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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. November 2019: Von Martin S. an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]

wenn jetzt noch jemand etwas sinnvolles zum Thema beitragen könnte, wäre das toll.

27. November 2019: Von Martin S. an Martin S.

wie befürchtet ist will der Zoll meinen Antrag auf Erstattung ablehnen- warum? tut mir leid, ich verstehe nur Bahnhof. Der Wert ist einwandfrei bestimmt, ich habe 2mal verzollt, ich habe 2mal bezahlt, ich habe 1mal zurück geschickt und möchte daher die Zollgebühr für 1mal zurück. Ist doch eigentlich ganz einfach ?!

ich habe die Retoure so zurück geschickt, wie es mir bei der Annahme des Ersatzgerätes erklärt wurde: Zurück schicken, Nachweis einreichen, Unterlagen einreichen, fertig. Kein Wort von Überwachung etc.

Ich habe keine Lust mich vom Zoll schikanieren zu lassen, noch möchte ich auf meine zuviel bezahlen 250€ verzichten. Weiß jemand Rat?

siehe Anlage.



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ZollDtm.pdf
Adobe PDF | 604.0 kb | Details




27. November 2019: Von TH0MAS N02N an Martin S.

Leuchtet mir ein:

Die Rücksendung hätte unter zollamtlicher Überwachung stattfinden müssen...

27. November 2019: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Martin S.

richtig - es gibt ein kompliziertes verfahren der aktiven oder passiven veredelung, dabei wird die nämlichkeit der ware durch den zolloffizier festgestellt und unkaputtbar an der ware angebracht. möglicherweise gibt es ein vereinfachtes verfahren an einem HZA.

problem bei dir: du konntest dem offiziersanwärter nicht darlegen, daß die ware eingeführt wurde (die erste) und dann hast du das teil zurückgeschickt und ein austauschteil zum wert x bekommen, der bei der einfuhr als berechnungsgrundlage für den zoll herangezogen wurde.

ergo: der staat hat immer recht, weil er sich hinter seinen eigenen gesetzen verschanzt!

für die zukunft - wenn so ein teil falsch ist, fahr zum HZA und handel mit den aus, wie es laufen kann! vor allem vergiss die 8130 nicht mit vom versender beilegen zu lassen!

mfg

ingo fuhrmeister

27. November 2019: Von Martin S. an TH0MAS N02N

wie gesagt, ich habe 2mal gefragt wie das zu machen sei (telefonisch und vor Ort, Zoll Hagen) und von zollamtlicher Überwachung wurde mir nichts gesagt. Einfach zurück schicken und Belege beim Zoll Dortmund einrechen wurde mir erklärt. Genau so habe ich es gemacht.

27. November 2019: Von Wolff E. an Martin S.

Da mir gerade genau das selbe bevor steht. Wie mache ich es richtig bzw ich will was zurück in die USA schicken, weil es defekt ist und ich mir anderweitig Ersatz suchen muss. Kann ich in diesem Fall auch die MwSt zurück bekommen?

27. November 2019: Von Martin S. an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister

natürlich kann ich belegen, dass die erste Ware eingeführt wurde, ich habe sie ja verzollt. Und wenn ich für die Rücksendung beim Zoll vor Ort nachfrage, wie das zu handeln sei (genau, bei dem Mitarbeiter, der die Ersatzlieferung verzollt, Name ist klar vermerkt) dann muss ich mich auf die Angaben, die ich dort bekomme, verlassen können.

Ob der Staat immer recht hat, werden wir womöglich sehen- ich habe nicht vor, mir das gefallen zu lassen.

27. November 2019: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Wolff E.

nein willi - des geht ned...es war bestimmt die einfuhrumsatzsteuer...die der scholz da abkassiert hat...die gibts nicht zurück...auch nicht bei wiederexport...es ist eine einfuhr-steuer, der gewerbebetrieb kanns verrechnen, der ottonormalwähler nicht.

mfg

27. November 2019: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Martin S.

dem schreiben und der begründung nach wird dein antrag als unbegründet verworfen.

mfg

ingo fuhrmeister

27. November 2019: Von Laro Kreuznach an Martin S.

Seite 2, dritter Absatz, letzter Satz enthält evtl. ein Schlüsselloch zu der Tür, die Du aufbekommen musst. Vielleicht hilft es, wenn Du einen neuen Erstattungsantrag zu der Einfuhr des Flugersatzteils stellst. Ich kenne keine der zitierten Vorschriften, aber es liest sich so, als könnte dann eventuell eine Ausnahme in Frage kommen. Kannst Du bei denen natürlich auch telefonisch erfragen vorher.

Viel Erfolg!


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