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3. Februar 2017: Von Philipp Tiemann an Mich.ael Brün.ing

Hallo Michael,

nicht, dass ich dir nicht glaube, aber das hier

Die dabei geflogene Zeit ist NICHT Ausbildung und kann somit nicht auf die Mindeststundenzahl angerechnet werden.

ist ja wirklich mal wieder der Gipfel!

Man hat das Gefühl, überall sehen die hiesigen Flugschulen ihre Felle davonschwimmen und legen alles was geht maximal so aus, um doch irgendwie die zu absolvierenden ATO-Flugstunden zu maximieren...

Oder steht das ausdrücklich in Part-FCL, dass beim CB-IR der erste Flug "innerhalb" der ATO, auch wenn es ein Assessment-Flug ist, nicht als Schulzeit angerechnet werden kann? Das wären ja wirklich noch mal 500-800 Euro on top...

3. Februar 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Philipp Tiemann

Philipp,

ich muss gestehen, ich habe die FCL-Regularien in der Hinsicht jetzt nicht parat, aber auf jeden Fall sieht es das LBA so und dann kommst Du als ATO auch erstmal nicht dagegen an. Dass das Assessment auf einem ATO-Flugzeug geflogen werden muss, habe ich nicht behauptet und ist - glaube ich - auch nicht erforderlich.

Michael

3. Februar 2017: Von Erik N. an Mich.ael Brün.ing

Ich kann das morgen klären und melde mich. Hängt auch jeweils viel von der ATO ab.

4. Februar 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Mich.ael Brün.ing

Ich habe jetzt die FCL und die AMC gecheckt, es ist nicht eindeutig geregelt, ob es zur anrechenbaren praktischen Erfahrung hinzuzählt.

Die ATO hat jedoch keinen Vorteil, egal von welcher Regelung, denn:

  • die Aufnahmebeurteilung ist vorgeschrieben, muss also immer geflogen werden
  • die 10 Stunden nach der Aufnahmebeurteilung sind auch als Minimum vorgeschrieben

Es handelt sich bei der Flugzeit der Aufnahmebeurteilung also um Zeit, die bestenfalls als Vor-Erfahrung angerechnet werden kann. Von diesen Stunden, ob nun 28,5 (mit Assessment dann 30) oder 30, hat die ATO ohnehin nichts. Der ATO anzudichten, sie hätte sich an dieser Stelle selbst eine zusätzliche Gewinnmöglichkeit geschaffen ist unfair.

Michael

4. Februar 2017: Von Erik N. an Erik N.

Also, das Assessment kann auch auf dem Simulator geflogen werden. So macht es meine ATO. Das Assessment gehört weder zu den 30 noch zu den 10 Stunden, ist also extra.

Noch mal wegen der Kosten..... um das eigene Flugzeug in die ATO einzubringen, müssen die Betriebshandbücher der Schule angepasst werden, und das Flugzeug wird dann so behandelt, als wäre es ein flugschuleigenes, ist dann eingetragen als Schulflugzeug wie die anderen..... incl. der jeweils nötigen Geschwindigkeiten für ILS Anflüge, etc., Anpassung der Checklisten, und und und. Was weggefallen ist, ist daß auch die Halterschaft übergehen muss. Und dann muss das alles beim LBA beantragt werden. Riesenaufwand, den die Schule sich natürlich bezahlen lässt. Lohnt sich für die 10h ja nicht wirklich, deshalb sagen halt manche ATOs, wir bringen es gleich ein, für die ganzen 40+ Stunden.

So wurde mir das heute erklärt.....

4. Februar 2017: Von Nicolas Nickisch an Erik N.

Die Geschichte mit dem hohen (Verwatungs)Aufwand leuchtet mir ein. Bleibt die Frage, ob die ATO diesen Schritt verlangen kann.

AUs den bisherigen Postings entnahm ich , dass dies NUR dann erforderlich ist, wenn man die 10h ATO-Schlung (inkl oder exkl. Assessment) auch auf dem eigenen Flieger machen will. Dies würde aber wohl jedweden Rahmen sprengen - oder .


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