Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

23. August 2016: Von Richard Georg an ch ess

Mal zum Nachdenken!

Eine interesante Konstellation könnte sich für CPL Inhaber ergeben.

FCL.305 CPL — Rechte und Bedingungen
a) Rechte. Inhaber einer CPL sind berechtigt, innerhalb der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie
(1) alle Rechte des Inhabers einer LAPL und einer PPL auszuüben;

In meinem Medical steht z.B.

Klasse 1 : 01.03.2017

Klasse 2 : 01.09.2017

LAPL : 01.09.2018

Das höherwertige Medical beinhalted somit die niederwertigen.

Bedeuted das, dass ich kein neues Medical benötige wenn ich mit dem CPL nach dem 01.03.2017 nur noch die Rechte des PPL und nach dem 01.09.2017 nur noch die Rechte des LAPL in Anspruch nehme?

Der Besitz des CPL selbst ist ja nicht vom Medical abhängig, sondern nur die Ausübungsrechte.

Eine ähnliche Formulierung ist unter FCL.2015 PPL leider nicht zu finden.

23. August 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Richard Georg Bewertung: +1.00 [1]

Grundsätzlich gilt, dass ein einmal erworbener CPL ein Leben lang gilt, er verfällt nicht. Egal, ob man das Medical Class 1 verfallen lässt oder die Klassenberechtigung. Sobald man z.B. nach Erneuerung einer abgelaufenen Klassenberechtigung wieder fliegen darf und ein gültiges Class 1 Medlical besitzt, darf man die Rechte des CPL ausüben. Egal wie lange man dazwischen evtl. keine Klassenberechtigung oder kein gültiges Medical hatte.

Trotzdem Vorsicht: Ein mehr als 2 Jahre abgelaufendes Class 1 Medical unterliegt für die Erneuerung einer besonderen Prüfung der medizinischen Akte und nach mehr als 5 Jahren ist eine Erstuntersuchung mit den "schärferen" Bedingungen erforderlich (Quelle: Part.MED.A.045).

Michael

23. August 2016: Von Wolfgang Lamminger an Richard Georg Bewertung: +1.00 [1]

Bedeuted das, dass ich kein neues Medical benötige wenn ich mit dem CPL nach dem 01.03.2017 nur noch die Rechte des PPL und nach dem 01.09.2017 nur noch die Rechte des LAPL in Anspruch nehme?

einfache Antwort: ja

das ist aber keine "besondere Konstellation" einfach die Konsequen aus der Gültigkeit der Medicals. Ab dem 50. Lebensjahr (oder "nach dem 50. Geburtstag";-) ist Klasse 1 (ohne Single-Hand) identisch mit Klasse 2 für 1 Jahr gültig...

24. August 2016: Von Willi Fundermann an Wolfgang Lamminger

Ab dem 50. Lebensjahr (oder "nach dem 50. Geburtstag";-)

Auch auf die Gefahr hin, als kleinkariert zu gelten, aber weiter oben hast Du es selbst perfekt erklärt: Das 50. Lebensjahr beginnt einen Tag nach dem 49. Geburtstag, dann ist das 49. Lebensjahr "vollendet" ;-)

24. August 2016: Von Oliver Voigt an Willi Fundermann
Beitrag vom Autor gelöscht

5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang