Es geht nicht darum, eine bestehende sinnvolle Beschränkung im Tierschutz- und Tierschutztransportrecht zu überdehnen. Viele Regeln im Tiertransportrecht sind ein Versuch, offensichtliche oder verdeckte Mißstände abzustellen. Wenn also vorgeschrieben ist, daß Lämmer nicht ohne ihre Muttertiere transportiert werden dürfen, dann erscheint das auf den ersten Blick und von außen völlig schlüssig und sinnvoll. Jeder würde unterschreiben, daß das so sein soll und eine dahingehende EU-Regelung akzeptieren.
Die EU macht dann eine Verordnung und die gilt dann auch gleich für alle Tierhalter und alle Transporteure gleichermaßen. Und da regelt man dann auch gleich wieviel Platz einem Lamm zusteht und daß eingestreut sein muß. Soweit auch noch gut. Keiner will, daß Lämmchen von den Mütter weggerissen und zusammengequetscht auf Gitterboden auf die Fähre nach Marokko gehen.
Nun wird aber ein Schäfer (zum beispiel ich) nachts aufgeriffen, der ein verwaistes unterkühltes Lamm eingewickelt in seinen eben noch getragenen Pullover auf seinem Schoß im Auto der Herde hinterher fährt um dort die Mutter zu finden und beide in den Stall zu holen:
- ohne Muttertier transportiert
- nicht saugfähig eingestreut
- notwendige Papiere nicht mitgeführt
- die Bodenflächerfordernisse nicht eingehalten
Oder der Schäfer (ich) bricht EU-Recht indem er einem erstlammenden Muttertier das 3. Lamm entzieht und natürlich wieder ohne Mutter nach Hause in die Küche zur Aufzucht mit der Flasche transportiert. Die Mutter hätte dieses Lamm sonst in den nächsten Stunden verhungern lassen und zertreten. Die EU-Verordnung erlaubt aber den Transport ohne Mutter nicht und was soll die Mutter in der Küche?
Fliegen jedoch ist nicht verboten und nur wenig reguliert. Deshalb tut sich das Amt so schwer. Ich will etwas Ungewöhliches und das Amt will es verhindern ohne zu wissen warum. Deshalb (er-)findet es Steine, sie in meinen Weg zu legen und betont dabei, daß der Tierschutz auf Transporten das Ziel wäre. Inzwischen habe ich sogar die Unterstützung des Luftfahrtbundesamtes in der Sache. Das LBA allerdings kann nicht für die IATA sprechen obschon es den Lehrgang für absoluten Unsinn hält, da wir den ersten Absatz der LAR nutzen, der aussagt: Was der Pilot in Bezug auf Verpackung entscheidet gilt!