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4. Februar 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Mich.ael Brün.ing

Ich habe jetzt die FCL und die AMC gecheckt, es ist nicht eindeutig geregelt, ob es zur anrechenbaren praktischen Erfahrung hinzuzählt.

Die ATO hat jedoch keinen Vorteil, egal von welcher Regelung, denn:

  • die Aufnahmebeurteilung ist vorgeschrieben, muss also immer geflogen werden
  • die 10 Stunden nach der Aufnahmebeurteilung sind auch als Minimum vorgeschrieben

Es handelt sich bei der Flugzeit der Aufnahmebeurteilung also um Zeit, die bestenfalls als Vor-Erfahrung angerechnet werden kann. Von diesen Stunden, ob nun 28,5 (mit Assessment dann 30) oder 30, hat die ATO ohnehin nichts. Der ATO anzudichten, sie hätte sich an dieser Stelle selbst eine zusätzliche Gewinnmöglichkeit geschaffen ist unfair.

Michael


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