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1. April 2019: Von Sven Walter an reiner jäger Bewertung: +1.00 [1]

Falls hier ein Missverständnis vorliegt, im deutschen Recht gibt es keine versuchten Ordnungswidrigkeiten. Jetzt deutlicher?

1. April 2019: Von  an Sven Walter

... im deutschen Recht gibt es keine versuchten Ordnungswidrigkeiten. Jetzt deutlicher?

Deutlich schon, aber natürlich Blödsinn! Natürlich kennt das deutsche Recht auch Ordnungswidrigkeiten, bei denen der Versuch starfbar ist. Z.B. §115 OWiG.

Das Fliegen mit Pax ohne die 90 Tage Regelung zu erfüllen gehört nur nicht dazu - deswegen ist in diesem Fall (wie bei den meisten aber eben nicht allen anderen Ordnungswidrigkeiten auch) der Versuch nicht ahndbar.


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