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13. Oktober 2016: Von Jens Schuhmann an Ulrich Dr. Werner

So sehe ich es auch; wenn ich schon einen PKW-Führerschein besitze & bei der LKW-Führerscheinprüfung durchfalle, wird damit ersterer nicht automatisch ungültig. Aber leider ist die Argumentation nur getrieben von gesundem Menschenverstand und Logik; dass (Luftfahrt-)Behörden da etwas andere Maßstäbe ansetzen, ist ja nur zu gut bekannt. Und im worst case wird einer Versicherung/einem Richter die dokumentierte Kenntnisnahme des eingangs genannten Passus Wasser auf die jeweiligen Mühlen sein.

Insofern habe ich jetzt nur die Wahl, eine offizielle Stellungnahme des LBA anzufordern, welche vermutlich (nach meinen Erfahrungen mit Behörden) für mich negativ ausfallen wird (ok, bei den Bearbeitungszeiten dauert die Ausfertigung einer Stellungnahme ggf. länger als das medizinische Gutachten ;-)), oder aber von der obigen Interpretation ausgehen, dass es explizit nur die angestrebte höhere Tauglichkeitsklasse betrifft, da mir ja beim AMC mein Medical Klasse 2 kommentarlos wieder ausgehändigt wurde (und ich in der Zwischenzeit ca. 40h geflogen bin) und hoffen, dass ein fachfremder Richter bei reiner Sichtung der Aktenlage das genau so sieht.

Beides eigentlich eine ungute Situation. Es hängt zwar nicht (wie bei einigen anderen) meine Existenz davon ab, aber für einen unüberschaubaren Zeitraum nicht fliegen zu dürfen oder aber zu fliegen und dabei ein mulmiges Gefühl zu haben wird vermutlich schon von selbst dazu führen, dass der Flieger erstmal in der Halle bleibt.

Alfred, die Nummer mit dem mitfliegenden Augenarzt ist ja der pure Hohn! Du kannst ja mal bei der Behörde anfragen, wie es eigentlich um die Gewerblichkeit eines Fluges steht, wenn der Fluggast (= Arzt, der ja vermutlich ein Honorar bekommt und kein FI/FE ist) vom Piloten für den Flug bezahlt wird.

13. Oktober 2016: Von Lennart Mueller an Jens Schuhmann

Ich würde den Absatz durchstreichen und ggf. daneben vermerken "nicht zutreffend".


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