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1. April 2019: Von  an Chris B. K.

Es geht in der Vorschrift um 3 Starts/Landungen und nicht um 3 Flüge. Auch ein Flug mit 3 2 Touch and Goes erfüllt die 90 Tage Regelung...

edit: 2 reichen natürlich, wenn man den ersten Start und die letzte Landung auch als PIC gemacht hat...

1. April 2019: Von Chris B. K. an  Bewertung: +1.00 [1]

Auch ein Flug mit 3 Touch and Goes

Ok, dann reden wir vom Gleichen. Das wären für mich nämlich drei bzw. ganz genau genommen sogar vier Flüge.

1. April 2019: Von Chris B. K. an Chris B. K.

Und falls wir doch davon reden, daß die Flüge nicht reichen, dürfte es eine Ordnungswidrigkeit sein.

Nach §134 LuftPersV i.V.m. §84a LuftPersV, §58 (1) Nr. 10 LuftVG und §58 (2) LuftVG kann das Fliegen mit Passagieren ohne Berechtigung mit einer Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden - Übrigens die höchste Geldbußenkategorie des §58 (2) LuftVG.

1. April 2019: Von Lutz D. an Chris B. K. Bewertung: +15.00 [15]

Chris, es gibt doch bestimmt etwas in Deinem Leben, wovon Du Ahnung hast. Vielleicht postest Du einfach zu diesem Thema?

Hilfsweise liest Du erstmal, was andere schon dreimal geschrieben haben.

Weder ist er mit den Paxen geflogen noch war er nach eigenem Bekunden faktisch außerhalb der 90 Tage.

1. April 2019: Von Sven Walter an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Es gibt keine versuchte OWi (Antwort an den letzten), nur vollendete.

1. April 2019: Von reiner jäger an Sven Walter

@Waldemar natürlich

Der Mann hat doch kooperativ aufgezeigt wie man die Sache elegant regeln könnte. Glaubt jemand im Ernst, daß da noch was nachkommt?

Höchstens natürlich jetzt, wo Zeit und Ort publik sind.

Ausserdem haben die Leutchen ja nur im Flieger gesessen um ihn sich mal anzuschauen. Du hättest natürlich vor dem Start beim obligatorischen Blick ins Flugbuch sofort gemerkt daß Du die nicht mitnehmen darfst und sie aussteigen lassen. Oder?

1. April 2019: Von Sven Walter an reiner jäger Bewertung: +1.00 [1]

Falls hier ein Missverständnis vorliegt, im deutschen Recht gibt es keine versuchten Ordnungswidrigkeiten. Jetzt deutlicher?

1. April 2019: Von  an Sven Walter

... im deutschen Recht gibt es keine versuchten Ordnungswidrigkeiten. Jetzt deutlicher?

Deutlich schon, aber natürlich Blödsinn! Natürlich kennt das deutsche Recht auch Ordnungswidrigkeiten, bei denen der Versuch starfbar ist. Z.B. §115 OWiG.

Das Fliegen mit Pax ohne die 90 Tage Regelung zu erfüllen gehört nur nicht dazu - deswegen ist in diesem Fall (wie bei den meisten aber eben nicht allen anderen Ordnungswidrigkeiten auch) der Versuch nicht ahndbar.


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