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2019,10,28,10,2731201
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Umso interessanter, dass die Amerikaner das ohne den deutschen Logbuch-Wahn hinbekommen.
Aber wenn die Mehrheit der Piloten hier der Meinung ist, das Piloten-Logbuch ist grundlegende Sicherheitsausrüstung will ich dem nicht im Weg stehen.
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Auch in USA muss man Aufzeichnungen führen, die FAA fragt sogar viel mehr Informationen ab bei Prüfungen etc. Die currency-Regeln sind ebenfalls komplexer und es wird z.B. actual instrument time erfasst, die es bei EASA gar nicht gibt.
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Ich bin nicht der absolute USA-Experte - aber mein Vorurteil war immer, dass man in den USA nur die Dinge loggen muss, die man wirklich braucht (für Currency, Prüfungen,...) - und man das auch nur dann nachweisen muss, wenn man es braucht.
Wenn ich gleich ne Runde um den Kirchturm fliege, ohne das in mein Flugbuch einzutragen, dann ist es in den USA möglicherweise nicht clever, weil mir der Flug später für irgendeine Currency fehlt - aber prinzipiell meine Sache. Wenn ich das gleiche in Deutschland mache, dann ist es eine Ordnungswidrigkeit und ich werde bestraft.
Ich finde, das ist schon ein Unterschied.
P.S.: IFR-Zeit logged man in EASA-Land auch. Sie ist nur anders definiert, als in den USA. Für beides gibt es Vor- und Nachteile...
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Nee, der Experte bist du wirklich nicht...
Wenn ich nicht jeden Flug loggen und dann bei der nächsten Gelegenheit der FAA alle Zeiten darlegen muss und mit der Unterschrift für die Richtigkeit hafte, habe ich ein kleines logisches Problem, oder?
IFR-Zeit gibt es auch unter FAA, nicht identisch zu IMC-Zeit.
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Michael, da hatte ich mich ungenau ausgedrückt. Mit Log meinte ich die Wartungsunterlagen des Flugzeuges. Sorry für die Ungenauigkeit...
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Hallo Achim, das ist in der FAA-Welt so nicht ganz richtig. Nach Part 61.51 ist man nur verpflichtet, die Zeiten zu loggen, die man für Currency oder weiterführende Ausbildung braucht, sowie die Zeiten, die man mit Lehrer geflogen ist. Es steht jedem Piloten frei, einen Flug um den Kirchturm nicht zu loggen, so lange auch ohne den Flug alle Vorgaben (zB Passagierberechtigung) eingehalten sind.
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@Achim: dann hätten mich meine Instructors aber durchweg und konsequent falsch informiert.
Meine Information ist, man muss im FAA-System nur das loggen, was man für die Currency braucht
* Das sind für VFR, falls man Paxe mitnimmt, die Starts/Landungen für die 90-Tage-Regel und natürlich die zweijährigen BFRs.
* Für IFR sind es die Approaches (6 n den letzten 6 Monaten, wenn man IFR fliegt) oder eben die IPCs.
Kompliziert sind diese Currency Requirements auch nicht. Vor allem sind sie total logisch: die Idee ist immer, wenn man was bestimmtes macht, braucht man gewisse Erfahrungen, die nicht zu lange zurückliegen dürfen. Pausiert man also 3 Jahre, macht dann Medical, Flight Review und IPC (beides geht mit Instructor) sowie die 3 Starts und Landungen, dann ist man wieder fit für alles. Wohlgemerkt ohne einen Prüfer oder die FAA selbst zu involvieren.
Ich wüsste nicht, warum man IFR-Zeit, IMC-Zeit etc. pp loggen _müsste_. Oder Uhrzeiten. Darf man natürlich alles.
Falsch? Dann gerne ergänzen.
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Wenn man bei der FAA eine Berechtigung beantragt, muss man eine exakte Auflistung der Zeiten angeben. Die Versicherungen wollen das ebenfalls jährlich haben, vor allem für höherwertiges Gerät.
In den USA ist übrigens auch nicht vorgeschrieben, ein Logbuch (route log) für das Flugzeug zu führen, das macht dort auch fast keiner. Was die wenigsten wissen: sobald das N-reg die US-Grenze überfliegt, ist es vorgeschrieben, das Log zu führen und es an Bord zu haben. Das wurde mir einmal fast zum Verhängnis...
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Wenn man bei der FAA eine Berechtigung beantragt, muss man eine exakte Auflistung der Zeiten angeben. Die Versicherungen wollen das ebenfalls jährlich haben, vor allem für höherwertiges Gerät.
Was eine Versicherung fordert und der Pilot vertraglich ggf. zusichert, ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Versicherung und Pilot. Deine Aussage bzgl. der FAA wird auch durch Wiederholung nicht richtiger. Ich nehme an, du beziehst dich auf das IACRA-Formular. Die Angabe der Flugerfahrung dort hat aber nur den Hintergrund, zu prüfen, ob die Mindestvoraussetzungen für die Erteilung der beantragten Lizenz erfüllt sind. FAR §61.51 regelt das Logging abschließend, zumindest für den PPL-Bereich, d.h. wenn die Operation nach Part 61 stattfindet.
Siehe dazu auch: Fliegen in den USA, 10. Auflage, S. 197, 2. Absatz von oben: "Es existiert übrigens keine Verpflichtung, alle Flüge im Logbuch einzutragen. [...]"
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