natürlich recht. Der Auslegungsfall ist ausschließlich auf das Kurbeln im freien Luftraum bezogen, wenn's zur Landung geht, zieht das Vorflugrecht des Segelflugzeugs immer. Genau das beschreibt die Regelung ab "Nevertheless", aber auch nur diese Situation, dass beide landen wollen.


3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang