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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. Januar 2016: Von Juergen B. an J Stroede Bewertung: +0.67 [1]

Ergänzend: Eine Email von der CAA bekommst du nur, wenn etwas NICHT passt. Habe genau wie du (als "typisch" Deutscher) ebenfalls eine Eingangs- oder Verlängerungsbestätigung des Ratings erwartet. Nach einigen Wochen Wartens habe ich angerufen und die Dame war fast erstaunt über meine Nachfrage: "Steht alles bei uns drin, alles iO."

Hatte auch einen non-UK examiner, der ohne zusätzliche Kosten in der Lizenz verlängern durfte. Jetzt darf das auch ein FI (wie von Peter beschrieben), mit den Kosten lt. Kostentabelle.

Bzgl. des Medicals ebenso problemlos bei einem dt. AME: Dieser hat mir zusätzlich zu den deutschen Formularen und dem deutschen Medical die Untersuchungsergebnis-Formulare in Englisch ausgefüllt (gleiche Nummerierung wie das LBA-Formular), welche an die CAA zu schicken sind. Sämtliche Formulare, auch die für besondere Untersuchungen (Herz, Augen, etc.) gibt es zum Download, auch auf der neugestalteten Homepage: https://www.caa.co.uk/Aeromedical-Examiners/Connecting-with-the-CAA/Medical-forms-available-for-download/

16. Januar 2016: Von Dr. Oliver Brock an Juergen B. Bewertung: +1.67 [2]
Moin,

auch ich habe schon Medicals für einige Piloten ausgestellt, deren Lizenz (privat und gewerblich) in UK liegen.
Man muss NICHT extra die englischen Formulare nochmal ausfüllen, sondern es reicht, die deutschen mit Namen und Adresse zu versehen und diese zusammen mit den Untersuchungsbefunden (ebenfalls mit Namen) an die UK-CAA email zu schicken. Die Nummern der Felder sind ja wie beschrieben gleich. Bisher hat die CAA UK da keine Rückfragen gehabt...auch nicht zu den Visus-Werten, die in D dezimal und in UK in sechsteln angegeben werden.
Um Datenschutzproblemen zu entgehen, kann der Pilot die Übermittlung selbst machen... wir Fliegerärzte dürfen es offiziell derzeit nicht mit Namen (sagt das LBA), die Engländer akzeptieren es aber nicht ohne Namen.
Vermutlich wird es aber dieses Jahr eine europäische IT-Gesamtlösung geben.... obwohl... bei 26 Staaten fragt sich, ob das so schnell geht... .

Oliver
24. Januar 2016: Von J Stroede an Dr. Oliver Brock
Danke an alle !
18. Februar 2016: Von Clemens Wodak an J Stroede
Hallo!

Vielen Dank für die Eröffnung dieses Posts. Fand schon viele gute Informationen dadurch. :-)

Ich bin genau in der gleichen Situation mit der UK Lizenz, bin aber in Österreich beheimatet.
Kennt zufällig jemand einen FI oder Examiner mit UK Authorisierung oder Erfahrung hierzulande?
Gibt es in Österreich einen AME mit UK CAA Erfahrung?

Clemens
21. Januar 2018: Von Lukas Scherrer an Clemens Wodak

Hallo Zusammen

Ich grabe das alte Thema hier mal aus, da ich denke dass meine Frage hier gut aufgehoben ist:

Ich hatte in den USA mein PPL gemacht, leider konnte ich mein Medical aus Zeitgründen nicht mehr vor Ort machen (Ausbildung war in San Diego nach EASA, der Doc aber in Phoenix)

Kann ich nun auch meine Erstuntersuchung bei einem Easa Arzt ausserhalb UK machen und der CAA dann meine Daten senden, oder muss ich dazu nach UK fliegen um dort mein Medical zu machen?

Lg Lukas

21. Januar 2018: Von Erik N. an Lukas Scherrer

Frag mal im Euro GA Forum, dort sind mehr englischsprachige Piloten, die das eigentlich wissen müssten.

www.euroga.org

22. Januar 2018: Von Juergen B. an Erik N.

Hallo Lukas. Schau mal auf die relevante Seite der UK CAA: https://www.caa.co.uk/General-aviation/Pilot-licences/Applications/Medical/Changing-the-State-of-Licence-Issue/ Dort wirst du Antworten auf deine Frage, Formulare, usw. finden. Als ich selbst auf die Liste schaute "amüsierte" ich mich wieder, dass die UK CAA Erst-Medicals aus allen europäischen Ländern akzeptiert, ausser aus Deutschland (wegen der Datenschutz-Thematik hierzulande), Serbien oder der Türkei.

23. Januar 2018: Von Lukas Scherrer an Juergen B.

Naja dort geht es eben darum das Medical zu Übertragen. Wenn es aber darum geht das Medical aus dem Ausland direkt bei der CAA zu Beantragen und nicht den Umweg über die "eigene" Luftfahrtbehörde zu gehen wurde mir das zwar mal so am telefon gesagt, dass es Möglich ist, darüber steht aber nichts auf der Seite.

Es würde mir also darum gehen, wie das genau funktioniert und ob jemand schon Erfahrung damit hat.

19. März 2018: Von Felix Schmitt an Lukas Scherrer

Liebes Forum,

entschuldigt, wenn ich diese Diskussion "highjacke", aber hier scheint viel Wissen unterwegs zu sein, von dem mir ein bisschen sicherlich auch gut tun würde... Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen:

Ich werde für eine ATPL Ausbildung in Litauen demnächst ein Medical Class 1 (Erstuntersuchung) beantragen. Es wäre denke ich unkomplizierter, dieses hier in D zu machen und dann umschreiben zu lassen. Weiß jemand, ob das mittlerweile besser (überhaupt!) funktioniert, oder macht der Datenschutz immer noch alles unmöglich? Die Dame vom LBA war erwartungsgemäß "hilfreich" und meinte "versuchen Se's, müsste gehen, wenn Sie Glück haben".

Sicherer wäre es also, meine Erstuntersuchung bei der Litauschen CAA zu machen. Dort ist man sich wohl aber noch nicht im Klaren darüber, dass zentrale Patientenakten in Deutschland nicht existent sind - entsprechend werden drei Dokumente von mir Erwartet: (1) Vollständige 5 Jahres-Patientenakte von meinem Hausarzt, (2) Report von meinem Therapeuten sowie (3) ein Statement meines Hausarztes über meinen Drogen-/Alkoholkonsum.

Wie hier ja auch schon festgestellt wurde, gibt's sowas ja in D eigentlich nicht. Mein Hausarzt kann mir gar nichts bestätigen, da er nicht weiß, ob ich nicht woanders meine Leichen begraben habe, selbiges gilt für einen Therapeuten, den ich nie hatte.

Gibt es Erfahrungswerte, wie ich da als Neuling am besten mit umgehe?

Liebe Grüße,

Felix Schmitt

20. März 2018: Von Sven Walter an Felix Schmitt

Sorry, dass ich so unspezifisch antworte bei genauer Fragestellung: Die Regeln mögen die gleichen sein, aber der Geist der jeweiligen Bürokratie ist sehr, sehr mühsam. Ich bin immer noch froh, mein Medical Class 1 in Gatwick gemacht zu haben. Kompetent, global anerkannt, kein Dr. Kirklies, kein Datenschutzgehühnere. Ich kenne den Ruf von Litauen nicht, aber ich hab noch von keinem gehört, der in Felix Austria, beim BAZL oder bei den Tschechen irgendwelche Sauereien zu erleiden hatte. Forum shopping nennt man das in der Juristerei, oft ein sehr probates Mittel... Alles Gute!

20. März 2018: Von Achim H. an Sven Walter

Das Medical muss aber nach aktuellem EU-Recht aus dem Land der lizenzführenden Stelle stammen...

20. März 2018: Von Felix Schmitt an Sven Walter

Hallo,

danke für die Antworten.

War das in Gatwick die Erstuntersuchung? Soweit ich informiert bin, möchte die CAA dort ja zum initial auch eine official medical record sehen, die man als Deutscher nunmal nicht hat. Jetzt frage ich mich bloß, ob es vielleicht noch nichtmal auffällt, wenn ich die Patientenakte meines nicht vorhandenen "Hausarztes" vorzeige, bei dem ich in 5 Jahren enmal wegen Rückschmerzen und einmal wegen Schnupfen war...

"Das Medical muss aber nach aktuellem EU-Recht aus dem Land der lizenzführenden Stelle stammen..."

--> Ich weiß. Die Frage ist ja auch Umschreiben versus vor Ort machen, was beides Probleme mit sich führt, die ich momentan überhaupt nicht einschätzen kann ;)

20. März 2018: Von Florian S. an Felix Schmitt

Erst woanders machen und dann umschreiben ist immer Krampf. Warum machst Du nicht einfach das, was die Litauer von Dir verlangen: Eine Kopie der Krankenakte von Deinem Hausarzt mit einem kurzen Schreiben von ebenjenem, dass er weder von Besuchen beim Therapeuten noch von Drogenkonsum/Abhängigkeit Kenntnis hat.

Mehr kann Dir kein Arzt auf der Welt bestätigen (auch in den wenigen Ländern mit nationalen Krankenakten gibt es genug möglichkeiten, eine Sucht wenn überhaupt anonym behandel zu lassen und positiv zu bestätigen, dass Du nicht von irgendwelchen Drogen abhängig bist könnte man Dir eh erstr nach sehr aufwändigen Untersuchungen).

Das deutsche LBA ist da natürlich nicht hilfreich - die bestätigen Dir ja Alles, was sie bestätigen können (und es gibt nicht nur hier großen Unmut darüber, dass sie andere Behörden nicht anlügen) - Du musst das von Dir gewählte AMC in Litauen fragen, in welcher Form sie welche Bestätigung haben wollen.

20. März 2018: Von Sabine Henzel an Achim H.

Ich konnte dazu in Teil Med nichts finden. Kannst Du mir sagen, wo das steht?

20. März 2018: Von Sven Walter an Achim H.

Ich war davon ausgegangen, dass er bislang noch keine hat, als ich die Antwort geschrieben habe.

20. März 2018: Von Felix Schmitt an Florian S.

"Mehr kann Dir kein Arzt auf der Welt bestätigen [...]"

--> Zumindest gibt es in anderen Ländern eine mehr oder minder zentrale Patientenakte, die, wenn vom Hausarzt herausgegeben, entsprechende Interpretationen über den Gesamtzustand des Patienten zulässt. Was ich dann jedoch in den anderen EASA Staaten für das Medical einreichen würde, wäre ja an Farce kaum zu überbieten: Nach eigenem Ermessen zusammengesammelte Patientenakten vom Dermatologen, Psychologen, Internisten etc. pp., bei denen ich die unangenehmen Sachen nach Gutdünken einfach wegfallen lasse (Ich war die meiste Zeit meines Lebens über meine Eltern privatversichert - ergo kein Hausarzt).

Vielleicht funktioniert das System so, und ich bin noch zu Grün hinter den Ohren. Aber zugegebenermaßen fällt es mir schwer zu glauben, dass eine Tauglichkeitsuntersuchung der Klasse 1 so einfach zu sabotieren wäre.

"Du musst das von Dir gewählte AMC in Litauen fragen, in welcher Form sie welche Bestätigung haben wollen."

--> Das habe ich. Die Antworten waren der Grund für meinen Beitrag hier im Forum. "We require you to bring officially signed documents by your family doctor and your psychotherapist, we can not scale down the requirements of course, but you will have no problem obtaining the documents from you doctors"

Danke für Eure/Ihre Zeit, auch wenn die Fragen vermutlich wenig fundiert sind. Aber dafür ist ein Forum ja da :)


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