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18. Oktober 2017: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

"Zeige mir eine Vorschrift ohne welche die Welt objektiv eine bessere wäre und zeige mir den Weg auf, wie sie ersatzlos gestrichen werden kann."

Aber gerne:

  • ZÜP
  • Medical (zumindest im Bereich der privaten Fliegerei, immerhin brauche ich auch kein Medical für das Auto/LKW-Fahren, Schiff oder Sitzrasenmäher)
  • Erneuter Prüfungskanon bei Umschreibung/Anerkennung ausländischer Lizenzen (ich hab's ja gerade hinter mir und dazu auch was geschrieben)
  • Stundennachweis alle 24 Monate ZUSÄTZLICH (nicht anstatt) Checkflug
  • Checkflug mit Prüfer (statt einfach mit Fluglehrer)

Weg zum Streichen: na, einfach streichen!

So, das ist alles, was mir in einer Minute dazu einfiel. In meinem Beruf (Medizintechnikindustrie) fallen mir noch zahlreiche weitere Dinge ein.

18. Oktober 2017: Von Chris _____ an Chris _____

Im übrigen: der Eröffner dieses Threads geht durch diesen Höllenweg mit Zertifizierungen und tausender Euros Extrakosten, weil er für seine Schafe einen schonenderen Transportweg sucht. Es sind in diesem Fall also die Vorschriften, die die Tiere leiden lassen - vorgeblich sollen sie wohl genau diese schützen. Und so ist es mit der Bürokratie: allzu leicht geht sie nach hinten los.

18. Oktober 2017: Von Henry Seifert an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Es geht nicht darum, eine bestehende sinnvolle Beschränkung im Tierschutz- und Tierschutztransportrecht zu überdehnen. Viele Regeln im Tiertransportrecht sind ein Versuch, offensichtliche oder verdeckte Mißstände abzustellen. Wenn also vorgeschrieben ist, daß Lämmer nicht ohne ihre Muttertiere transportiert werden dürfen, dann erscheint das auf den ersten Blick und von außen völlig schlüssig und sinnvoll. Jeder würde unterschreiben, daß das so sein soll und eine dahingehende EU-Regelung akzeptieren.

Die EU macht dann eine Verordnung und die gilt dann auch gleich für alle Tierhalter und alle Transporteure gleichermaßen. Und da regelt man dann auch gleich wieviel Platz einem Lamm zusteht und daß eingestreut sein muß. Soweit auch noch gut. Keiner will, daß Lämmchen von den Mütter weggerissen und zusammengequetscht auf Gitterboden auf die Fähre nach Marokko gehen.

Nun wird aber ein Schäfer (zum beispiel ich) nachts aufgeriffen, der ein verwaistes unterkühltes Lamm eingewickelt in seinen eben noch getragenen Pullover auf seinem Schoß im Auto der Herde hinterher fährt um dort die Mutter zu finden und beide in den Stall zu holen:

  • ohne Muttertier transportiert
  • nicht saugfähig eingestreut
  • notwendige Papiere nicht mitgeführt
  • die Bodenflächerfordernisse nicht eingehalten

Oder der Schäfer (ich) bricht EU-Recht indem er einem erstlammenden Muttertier das 3. Lamm entzieht und natürlich wieder ohne Mutter nach Hause in die Küche zur Aufzucht mit der Flasche transportiert. Die Mutter hätte dieses Lamm sonst in den nächsten Stunden verhungern lassen und zertreten. Die EU-Verordnung erlaubt aber den Transport ohne Mutter nicht und was soll die Mutter in der Küche?

Fliegen jedoch ist nicht verboten und nur wenig reguliert. Deshalb tut sich das Amt so schwer. Ich will etwas Ungewöhliches und das Amt will es verhindern ohne zu wissen warum. Deshalb (er-)findet es Steine, sie in meinen Weg zu legen und betont dabei, daß der Tierschutz auf Transporten das Ziel wäre. Inzwischen habe ich sogar die Unterstützung des Luftfahrtbundesamtes in der Sache. Das LBA allerdings kann nicht für die IATA sprechen obschon es den Lehrgang für absoluten Unsinn hält, da wir den ersten Absatz der LAR nutzen, der aussagt: Was der Pilot in Bezug auf Verpackung entscheidet gilt!

18. Oktober 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Henry Seifert Bewertung: +4.00 [4]

Ich glaube, die Geschichte hätte gute Chancen, eine schöne Story bei extra 3 "Der Irrsinn der Woche" zu werden. Das könnte dann ggf. mehr helfen als Argumentation. Geschichten mit Bauern und / oder Tieren sowie irgendwelchen Unsinn von sich gebenden Behördenvertretern hat extra 3 besonders gerne, und Schafe plus Flugzeuge machen die Story sexy.

19. Oktober 2017: Von Henry Seifert an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

hastu Kontakte?

19. Oktober 2017: Von Willi Fundermann an Chris _____

"Stundennachweis alle 24 Monate ZUSÄTZLICH (nicht anstatt) Checkflug, Checkflug mit Prüfer (statt einfach mit Fluglehrer)"

Diese Ausführungen verstehe ich nicht wirklich. Eine Verlängerung SEP/TMG alle zwei Jahre geht entweder mit Stundennachweis plus "Auffrischungsschulung" mit Lehrer, oder durch "Begähigungsüberprüfung", vulgo Checkflug, mit Prüfer, dann aber ohne jeden Stundennachweis. Und für alles andere - MEP, TR - ist ohnehin immer ein jährlicher Checkflug mit Prüfer notwendig, unabhängig von allen "Stunden" (siehe FCL.740.A).

19. Oktober 2017: Von Chris _____ an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Ok, Willi, ich bin hier ja Anfaenger.

Halte aktuell einen PPL(A) ausgestellt Februar 17, und ein IR ausgestellt September (aber datiert Ende Juli, die Verzoegerung ging zwar "auf mich", trotzdem ironisch, dass ich IFR fliegen erst mit Erhalt des Scheins und nicht direkt nach bestandener Pruefung -wie in US ueblich- darf. Ist aber ein Nebenthema).

Mein (bisheriger) Kenntnisstand: ich muss fuer den PPL(A) alle 24 Mo. einen Flug mit Lehrer plus Einsendung der Stunden"nachweise" machen, Termin ist immer der Februar. Und fuer das IR jaehrlich den Checkflug mit Pruefer, Termin immer der Juli. Zusammenlegung geht nicht, und wenn ich einen Termin verpasse, habe ich eine Nachschulung und komplett neue Pruefung "gewonnen". Richtig?

(Kontrast dazu in USA: BFR und IPC mit Fluglehrer -nach beliebig langer Zeit des Nichtfliegens- macht mich wieder "legal" fuer alles, und zwar VFR fuer 24 Monate und IFR fuer mindestens 6 Monate. BFR/IPC duerfen kombiniert werden und kosten dann ca. 1h Ground und 1h Flight. Die Unfallstatistiken der USA in der Privatfliegerei finden allgemein Beachtung, sie sind gut und haben positiven Trend).

19. Oktober 2017: Von Guido Frey an Chris _____

Zumindestens die Ablaufdaten kannst Du "synchronisieren": Das LBA benötigt dafür nur einen Antrag, die Laufzeit Deines längerlaufenden Eintrages (SEP oder IR) auf die jeweils andere Ablaufzeit zu verkürzen. Somit könntest Du also beide Ratings im Juli auslaufen lassen. Frühestens drei Monate vor Ablauf machst Du dann einen SEP/IR-Checkflug und kannst damit sowohl das IR als auch das SEP verlängern.

Das erspart Dir dann den zweiten Checkflug bzw. den Übungsflug plus Stunden.

19. Oktober 2017: Von Willi Fundermann an Guido Frey

Den IR-Check kann man auf jeden beliebigen Termin "vorziehen", ganz ohne Antrag, nur beim CR/TR geht das laut LBA nicht. Daher am einfachsten für ihn: bei der nächsten Fälligkeit des CR (im Februar) dieses durch einen Checkflug verlängern und den für das IR (statt im Juli) gleich mitmachen (vorziehen). So "verliert" er einmalig fünf Monate beim IR, kann aber zukünftig immer beide Berechtigungen mit einem Checkflug verlängern.

19. Oktober 2017: Von Henry Seifert an Willi Fundermann

Nur so, ehe es entgleitet: Wer unter Euch hat den LAR-Lehrgang?

19. Oktober 2017: Von Erik N. an Henry Seifert Bewertung: +1.00 [1]

Keiner wahrscheinlich ;)

19. Oktober 2017: Von Lutz D. an Henry Seifert

Hi Henry,

sollen wir Dir Links zu Foren senden, in denen gewerbliche Piloten zahlreicher vertreten sind?

Da sind die Chancen höher. Bist Du auf FB? Da könnte ich Dich entsprechend vernetzen.

L

19. Oktober 2017: Von Guido Frey an Henry Seifert

Obwohl ich auch schon diverse Tiere durch die Gegend geflogen habe (hauptsächlich Pferde) musste ich diesen Lehrgang nie absolvieren. Ich vermute daher mal, dass dieser eher für Ladepersonal erforderlich ist. Aus diesem Grund würde ich somit im Bereich der Frachtabfertigung nach einem freundlichen Loadmaster fragen, der sich evtl. für solch eine Sache interessiert? Ich glaube, dass dieser Kurs im Pilotenbereich vermutlich eine Ausnahme ist.

19. Oktober 2017: Von  an Chris _____

Also ich mache den SEP-Übungsflug und den IR-Checkflug seit 15 Jahren zusammen. Dazu habe ich halt ein Mal den SEP-Checkflug ein halbes Jahr früher gemacht, das war's. Ich kenne keine Vorschrift, die das verbieten würde – und das LBA hat das auch akzeptiert.

19. Oktober 2017: Von Tobias Schnell an 

Dazu habe ich halt ein Mal den SEP-Checkflug ein halbes Jahr früher gemacht

Das bringt nichts, denn die Gültigkeit des SEP-Ratings ist nicht vom Datum der Auffrischungsschulung oder der Befähigungsüberprüfung abhängig. D.h ein gültiges SEP-Rating wird bei Erfüllung der Verlängerungsbedingungen immer genau um zwei Jahre verlängert.

Nach LBA-Interpretation wird andersherum ein Schuh draus: Gemäß FCL.740.A (a)(4) kann eine Befähigungsüberprüfung für die IR-Verlängerung mit der Verlängerung eines CR kombiniert werden. Demnach kann durch das Vorziehen der IR-BÜ eine Synchronisation der Ablaufdaten von CR und IR erreicht werden.

Quelle: ILIAS-Prüferportal LBA

Tobias

EDIT: Wahrscheinlich hat das Alexis genau so gemeint

19. Oktober 2017: Von  an Tobias Schnell

Genau. Ich mache den IR-Checkflug und gleichzeitig den für SEP. Beide haben dasselbe Ablaufdatum, aber IR gilt natürlich nur ein Jahr. Wir machen trotzdem immer beides.

19. Oktober 2017: Von Chris _____ an 

Ok, danke Willi, Tobias und Alexis fuer die Hinweise.

Dann werde ich wohl mal den IR-Checkflug vorziehen... hat natuerlich den Nachteil, dass ich dann mit beidem jeweils Termin Februar habe.

oh well

19. Oktober 2017: Von Henry Seifert an Guido Frey

gibt es denn ein Forum für Ladepersonal?

20. Oktober 2017: Von Guido Frey an Henry Seifert

Ich kenne leider kein entsprechendes Forum. Vielleicht fragen Sie sich mal telefonisch bei LH Cargo oder Cargolux zu einem Loadmaster durch?

20. Oktober 2017: Von Lutz D. an Henry Seifert

Der online Kurs nimmt ungefähr einen halben Tag in Anspruch plus Prüfung.

Soll ich das einfach machen? Klingt total lustig und spannend!

21. Oktober 2017: Von Henry Seifert an Lutz D.

... aber der Kurs - den es als Selbstlese-online-Version gibt - kostet 320$. Er umfaßt alle LAR und ist daher overkill. Die Containeranforderungen sind zudem unsinnig, da die allermeisten Container in schafgröße ohnehin nicht durch die RearCabindoor passen.

Wenn sich tatsächlich keiner findet, der diesen Kurs schon ha, und den jemand machen muß, dann mach ich den. Vielleicht hat die vorgestze Behörde aber ein Einsehen. Montag ist ein Gespräch im Staatsministerium dazu.

21. Oktober 2017: Von T Knigge an Henry Seifert

...viel Erfolg am Montag!!!

21. Oktober 2017: Von Olaf Musch an Henry Seifert

Hallo Henry,

Ob sich Loadmaster irgendwo austauschen, kann ich Dir nicht genau sagen, aber es gibt bei

pprune.org

ein Unterforum, das evtl. weiterhelfen könnten:

https://www.pprune.org/freight-dogs-41/ hier sind wohl Frachtpiloten zugange. Die sollten evtl. Kontakte zu Loadmastern herstellen können

Versuch's doch mal dort. Viel Erfolg

Olaf

23. Oktober 2017: Von Henry Seifert an T Knigge

Die Behörde besteht auf dem Lehrgang, obschon sie zugibt, seinen Inhalt nicht zu kennen.

23. Oktober 2017: Von Alexander Callidus an Henry Seifert

Gibt es eigentlich in den Verordnungen Gesunde-Menschenverstands-Klauseln wie "kann durch gleichwertige ... ersetzt werden", "mit Ausnahmegenehmigung", "kann vom Leiter der Behörde ..." oder ähnliche Formulierungen?

Wenn, dann steht so etwas ja sicher nicht in Tiertransport-, sondern in übergeordneten Bestimmungen.


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