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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. Februar 2016: Von Richard Georg an J Stroede
@Alle
Schaut euch mal Hohenems-Dornbirn an (nicht Deutschland)
Sa, So und Hol 08:00LT-12:30 LT ----16:00 LT- SS+30 max 20:00LT
MEP bis max 80db.
Es ist doch die freie Entscheidung eines Flugplatzunternehmers Wen er wann fliegen lässt (seine Einrichtung benutzen lässt).
5. Februar 2016: Von Lutz D. an Richard Georg
Ja, aber bei Deutschen Verkehrslandeplätzen mit ihrer Betriebspflicht gibt es diese Freiheit des Betreibers nicht.
5. Februar 2016: Von Richard Georg an Lutz D.
Auf Antrag kann von der Betriebspflicht befreit werden und wird auch praktiziert, sonst könnten auf einem Platz wie edml keine Sonderveranstaltungen stattfinden.
Ausserdem sind die Plätze vor 09:00 und nach 19:00 von der Betriebspflicht befreit. Bei entsprechender Begründung können auch andere Zeiten beantragt werden.
5. Februar 2016: Von Lutz D. an Richard Georg
Klar, Georg, aber zwischen einer genehmigten Befreiung von der Betriebspflicht, die in der AIP oder per NOTAM veröffentlicht ist und einem 'vor drei lasse ich sie hier ohne Lärmzeugnis nicht starten' ist schon ein Unterschied.
5. Februar 2016: Von Richard Georg an Lutz D.
Wir in Bayern waren ja die Vorreiter in Sachen Lärm, z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen nur, wenn bestimmte Lärmvorgaben für stationierte Flugzeuge eingehalten werden.
Die LLV trifft ja nur Plätze ab einem bestimmten Verkehrsaufkommen. An den mir bekannten Plätzen, welche unter die LLV fallen sind Platzrunden mit Flugzeugen ohne erhöhten Lärmschutz zu bestimmten Zeiten untersagt. Bei einzelnen Ab- und Anflüge, sowie Flügen über eine Stunde sind mir hier in Bayern an diesen Pllätzen keine Beschränkungen bekannt.
Was der Grund (Hintergrund) ist, warum in diesem Fall ein Start verweigert wurde, ist leider nicht bekannt.

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