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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. Januar 2018: Von ch ess an Erik N.

Ach - immer diese high tech Lösungen.

Back to the Roots

23. Januar 2018: Von Erik N. an ch ess

Cooles Teil. Quizfrage - ist das Ding nun ferngesteuert oder selbstgesteuert ? Ist es eine Drohne oder schon ein Luftfahrzeug ?

23. Januar 2018: Von Olaf Musch an Erik N.

Zunächst mal bekennen ja auch die Macher gegen Ende des Videos in einer Textseite, dass das alles nicht so einfach ist, wie auf dem Video letztlich dargestellt:

  • Gezeigter Insasse "muss nicht Pilot" gewesen sein
  • 30m Höhenbeschränkung, sonst zulassungspflichtiges LfZ
  • Einwilligung aller betroffenen Grundstückseigentümer
  • Vorherige Absperrung/Sicherung der überflogenen Flächen

Aus meiner Sicht: Ein funkferngesteuerter Multicopter mit "Passagiersitz". Allerdings spräche nichts dagegen, dass der "Passagier" die Funkfernsteuerung auch in der Hand hält, also auch selbst pilotiert (sieht man zu Beginn des Videos). Damit wäre es dann ein bemanntes LfZ. Und - wie geschrieben - oberhalb von 30m Flughöhe zulassungspflichtig.

So lange die Jungs das als lustigen kleinen Sketch so bauen (immerhin haben sie ja auch mit den Behörden und Grundstücksteigentümern Kontakt aufgenommen, was schon wesentlich mehr ist, als die meisten Besitzer einer DJI Phantom x je tun werden), ist doch alles gut ;-)

Olaf

20. Februar 2018: Von Olaf Musch an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

https://www.stuff.co.nz/national/crime/101289506/chilean-sentenced-after-operating-drone-near-helicopters-fighting-south-island-blaze

Jetzt wurde in Neuseeland ein Tourist für das unerlaubte Fliegen einer Drohne über einem Feuerlösch-Einsatzgebiet gerichtlich verurteilt. Er hatte den Einsatz von Hubschraubern erheblich verzögert, wodurch sich das Feuer ungehindert einige Hektar weiter ausbreiten konnte.

Als Tourist war er nicht mehr lange genug im Land, um Sozialstunden zu leisten, Geld war bei ihm auch nicht wirklich zu holen. Das Gericht entschied also als Strafe: Drohne an die Krone ;-)

Olaf

20. Februar 2018: Von Stefan Jaudas an Olaf Musch

... hoffentlich ist das ein sauteures Teil. Oder wie sagte noch mal der schweizer Richter, als der deutsche Raser gegen seine 4-Stellige Buße Einspruch eingelegt hatte, und die Revision das dann in den hohen 5-stelligen Bereich schob? Manchmal muss es halt weh tun ...

20. Februar 2018: Von Olaf Musch an Stefan Jaudas

Es war wohl eine DJI Mavic. Wert (lt. Artikel) ca. 1.700 NZD.

Nicht billig, aber auch nicht das, was man als Geldstrafe hätte eigentlich nehmen wollen: 4.000 NZD. Nur hatte der Angeklagte das Geld eben auch nicht als flüssige Mittel parat (war ja darüber hinaus auch noch als Tourist in Neuseeland).

Olaf


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