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"Stundennachweis alle 24 Monate ZUSÄTZLICH (nicht anstatt) Checkflug, Checkflug mit Prüfer (statt einfach mit Fluglehrer)"
Diese Ausführungen verstehe ich nicht wirklich. Eine Verlängerung SEP/TMG alle zwei Jahre geht entweder mit Stundennachweis plus "Auffrischungsschulung" mit Lehrer, oder durch "Begähigungsüberprüfung", vulgo Checkflug, mit Prüfer, dann aber ohne jeden Stundennachweis. Und für alles andere - MEP, TR - ist ohnehin immer ein jährlicher Checkflug mit Prüfer notwendig, unabhängig von allen "Stunden" (siehe FCL.740.A).
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Ok, Willi, ich bin hier ja Anfaenger.
Halte aktuell einen PPL(A) ausgestellt Februar 17, und ein IR ausgestellt September (aber datiert Ende Juli, die Verzoegerung ging zwar "auf mich", trotzdem ironisch, dass ich IFR fliegen erst mit Erhalt des Scheins und nicht direkt nach bestandener Pruefung -wie in US ueblich- darf. Ist aber ein Nebenthema).
Mein (bisheriger) Kenntnisstand: ich muss fuer den PPL(A) alle 24 Mo. einen Flug mit Lehrer plus Einsendung der Stunden"nachweise" machen, Termin ist immer der Februar. Und fuer das IR jaehrlich den Checkflug mit Pruefer, Termin immer der Juli. Zusammenlegung geht nicht, und wenn ich einen Termin verpasse, habe ich eine Nachschulung und komplett neue Pruefung "gewonnen". Richtig?
(Kontrast dazu in USA: BFR und IPC mit Fluglehrer -nach beliebig langer Zeit des Nichtfliegens- macht mich wieder "legal" fuer alles, und zwar VFR fuer 24 Monate und IFR fuer mindestens 6 Monate. BFR/IPC duerfen kombiniert werden und kosten dann ca. 1h Ground und 1h Flight. Die Unfallstatistiken der USA in der Privatfliegerei finden allgemein Beachtung, sie sind gut und haben positiven Trend).
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Zumindestens die Ablaufdaten kannst Du "synchronisieren": Das LBA benötigt dafür nur einen Antrag, die Laufzeit Deines längerlaufenden Eintrages (SEP oder IR) auf die jeweils andere Ablaufzeit zu verkürzen. Somit könntest Du also beide Ratings im Juli auslaufen lassen. Frühestens drei Monate vor Ablauf machst Du dann einen SEP/IR-Checkflug und kannst damit sowohl das IR als auch das SEP verlängern.
Das erspart Dir dann den zweiten Checkflug bzw. den Übungsflug plus Stunden.
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Den IR-Check kann man auf jeden beliebigen Termin "vorziehen", ganz ohne Antrag, nur beim CR/TR geht das laut LBA nicht. Daher am einfachsten für ihn: bei der nächsten Fälligkeit des CR (im Februar) dieses durch einen Checkflug verlängern und den für das IR (statt im Juli) gleich mitmachen (vorziehen). So "verliert" er einmalig fünf Monate beim IR, kann aber zukünftig immer beide Berechtigungen mit einem Checkflug verlängern.
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Nur so, ehe es entgleitet: Wer unter Euch hat den LAR-Lehrgang?
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Hi Henry,
sollen wir Dir Links zu Foren senden, in denen gewerbliche Piloten zahlreicher vertreten sind?
Da sind die Chancen höher. Bist Du auf FB? Da könnte ich Dich entsprechend vernetzen.
L
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Obwohl ich auch schon diverse Tiere durch die Gegend geflogen habe (hauptsächlich Pferde) musste ich diesen Lehrgang nie absolvieren. Ich vermute daher mal, dass dieser eher für Ladepersonal erforderlich ist. Aus diesem Grund würde ich somit im Bereich der Frachtabfertigung nach einem freundlichen Loadmaster fragen, der sich evtl. für solch eine Sache interessiert? Ich glaube, dass dieser Kurs im Pilotenbereich vermutlich eine Ausnahme ist.
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Also ich mache den SEP-Übungsflug und den IR-Checkflug seit 15 Jahren zusammen. Dazu habe ich halt ein Mal den SEP-Checkflug ein halbes Jahr früher gemacht, das war's. Ich kenne keine Vorschrift, die das verbieten würde – und das LBA hat das auch akzeptiert.
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Dazu habe ich halt ein Mal den SEP-Checkflug ein halbes Jahr früher gemacht
Das bringt nichts, denn die Gültigkeit des SEP-Ratings ist nicht vom Datum der Auffrischungsschulung oder der Befähigungsüberprüfung abhängig. D.h ein gültiges SEP-Rating wird bei Erfüllung der Verlängerungsbedingungen immer genau um zwei Jahre verlängert.
Nach LBA-Interpretation wird andersherum ein Schuh draus: Gemäß FCL.740.A (a)(4) kann eine Befähigungsüberprüfung für die IR-Verlängerung mit der Verlängerung eines CR kombiniert werden. Demnach kann durch das Vorziehen der IR-BÜ eine Synchronisation der Ablaufdaten von CR und IR erreicht werden.
Quelle: ILIAS-Prüferportal LBA
Tobias
EDIT: Wahrscheinlich hat das Alexis genau so gemeint
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Genau. Ich mache den IR-Checkflug und gleichzeitig den für SEP. Beide haben dasselbe Ablaufdatum, aber IR gilt natürlich nur ein Jahr. Wir machen trotzdem immer beides.
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Ok, danke Willi, Tobias und Alexis fuer die Hinweise.
Dann werde ich wohl mal den IR-Checkflug vorziehen... hat natuerlich den Nachteil, dass ich dann mit beidem jeweils Termin Februar habe.
oh well
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gibt es denn ein Forum für Ladepersonal?
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Ich kenne leider kein entsprechendes Forum. Vielleicht fragen Sie sich mal telefonisch bei LH Cargo oder Cargolux zu einem Loadmaster durch?
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Der online Kurs nimmt ungefähr einen halben Tag in Anspruch plus Prüfung.
Soll ich das einfach machen? Klingt total lustig und spannend!
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... aber der Kurs - den es als Selbstlese-online-Version gibt - kostet 320$. Er umfaßt alle LAR und ist daher overkill. Die Containeranforderungen sind zudem unsinnig, da die allermeisten Container in schafgröße ohnehin nicht durch die RearCabindoor passen.
Wenn sich tatsächlich keiner findet, der diesen Kurs schon ha, und den jemand machen muß, dann mach ich den. Vielleicht hat die vorgestze Behörde aber ein Einsehen. Montag ist ein Gespräch im Staatsministerium dazu.
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...viel Erfolg am Montag!!!
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Hallo Henry,
Ob sich Loadmaster irgendwo austauschen, kann ich Dir nicht genau sagen, aber es gibt bei
pprune.org
ein Unterforum, das evtl. weiterhelfen könnten:
https://www.pprune.org/freight-dogs-41/ hier sind wohl Frachtpiloten zugange. Die sollten evtl. Kontakte zu Loadmastern herstellen können
Versuch's doch mal dort. Viel Erfolg
Olaf
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Die Behörde besteht auf dem Lehrgang, obschon sie zugibt, seinen Inhalt nicht zu kennen.
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Gibt es eigentlich in den Verordnungen Gesunde-Menschenverstands-Klauseln wie "kann durch gleichwertige ... ersetzt werden", "mit Ausnahmegenehmigung", "kann vom Leiter der Behörde ..." oder ähnliche Formulierungen?
Wenn, dann steht so etwas ja sicher nicht in Tiertransport-, sondern in übergeordneten Bestimmungen.
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"Die Behörde besteht auf dem Lehrgang, obschon sie zugibt, seinen Inhalt nicht zu kennen."
Das macht bestimmt irgendeinen tieferen Sinn.... bestimmt! ganz sicher! Die würden doch nie nur aus Eitelkeit... besoffen von ihrer Allmacht... würden die nie!
PS. Das einzige, was in solchen Situation wirklich Erfolg verspricht, ist wenn man es irgendwie schafft, den Beamten MEHR Arbeit zu verursachen, wenn sie sich querstellen als wenn sie mitspielen. Dann sitzen sie nämlich auf einmal auf der gleichen Seite des Tisches und suchen nach Lösungen statt Bedenkenträger zu spielen.
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Dann werde ich wohl mal den IR-Checkflug vorziehen... hat natuerlich den Nachteil, dass ich dann mit beidem jeweils Termin Februar habe.
Wenn Du lieber den Termin im Juli haben möchtest, besteht noch die von mir erwähnte "Verkürzung des Lizenzablaufes" auf Antrag beim LBA. Du könntest das SEP auf Antrag bereits Ende Juli 2018 auslaufen lassen (synchron zu Deinem IR). Dann machst Du im Juli 2018 einen SEP und IR Check. Anschließend wird Dir dann das SEP um zwei Jahre bis Ende Juli 2020 und das IR um ein Jahr bis Ende Juli 2019verlängert und Du kannst in Zukunft mit einem Checkflug sowohl IR als auch SEP verlängern.
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Geil! Und: mein Beileid...
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