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Das neue Heft erscheint am 1. Juli
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19. Oktober 2017: Von Tobias Schnell an 

Dazu habe ich halt ein Mal den SEP-Checkflug ein halbes Jahr früher gemacht

Das bringt nichts, denn die Gültigkeit des SEP-Ratings ist nicht vom Datum der Auffrischungsschulung oder der Befähigungsüberprüfung abhängig. D.h ein gültiges SEP-Rating wird bei Erfüllung der Verlängerungsbedingungen immer genau um zwei Jahre verlängert.

Nach LBA-Interpretation wird andersherum ein Schuh draus: Gemäß FCL.740.A (a)(4) kann eine Befähigungsüberprüfung für die IR-Verlängerung mit der Verlängerung eines CR kombiniert werden. Demnach kann durch das Vorziehen der IR-BÜ eine Synchronisation der Ablaufdaten von CR und IR erreicht werden.

Quelle: ILIAS-Prüferportal LBA

Tobias

EDIT: Wahrscheinlich hat das Alexis genau so gemeint

19. Oktober 2017: Von  an Tobias Schnell

Genau. Ich mache den IR-Checkflug und gleichzeitig den für SEP. Beide haben dasselbe Ablaufdatum, aber IR gilt natürlich nur ein Jahr. Wir machen trotzdem immer beides.

19. Oktober 2017: Von Chris _____ an 

Ok, danke Willi, Tobias und Alexis fuer die Hinweise.

Dann werde ich wohl mal den IR-Checkflug vorziehen... hat natuerlich den Nachteil, dass ich dann mit beidem jeweils Termin Februar habe.

oh well

23. Oktober 2017: Von Guido Frey an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Dann werde ich wohl mal den IR-Checkflug vorziehen... hat natuerlich den Nachteil, dass ich dann mit beidem jeweils Termin Februar habe.

Wenn Du lieber den Termin im Juli haben möchtest, besteht noch die von mir erwähnte "Verkürzung des Lizenzablaufes" auf Antrag beim LBA. Du könntest das SEP auf Antrag bereits Ende Juli 2018 auslaufen lassen (synchron zu Deinem IR). Dann machst Du im Juli 2018 einen SEP und IR Check. Anschließend wird Dir dann das SEP um zwei Jahre bis Ende Juli 2020 und das IR um ein Jahr bis Ende Juli 2019verlängert und Du kannst in Zukunft mit einem Checkflug sowohl IR als auch SEP verlängern.

23. Oktober 2017: Von Chris _____ an Guido Frey

Danke Guido!


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