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22. August 2016: Von Oliver Voigt an Alfred Obermaier

Hallo Alfred, Deine Argumente sind durchaus plausibel und verständlich! Warum jedoch sollte ich mich aus Unwissenheit oder nicht klarer Auslegung zusätzlichen Untersuchungen unterwerfen?

Einen Hausarzt habe ich seit über zwanzig Jahren nicht mehr besucht und meine Werte sind alle besser als eigentlich gefordert. Worin besteht dann der Sinn unnötig Zeit und Geld zu verschwenden?

Es geht nicht um Protest oder gar Verweigerung, sondern nur um die Klarlegung der geltenden Vorschriften, welche wie so oft nicht ganz eindeutig sind...wenn sich schon der AME nicht sicher ist!

Vielen Dank an dieser Stelle aber noch an alle für Ihre Erfahrungen und auch Verweise!

Grüße Oliver

22. August 2016: Von Wolfgang Lamminger an Oliver Voigt Bewertung: +2.00 [2]

offen gestanden: ich verstehe das Problem auch nicht!

Entweder

Du gehst jetzt zum Fliegerarzt und bekommst ein Medical gültig bis zu Deinem 51., also 1 Jahr und rund 10 Tage ab heute

oder

Du gehst am 08. Oktober zum Fliegerarzt und bekommst ein Medical das genau 1 Jahr gültig ist und hast die Tage bis zum 08.10. "gespart"

Es geht also um rund 48 Tage mehr für's Medical?! Was soll's? das sind ca. 26,-- EUR Ersparnis, (bei angenommenen 200,-- EUR fürs Medical)

Jetzt den Doktor zu motiviern, das Datum anzupassen? wie soll er das rechtfertigen? alle Dokumente tragen das heutige Datum, oder?

Es gibt Regeln, die sind nichtmals so schwer zu verstehen und bringen nicht wirklich Nachteile für einen. Die Kraft, sich gegen Regeln zu stemmen, ist an anderer Stelle besser investiert!

22. August 2016: Von Oliver Voigt an Wolfgang Lamminger

Hallo Wolfgang

Diese Aussage ist der verwirrende Punkt!:

"das vor Vollendung des 50. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 51. Lebensjahres" Also nicht um ein Jahr und ein paar Tage sondern um ca. 1 oder 2 Jahr

Er stellt mit vor vollendung des 49. Lebensjahres aus ( Bin momentan 49 JAhre und 10,5 Monate alt) und will in diesem Fall vor vollendung des 50. anstatt vor vollendung 51 enden lassen! Hier liegt der Hund...

Grüße Oliver

22. August 2016: Von Wolfgang Lamminger an Oliver Voigt Bewertung: +1.00 [1]

die "Vewirrung" verwirrt mich:

Vollendung des 50. = 50. Geburtstag

Vollendung des 51. = 51. Geburtstag

somit Gültigkeit:

1 Jahr (nach Vollendung 50. Lebensjahr)

+ Rest aus der Zeit, die Du noch nicht 50 voll hattest

(max eben dann 2 Jahre, wenn das letzte Medical am 49.Geburtstag gemacht wurde),

oder?

22. August 2016: Von Tobias Schnell an Oliver Voigt Bewertung: +1.00 [1]

Das 51. Lebensjahr vollendest Du an Deinem 51. Geburtstag.

Tobias

22. August 2016: Von Oliver Voigt an Tobias Schnell

Dann wäre es eindeutig Tobias und Wolfgang!! Wundert mich nur dass der AME dann mehrmals vor mir versucht hat im LBA anzurufen...warten wir ab, was dabei raus kommt! So ist es aber verständlich!

Grüße

22. August 2016: Von Erik N. an Oliver Voigt

Medicals, die vor Vollendung des 50. LJ ausgestellt wurden (also vor deinem Geburtstag im September), enden mit Vollendung des 51. LJ (also mit deinem Geburtstag nächstes Jahr).

Ist doch genau, was es bedeutet ? Ab dem 50. ist die Gültigkeit 1 Jahr.

Du bekommst jetzt kein Medical mehr für 2 Jahre. Aus, fertig, vorbei. Zu alt !

22. August 2016: Von ch ess an Erik N.

...oder man verzichtet auf die PPL-Rechte, indem man sich ein LAPL-Medical ausstellen lässt und die PPL in eine LAPL umwandelt.

LAPL Medical gilt nämlich noch 2 Jahre - wieder was gespart :-)

ansonsten sind wir inzwischen bei Karl Valentin...

22. August 2016: Von Oliver Voigt an ch ess

Ja danke, die LAPL ist hinreichend bekannt, aber für mich nicht ausreichend (Fliegen ausserhalb der EU)

Es geht mir in erster Linie nicht um die Kosten, welche bei meinem nur 120 Eur betragen. Es ist mehr der lästige Aufwand mit Urlaub nehmen, Anreise, Formulare etc. Bei meinem vorangegangenen AME musste ich für das Blutbild nochmals seperat zu einem Arzt gehen, was seit dem Wechsel nun endlich wegfiel.

Grüße Oliver

23. August 2016: Von Roland Schmidt an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Erik, das kann man jemandem auch schonender sagen ;-)

Aber die Verwirrung über die "Vollendung" gibt's immer wieder auch in anderen Lebenslagen...

23. August 2016: Von Willi Fundermann an Roland Schmidt Bewertung: +3.00 [3]

Es ist, glaube ich, einfacher zu verstehen, wenn man mal "ganz klein" anfängt (oder wie es in der Feuerzangenbowle heißt: "Da stelle mer uns mal janz dumm..."): Mein erstes Lebensjahr habe ich an meinem ersten Geburtstag "vollendet". Und so geht es dann weiter ;-)

23. August 2016: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Oliver Voigt

Wenn er erst das LBA erreichen will, dann hast du an deinem 51. Geburtstag immer noch kein Medical ;-)

23. August 2016: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Dr. Thomas Kretzschmar

P.S.: nicht weiter sagen: es muss zum Datum deines 51. Geburtstages laufen...

23. August 2016: Von Richard Georg an ch ess

Mal zum Nachdenken!

Eine interesante Konstellation könnte sich für CPL Inhaber ergeben.

FCL.305 CPL — Rechte und Bedingungen
a) Rechte. Inhaber einer CPL sind berechtigt, innerhalb der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie
(1) alle Rechte des Inhabers einer LAPL und einer PPL auszuüben;

In meinem Medical steht z.B.

Klasse 1 : 01.03.2017

Klasse 2 : 01.09.2017

LAPL : 01.09.2018

Das höherwertige Medical beinhalted somit die niederwertigen.

Bedeuted das, dass ich kein neues Medical benötige wenn ich mit dem CPL nach dem 01.03.2017 nur noch die Rechte des PPL und nach dem 01.09.2017 nur noch die Rechte des LAPL in Anspruch nehme?

Der Besitz des CPL selbst ist ja nicht vom Medical abhängig, sondern nur die Ausübungsrechte.

Eine ähnliche Formulierung ist unter FCL.2015 PPL leider nicht zu finden.

23. August 2016: Von Oliver Voigt an Dr. Thomas Kretzschmar

Mach mir bitte keine Angst!! Er wollte mir heute eigentlich Bescheid geben...

;-)

23. August 2016: Von Alfred Obermaier an Oliver Voigt

Oliver, kennst Du den Spruch:

"Wer viel frägt, geht weit irr"

23. August 2016: Von Oliver Voigt an Alfred Obermaier

Alfred, sag da mal meinem Doc...er initiierte das ganz!! Ok, letztendlich meint er es gut mit mir, was ich sehr schätze und hoch anrechne!

23. August 2016: Von Alfred Obermaier an Oliver Voigt

Oliver, sicherlich kennst Du auch das Gegenteil von "Gut" das ist nicht etwas "böse" oder gar "schlecht" sondern "Gut gemeint".

only my 2 cts

23. August 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Richard Georg Bewertung: +1.00 [1]

Grundsätzlich gilt, dass ein einmal erworbener CPL ein Leben lang gilt, er verfällt nicht. Egal, ob man das Medical Class 1 verfallen lässt oder die Klassenberechtigung. Sobald man z.B. nach Erneuerung einer abgelaufenen Klassenberechtigung wieder fliegen darf und ein gültiges Class 1 Medlical besitzt, darf man die Rechte des CPL ausüben. Egal wie lange man dazwischen evtl. keine Klassenberechtigung oder kein gültiges Medical hatte.

Trotzdem Vorsicht: Ein mehr als 2 Jahre abgelaufendes Class 1 Medical unterliegt für die Erneuerung einer besonderen Prüfung der medizinischen Akte und nach mehr als 5 Jahren ist eine Erstuntersuchung mit den "schärferen" Bedingungen erforderlich (Quelle: Part.MED.A.045).

Michael

23. August 2016: Von Wolfgang Lamminger an Richard Georg Bewertung: +1.00 [1]

Bedeuted das, dass ich kein neues Medical benötige wenn ich mit dem CPL nach dem 01.03.2017 nur noch die Rechte des PPL und nach dem 01.09.2017 nur noch die Rechte des LAPL in Anspruch nehme?

einfache Antwort: ja

das ist aber keine "besondere Konstellation" einfach die Konsequen aus der Gültigkeit der Medicals. Ab dem 50. Lebensjahr (oder "nach dem 50. Geburtstag";-) ist Klasse 1 (ohne Single-Hand) identisch mit Klasse 2 für 1 Jahr gültig...

24. August 2016: Von Willi Fundermann an Wolfgang Lamminger

Ab dem 50. Lebensjahr (oder "nach dem 50. Geburtstag";-)

Auch auf die Gefahr hin, als kleinkariert zu gelten, aber weiter oben hast Du es selbst perfekt erklärt: Das 50. Lebensjahr beginnt einen Tag nach dem 49. Geburtstag, dann ist das 49. Lebensjahr "vollendet" ;-)

24. August 2016: Von Oliver Voigt an Willi Fundermann
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