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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. Juli 2018: Von Achim H. an Wolfgang Kaiser Bewertung: +6.00 [6]

Da braucht es keine Meinung, denn das ist eindeutig festgelegt im Übereinkommen von Chicago. Über dem Hoheitsgebiet eines Landes gilt das Recht dieses Landes. In internationalen Gewässern und keinem Land zugehörigen Territorien gilt das Recht des Flaggenstaates, bei der Lufthansa also Deutschland.

Selbst wenn zu einem Zeitpunkt des Fluges deutsches Recht gegolten hätte, müsste die Entscheidung des Gerichts auch rechtswirksam zugestellt worden sein, da reicht vermutlich ein Tweet des Gerichtssprechers nicht. An dieser Frage wird sich das Nachspiel entscheiden.

Es gab nach vielen Jahren ein "window of opportunity" sich dieser Person halbwegs rechtskonform zu entledigen. Dass deutsche Behörden so schnell und clever sein können, ist doch auch eine positive Überraschung.

20. Juli 2018: Von Lutz D. an Achim H. Bewertung: +8.00 [8]

Ich denke auch, das war jetzt ehrlich gesagt ein ziemlich cooler move. Wir schicken jetzt noch ein zweiseitiges Schreiben mit der Bitte an die tunesischen Behörden zur Rücküberstellung, das der Botschafter selbst dem Außenminister übergeben wird und beim Rausgehen zwinkern sich beide zu.

20. Juli 2018: Von Tee Jay an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Ich denke auch, das war jetzt ehrlich gesagt ein ziemlich cooler move.

Ich bin mir da nicht so sicher, ob es ein cooler Move war. Dieses Gechachere erinnert mich an die Habhaftwerdung eines gewissen Ali B aus dem Irak - inklusive Polizeiaktion jenseits sämtlichen rechtsstaatlicher und diplomatischer Pfade. Mich würde es nicht wundern, wenn solche "coole Moves" am Ende genau das Gegenteil bewirken und der Fall "hoch geht".

Und zu dem Augenzwinker... ich glaube noch an die Kraft des Rechts und nicht die Kraft des Stärkeren.

20. Juli 2018: Von Florian S. an Achim H.

Da braucht es keine Meinung, denn das ist eindeutig festgelegt im Übereinkommen von Chicago. Über dem Hoheitsgebiet eines Landes gilt das Recht dieses Landes.

Um nur auf den luftfahrtrechtlichen Aspekt einzugehen (Eine politische Diskussion gehört m.E. nicht in dieses Forum):
In der von Dir dargestellten Allgemeinheit ist die Aussage (natürlich) grob falsch. Das würde ja bedeuten, dass über Ländern in denen das Tragen von Schleiern in der Öffentlichkeit vorschrift ist, das auch an Bord der in diesem Luftraum befindlichen LfZ zu geschehen hat. Oder stell Dir vor, Du machst gerade in dem Moment einen als „Gotteslästerung“ angesehenen Kommentar, in dem Dein Ferienflieger nach Fernost gerade über einem Land ist, wo darauf die Todesstrafe steht. Das wäre absurd.

Zudem sagt das Abkommen von Chicago auch gar nix über den hier diskutierten Sachverhalt: Zum einen handelt der von Dir wahrscheinlich gemeinte Artikel 11 ja ausdrücklich nur vom „Luftverkehrsrecht“ und zum Anderen ist bei so einem Abschiebeflug (zumindest, wenn es sich um einen Extra-Flug und nicht um die Mitnahme in Linienmaschinen handelt) wahrscheinlich sogar um ein „Staatsluftfahrzeug“ nach Art. 3b, für welches das Abkommen gar nicht gilt...

20. Juli 2018: Von Achim H. an Florian S.

Völkerrechtlich gilt in der Luft über einem Staat das Hoheitsrecht des Staates. Kannst behaupten was Du willst.

Mir ist nichts davon bekannt, dass z.B. der Iran eine Vorschrift hätte, nachdem an Bord eines ausländischen Flugzeugs eine Gesichtsverschleierung über iranischem Staatsgebiet zu tragen wäre. Allerdings bin ich recht sicher, dass ein deutscher Tourist, der Gotteslästerung an Bord einer Lufthansa-Maschine über iranischem Staatsgebiet betreibt, nach Auftauchen eines Youtube-Videos während seines Urlaubs Probleme bekommen würde.

20. Juli 2018: Von Markus Doerr an Florian S.

Zum einen handelt der von Dir wahrscheinlich gemeinte Artikel 11 ja ausdrücklich nur vom „Luftverkehrsrecht“

Achim meint Artikel 1. Da geht es um die Lufthoheit und nicht um Luftverkehrsrecht.

Das wichtige steht immer vorne.

20. Juli 2018: Von Aristidis Sissios an Tee Jay

....Und zu dem Augenzwinker... ich glaube noch an die Kraft des Rechts und nicht die Kraft des Stärkeren.....

Da irrst Du Dich leider gewaltig....

siehe aktuelles Beispiel... die „ganze“ Welt spricht über die „Unrechtigkeit“ die im ganzen hinten des Namens Erdogan steht und nun...? Trotzdem ist der Gewinner.....

Die Amerikaner würden sich nicht trauen ein russisches Kampfflugzeug abzuschießen... ganz gezweige der rest der Welt...

Erdogan aber schon... War das jetzt „Recht“ oder „Stärke“!

25. Juli 2018: Von Bernd Mann an Achim H.
1. Ein Flugzeug, das die deutschen Hoheitszeichen trägt, unterliegt auch im tunesischen Luftraum der Bindung an deutsches Recht und Gesetz"
2. Völkerrechtlich gilt in der Luft über einem Staat das Hoheitsrecht des Staates. Kannst behaupten was Du willst.

Beides falsch - abschließend geregelt in der Tokyo Convention von 1969. Wobei ich es erstaunlich finde, dass der deutsche Anwaltsverband derart offenkundigen Unfug verôffentlicht.

Im konkreten Fall kann Tunesien unabhängig von allen anderen Regeln im eigenen Luftraum die Zuständigkeit reklamieren, da es sich um einen ihrer Staatsbürger handelt. Oder anders gesagt - auf dem Rückflug nach Deutschland darf der Deutsche direkt nach dem Start in Teheran ein Glas Alkohol trinken, der Iraner nicht. Dass zumindest LH im iranischen Luftraum gar keinen Alkohol ausschenkt ist reine Höflichkeit gegenüber dem Gastland.


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