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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. November 2019: Von Reinhard Thormeyer an Nicolas Nickisch

Doch...

Alle Unterlagen mind. 10 Jahre aufheben...UNBEDINGT !!!

Wenn ich Waren aus dem Nicht-EU-Ausland erhalte, steht sogar auf dem Wisch: " Es können auch nachträglich Zahlungen bezügl. Zoll / Eust gefordert werden "...und das kann den Jungs nach Jahren noch einfallen...

Ohne Unterlagen sieht das dann äußerst ungut aus....

18. November 2019: Von Chris _____ an Reinhard Thormeyer

...alles einscannen und damit immer dabei haben... spart mit wenig Aufwand viele Nerven

18. November 2019: Von Peter Klant an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Eingescannt dabei haben reicht dem Zoll nicht. Die wollen das aausgedruckt haben. Die Bitte, dass doch vor Ort per email auszudrucken wurde abgelehnt. So mußte ich zurück in die Stadt und habe den Beleg in einem Copy Shop ausdrucken lassen. Für Stroh für den Amtsschimmel hätte ich allerdings in einen anderen Laden gemußt...

18. November 2019: Von Andreas Ni an Peter Klant

Das mit dem Elektronischen, das kommt. Wenn wir dann wie bald die Schweden bargeldlos bezahlen....

Zoll: "Ich sehe in Ihrem Bordbuch, dass Sie im Oktober 2024, also vor 5 Jahren, die Bremsklötze wechelten! Wo ist der Beleg? Keiner da? Dann müssen wir davon ausgehen, dass sie illegal eingeführt wurden. Beechcraft Originalpreis: USD 1.270,- eben ergoogelt."

Pilot: "Ja aber, ja aber die waren doch von Aircraft Spruce und kosteten nur 97 Euro!!"

Zoll: "Wir haben gerade Ihre Konten durchgescannt. Keinerlei Zahlung an Aircraft Spruce im entsprechenden Zeitraum. Wir gehen daher vom regulären Originalpreis aus und werden Ihnen hierfür nun Zoll, Einfuhrumsatzsteuer sowie eine Strafe verpassen (von Spruce geschmuggelt: Ordnungswidrigkeit; ohne Nachweis dann aber Original Beech-Preis = Straftatbestand!)

Aber worauf ich hinauswollte: ohne Beleg (der womöglich im Inland bzw innerhalb der EU gekauften Ware) und keinem Nachweis der bargeldlosen Zahlung in den -elektronischen- Kontoauszügen würde dann das als Beweis dafür ausreichend sein, dass die Ware illegal eingeführt sein muss. George Orwell wäre schockiert, würde er hier nun mitlesen :-)

und die mauer steht bald am rhein...da mußt dann überlegen...ob worms oder mainz deine

heimat ist...

Das ist beides linksrheinisch, worauf möchtest du denn hinaus?

...meine Heimat ist südlich des Limes, das reicht :-)

(erkennt man doch bereits an meinem römisch-edlen Nasenprofil!!!)

19. November 2019: Von Gerald Heinig an Sven Walter

Das ist beides linksrheinisch, worauf möchtest du denn hinaus?

Is wurscht. San eh ois Saupreissn :)

[Edit: Relax, meine Eltern sind aus Hamburg. War'n Witz]

deswegen wurde der schinderhansl auch linksreinisch in mainz geköpft...

ersetze mainz durch wiesbaden...dann ist man mit mainz doch auf der sicheren seite,

wenn kohls mädchen die mauer baut, bargeld abschafft und akk kanzlerin wird......ich stell

antrag auf politisches assyl in dubai...dann bekomm ich neues kamel, du-card, jeden

monat 100 aed und paki-essen....hmmmm

mfg

ingo fuhrmeister

21. November 2019: Von Martin S. an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]

wenn jetzt noch jemand etwas sinnvolles zum Thema beitragen könnte, wäre das toll.

27. November 2019: Von Martin S. an Martin S.

wie befürchtet ist will der Zoll meinen Antrag auf Erstattung ablehnen- warum? tut mir leid, ich verstehe nur Bahnhof. Der Wert ist einwandfrei bestimmt, ich habe 2mal verzollt, ich habe 2mal bezahlt, ich habe 1mal zurück geschickt und möchte daher die Zollgebühr für 1mal zurück. Ist doch eigentlich ganz einfach ?!

ich habe die Retoure so zurück geschickt, wie es mir bei der Annahme des Ersatzgerätes erklärt wurde: Zurück schicken, Nachweis einreichen, Unterlagen einreichen, fertig. Kein Wort von Überwachung etc.

Ich habe keine Lust mich vom Zoll schikanieren zu lassen, noch möchte ich auf meine zuviel bezahlen 250€ verzichten. Weiß jemand Rat?

siehe Anlage.



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ZollDtm.pdf
Adobe PDF | 604.0 kb | Details




27. November 2019: Von TH0MAS N02N an Martin S.

Leuchtet mir ein:

Die Rücksendung hätte unter zollamtlicher Überwachung stattfinden müssen...

27. November 2019: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Martin S.

richtig - es gibt ein kompliziertes verfahren der aktiven oder passiven veredelung, dabei wird die nämlichkeit der ware durch den zolloffizier festgestellt und unkaputtbar an der ware angebracht. möglicherweise gibt es ein vereinfachtes verfahren an einem HZA.

problem bei dir: du konntest dem offiziersanwärter nicht darlegen, daß die ware eingeführt wurde (die erste) und dann hast du das teil zurückgeschickt und ein austauschteil zum wert x bekommen, der bei der einfuhr als berechnungsgrundlage für den zoll herangezogen wurde.

ergo: der staat hat immer recht, weil er sich hinter seinen eigenen gesetzen verschanzt!

für die zukunft - wenn so ein teil falsch ist, fahr zum HZA und handel mit den aus, wie es laufen kann! vor allem vergiss die 8130 nicht mit vom versender beilegen zu lassen!

mfg

ingo fuhrmeister

27. November 2019: Von Martin S. an TH0MAS N02N

wie gesagt, ich habe 2mal gefragt wie das zu machen sei (telefonisch und vor Ort, Zoll Hagen) und von zollamtlicher Überwachung wurde mir nichts gesagt. Einfach zurück schicken und Belege beim Zoll Dortmund einrechen wurde mir erklärt. Genau so habe ich es gemacht.

27. November 2019: Von Wolff E. an Martin S.

Da mir gerade genau das selbe bevor steht. Wie mache ich es richtig bzw ich will was zurück in die USA schicken, weil es defekt ist und ich mir anderweitig Ersatz suchen muss. Kann ich in diesem Fall auch die MwSt zurück bekommen?

27. November 2019: Von Martin S. an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister

natürlich kann ich belegen, dass die erste Ware eingeführt wurde, ich habe sie ja verzollt. Und wenn ich für die Rücksendung beim Zoll vor Ort nachfrage, wie das zu handeln sei (genau, bei dem Mitarbeiter, der die Ersatzlieferung verzollt, Name ist klar vermerkt) dann muss ich mich auf die Angaben, die ich dort bekomme, verlassen können.

Ob der Staat immer recht hat, werden wir womöglich sehen- ich habe nicht vor, mir das gefallen zu lassen.

27. November 2019: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Wolff E.

nein willi - des geht ned...es war bestimmt die einfuhrumsatzsteuer...die der scholz da abkassiert hat...die gibts nicht zurück...auch nicht bei wiederexport...es ist eine einfuhr-steuer, der gewerbebetrieb kanns verrechnen, der ottonormalwähler nicht.

mfg

27. November 2019: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Martin S.

dem schreiben und der begründung nach wird dein antrag als unbegründet verworfen.

mfg

ingo fuhrmeister

27. November 2019: Von Laro Kreuznach an Martin S.

Seite 2, dritter Absatz, letzter Satz enthält evtl. ein Schlüsselloch zu der Tür, die Du aufbekommen musst. Vielleicht hilft es, wenn Du einen neuen Erstattungsantrag zu der Einfuhr des Flugersatzteils stellst. Ich kenne keine der zitierten Vorschriften, aber es liest sich so, als könnte dann eventuell eine Ausnahme in Frage kommen. Kannst Du bei denen natürlich auch telefonisch erfragen vorher.

Viel Erfolg!


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