Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

22. August 2016: Von Oliver Voigt an Tobias Schnell

Dann wäre es eindeutig Tobias und Wolfgang!! Wundert mich nur dass der AME dann mehrmals vor mir versucht hat im LBA anzurufen...warten wir ab, was dabei raus kommt! So ist es aber verständlich!

Grüße

22. August 2016: Von Erik N. an Oliver Voigt

Medicals, die vor Vollendung des 50. LJ ausgestellt wurden (also vor deinem Geburtstag im September), enden mit Vollendung des 51. LJ (also mit deinem Geburtstag nächstes Jahr).

Ist doch genau, was es bedeutet ? Ab dem 50. ist die Gültigkeit 1 Jahr.

Du bekommst jetzt kein Medical mehr für 2 Jahre. Aus, fertig, vorbei. Zu alt !

22. August 2016: Von ch ess an Erik N.

...oder man verzichtet auf die PPL-Rechte, indem man sich ein LAPL-Medical ausstellen lässt und die PPL in eine LAPL umwandelt.

LAPL Medical gilt nämlich noch 2 Jahre - wieder was gespart :-)

ansonsten sind wir inzwischen bei Karl Valentin...

22. August 2016: Von Oliver Voigt an ch ess

Ja danke, die LAPL ist hinreichend bekannt, aber für mich nicht ausreichend (Fliegen ausserhalb der EU)

Es geht mir in erster Linie nicht um die Kosten, welche bei meinem nur 120 Eur betragen. Es ist mehr der lästige Aufwand mit Urlaub nehmen, Anreise, Formulare etc. Bei meinem vorangegangenen AME musste ich für das Blutbild nochmals seperat zu einem Arzt gehen, was seit dem Wechsel nun endlich wegfiel.

Grüße Oliver

23. August 2016: Von Roland Schmidt an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Erik, das kann man jemandem auch schonender sagen ;-)

Aber die Verwirrung über die "Vollendung" gibt's immer wieder auch in anderen Lebenslagen...

23. August 2016: Von Willi Fundermann an Roland Schmidt Bewertung: +3.00 [3]

Es ist, glaube ich, einfacher zu verstehen, wenn man mal "ganz klein" anfängt (oder wie es in der Feuerzangenbowle heißt: "Da stelle mer uns mal janz dumm..."): Mein erstes Lebensjahr habe ich an meinem ersten Geburtstag "vollendet". Und so geht es dann weiter ;-)

23. August 2016: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Oliver Voigt

Wenn er erst das LBA erreichen will, dann hast du an deinem 51. Geburtstag immer noch kein Medical ;-)

23. August 2016: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Dr. Thomas Kretzschmar

P.S.: nicht weiter sagen: es muss zum Datum deines 51. Geburtstages laufen...

23. August 2016: Von Richard Georg an ch ess

Mal zum Nachdenken!

Eine interesante Konstellation könnte sich für CPL Inhaber ergeben.

FCL.305 CPL — Rechte und Bedingungen
a) Rechte. Inhaber einer CPL sind berechtigt, innerhalb der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie
(1) alle Rechte des Inhabers einer LAPL und einer PPL auszuüben;

In meinem Medical steht z.B.

Klasse 1 : 01.03.2017

Klasse 2 : 01.09.2017

LAPL : 01.09.2018

Das höherwertige Medical beinhalted somit die niederwertigen.

Bedeuted das, dass ich kein neues Medical benötige wenn ich mit dem CPL nach dem 01.03.2017 nur noch die Rechte des PPL und nach dem 01.09.2017 nur noch die Rechte des LAPL in Anspruch nehme?

Der Besitz des CPL selbst ist ja nicht vom Medical abhängig, sondern nur die Ausübungsrechte.

Eine ähnliche Formulierung ist unter FCL.2015 PPL leider nicht zu finden.

23. August 2016: Von Oliver Voigt an Dr. Thomas Kretzschmar

Mach mir bitte keine Angst!! Er wollte mir heute eigentlich Bescheid geben...

;-)

23. August 2016: Von Alfred Obermaier an Oliver Voigt

Oliver, kennst Du den Spruch:

"Wer viel frägt, geht weit irr"

23. August 2016: Von Oliver Voigt an Alfred Obermaier

Alfred, sag da mal meinem Doc...er initiierte das ganz!! Ok, letztendlich meint er es gut mit mir, was ich sehr schätze und hoch anrechne!

23. August 2016: Von Alfred Obermaier an Oliver Voigt

Oliver, sicherlich kennst Du auch das Gegenteil von "Gut" das ist nicht etwas "böse" oder gar "schlecht" sondern "Gut gemeint".

only my 2 cts

23. August 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Richard Georg Bewertung: +1.00 [1]

Grundsätzlich gilt, dass ein einmal erworbener CPL ein Leben lang gilt, er verfällt nicht. Egal, ob man das Medical Class 1 verfallen lässt oder die Klassenberechtigung. Sobald man z.B. nach Erneuerung einer abgelaufenen Klassenberechtigung wieder fliegen darf und ein gültiges Class 1 Medlical besitzt, darf man die Rechte des CPL ausüben. Egal wie lange man dazwischen evtl. keine Klassenberechtigung oder kein gültiges Medical hatte.

Trotzdem Vorsicht: Ein mehr als 2 Jahre abgelaufendes Class 1 Medical unterliegt für die Erneuerung einer besonderen Prüfung der medizinischen Akte und nach mehr als 5 Jahren ist eine Erstuntersuchung mit den "schärferen" Bedingungen erforderlich (Quelle: Part.MED.A.045).

Michael

23. August 2016: Von Wolfgang Lamminger an Richard Georg Bewertung: +1.00 [1]

Bedeuted das, dass ich kein neues Medical benötige wenn ich mit dem CPL nach dem 01.03.2017 nur noch die Rechte des PPL und nach dem 01.09.2017 nur noch die Rechte des LAPL in Anspruch nehme?

einfache Antwort: ja

das ist aber keine "besondere Konstellation" einfach die Konsequen aus der Gültigkeit der Medicals. Ab dem 50. Lebensjahr (oder "nach dem 50. Geburtstag";-) ist Klasse 1 (ohne Single-Hand) identisch mit Klasse 2 für 1 Jahr gültig...

24. August 2016: Von Willi Fundermann an Wolfgang Lamminger

Ab dem 50. Lebensjahr (oder "nach dem 50. Geburtstag";-)

Auch auf die Gefahr hin, als kleinkariert zu gelten, aber weiter oben hast Du es selbst perfekt erklärt: Das 50. Lebensjahr beginnt einen Tag nach dem 49. Geburtstag, dann ist das 49. Lebensjahr "vollendet" ;-)

24. August 2016: Von Oliver Voigt an Willi Fundermann
Beitrag vom Autor gelöscht

17 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang