Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

5. Februar 2016: Von Erik N. an Achim H.
Achim: was ist sinnvoll zu tun.... Die F33A verfügt über kein Lärmschutzzeugnis. War bisher nicht so auf dem Radar, nur habe ich neulich festgestellt, daß zB in Jesenwang Flugzeuge ohne Lärmschutz nicht anfliegen dürfen (nehme ich jetzt mal so als gültig und rechtens hin).

In der EASA Datenbank ist die F33A nicht aufgeführt. Wenn ich jetzt ein Lärmschutzzeugnis haben möchte - irgendeins :) - was wäre sinnvoll ? Den Lärm messen lassen ? Oder kann man das Type Certificate der CAA irgendwie übertragen lassen ? Was wäre da sinnvoll ? Lässt man es ganz ?
5. Februar 2016: Von Achim H. an Erik N.
In welchem Land ist die Beech zugelassen? Bei einer D-reg würdest Du Urkundenfälschung begehen.
5. Februar 2016: Von Markus Doerr an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]
Wie die F33 nicht aufgeführt?
Schau mal hier: EASA da steht sie drin, mit verschiedenen Props.
5. Februar 2016: Von Erik N. an Markus Doerr
Oh danke, dieses Blatt hatte ich nicht gefunden zuerst...
EDIT: Wenn ich es richtig verstehe, sind in dem Excelsheet einzelne Luftfahrzeuge anhand ihrer Seriennummer aufgeführt, die ein Zeugnis haben. Ich habe unsere S/N nicht gefunden, jedoch gleich mehrere gefunden mit der gleichen Motor-Propeller-Blattkombination. IO520 BA / BB und McCauley 3-Blattnabe 3A32C406 mit 82NDB-2 Blättern.

Kann jetzt nicht auf der Basis ein LTB ein Lärmschutzzeugnis ausstellen ? Müsste doch eigentlich oder ?
5. Februar 2016: Von Markus Doerr an Erik N.
Ein Lärmzeugnis ist ein Dokument das vom LBA ausgestellt wird, nicht vom LTB.
Du kannst dir auch selbst eins schnitzen, ist halt Urkundenfälschung.
5. Februar 2016: Von Erik N. an Markus Doerr
Ok, dann muss man das beim LBA halt beantragen oder der LTB. Das ginge ja. Wüsste nicht was dagegen spräche. Oder bin ich da zu blauäugig ?
5. Februar 2016: Von Roland Schmidt an Markus Doerr
Ja, so eine schöne Tafel aus Hartholz, da würde der Flugleiter aber staunen - würde ich aber bis zum 1. April warten :-)
5. Februar 2016: Von Achim H. an Erik N.
Frag doch mal beim LBA nach wie das geht: https://www.lba.de/DE/Technik/Umweltschutz/Laerm/Laerm_node.html###-MYBR-###

Normalerweise hat jedes D-reg Flugzeug so ein Lärmzeugnis, bzw. muss es sogar haben.
5. Februar 2016: Von Erik N. an Achim H.
Wow, das wird konfus... Lt. dieser EU Regulierung 216/2008 ist scheinbar die F33A nicht in der Zuständigkeit des LBA. Jedenfalls ist sie in der Lärmliste - die nur zur Dokumentation der unter nationale Aufsicht fallenden LFZ dient - nicht drin. Sondern nur in dem EASA Spreadsheet. Kann man diesem Umstand entnehmen, daß die EASA das Lärmzeugnis ausstellen muss, und daß das LBA dann noch ein nationales Zeugnis ausstellen muss ?

Irgendeinen Wisch muss man doch zur Not vorweisen können.

Ich mach hier erst mal Schluss, werde nä. Woche mal mit dem LBA telefonieren, mal sehen was die sagen :)
5. Februar 2016: Von  an Erik N.
Das Thema hatten wir doch gerade erst mit aktuellen und erhellenden Ausführungen des C*h*r*i*s*t*i*a*n S*u*e*r in diesem Thread. Die F33A fällt mit Type Certificate von wann, 1969/1970, also eventuell einfach unter die NO RULE "kein Lärmzeugnis mehr für vor-1975" Kategorie?
5. Februar 2016: Von Erik N. an 
Den hatte ich nicht gesehen, danke.
Glaube daß unsere da nicht reinfällt, weil zwar die Musterzulassung vor 1975 war, aber die Individualzulassung 1992.

Hilft nix, das kann man nur telefonisch erfragen. Hoffentlich blickt bei den Ämtern einer durch.

Das Problem ist ja, daß die "no rule" umgedeutet wird in "No Lärmschutz", und ich dann immer die höchsten Landegebühren zahlen darf, Einschränkungen hinsichtlich Start und Landezeiten habe und manche Plätze gar nicht anfliegen darf. Wenn ich es richtig interpretiere.

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
5. Februar 2016: Von Achim H. an Erik N.
Die EASA stellt nichts aus für Flugzeughalter, das macht das alles das LBA. Die Liste wird nur europäisch geführt. Du benötigst ein Lärmzeugnis und Du solltest bereits eines haben.
5. Februar 2016: Von Justus SJ an Achim H.
Und wenn es kein "aktuelles" LSZ mehr gibt beim LBA, muss die EASA erstmal einen Lärmdatensatz erstellen, der kriegt dann ein Aktenzeichen, diesen braucht das LBA zwingend, um dir ein LSZ auszustellen.
Gerade so erlebt. Nach 12!! Monaten hickhack mit dem LBA ging es dann nach einem kurzen Anruf bei der EASA auf einmal innerhalb des nächsten Tages.
Es ist anscheinend nicht die Zuständigkeit des LBA, dort so einen Datensatz anzufragen..

13 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang