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12. April 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an Malte Höltken
Nüchtern betrachtet wäre eine willkürlich gewählte Aufteilung der Kosten das Paradies für Umgehung der AOC-Pflicht:
Der PPL-Inhaber fliegt seine Passagiere mit der gecharterten Cessna Mustang und bezahlt pro Stunde EUR 1.-, die restlichen EUR 1999.- werden "anteilig" von den Passagieren bezahlt.

Und Jahre später spricht der Initiator dann im Forum wieder von einer "Grauzone" und freut sich über den vermeintlichen Ablauf der Verjährungsfrist für Finanzstrafverfahren.

Es gibt wohl doch Abstufungen in der Logik.. ;-)

BTW: In D berechtigt der PPL/CPL/ATPL nicht zum UL-Fliegen? Das wäre dann ja eins der wenigen Dinge die in Ö weniger blöd geregelt sind.
12. April 2015: Von Lutz D. an Flieger Max L.oitfelder
Bevor das jetzt ins Kraut schießt - Achim hat recht.
Die relevante Rechtsvorschrift ist Art 6.4.a. dieses Dokumentes:
https://easa.europa.eu/system/files/dfu/partial_PDF_EASA_AIR_OPS_web.pdf

Eingeführt nach Lobbying von IAOPA und EAS mit Verordnung 965/2012 und der klarstellenden Entscheidung (Definition direkter Kosten) 20116-019-R und entsprechendem Guidance Material.

Der Text von 6.4.a. erlaubt das Teilen der direkten Kosten ohne Angabe eines Verhältnisses für nicht-komplexe Flugzeuge mit bis zu 6 Sitzen.

Mit der Mustang geht es also nicht, mit einer Extra330LX schon.
12. April 2015: Von  an Flieger Max L.oitfelder
BTW: In D berechtigt der PPL/CPL/ATPL nicht zum UL-Fliegen? Das wäre dann ja eins der wenigen Dinge die in Ö weniger blöd geregelt sind.

In Ö beinhaltet PPL die Berechtigung UL zu fliegen? Das wäre ja noch ein Grund mehr die Lizenz nach Österreich auszuflaggen. Hat denn jemand auch schon Erfahrungen mit dem Rückweg, bekommt man die UL Berechtigung aus der Ö Lizenz auch auf den deutschen Schein umgetragen? Das müsste dann ja der einfachste Weg zum UL für PPLer sein.
12. April 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an 
Ja, aber nur UL IN Österreich, da national. Früher gab es hier keinen eigenen UL-Schein.
12. April 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an Lutz D.
Ich weiss, aber in der letzten Diskussion gab es noch den Verweis auf ein anderes Dokument in dem das "cost sharing" eindeutiger hervorgeht.
Vielleicht verlange ich zuviel, aber wenn ich mir mit einem Freund die Kosten für etwas teile erwarte ich von ihm nicht 99% ;-)
12. April 2015: Von Lutz D. an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]
Aber Max, relevanter als das Gesetz und die von der EASA herausgegebenen Erläuterungen wird es kaum mehr werden. Ich weiß sehr wohl, dass das Thema umstritten ist, mit einer gleichmäßigen Aufteilung sei man auf der sicheren Seite, sagt etwa die AOPA, weil sie das für unklar hält (https://aopa.de/aktuell/update-zur-meldung-vom-30.06.2014-selbstkosten-und-vereinsrundfluege-gute-nachrichten.html)###-MYBR-###

Die CAA zB liest das Gesetz so, wie es geschrieben ist, ohne sich ihren Teil zu denken und folgert ausdrücklich, dass eine gleichmäßige Verteilung nicht vorgeschrieben ist (Ist sie auch nicht!)
Die CAA hat vor zwei (2!) Tagen hierzu nochmals eine Klarstellung verabschiedet:


Also - einfach mal an das Gute in der EU Regelung glauben!
12. April 2015: Von Jan Friso Roozen an Lutz D.
Ich habe Ostermontag einen Freund mit seinem Flugzeug in Pau abgeholt, sein Flugzeug und er hat alle Kosten getragen, ich bin nur geflogen, hin und zurück. Gibt es da für mich irgendeine Problematik zu beachten?
12. April 2015: Von Achim H. an Jan Friso Roozen
Friso, ich bin sicher, dass Du für irgendwas 1 € bezahlt hast. Sonst hättest Du theoretisch ein Problem ohne CPL.
12. April 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an Lutz D.
Lutz, ich glaube immer an das Gute, auch in der EU, und bei Dir sowieso.

Deshalb werden nach dem folgenden Satz "There is no element of profit" wohl weitere Klarstellungen folgen, weil das vielleicht "no minimum contribution" irgendwie entgegenstehen könnte.
Kommt eben darauf an, wie man "profit" definiert, ohne eigenen Anteil an den "direct costs" mit PPL fliegen zu können würde ich doch als eine Art "profit" sehen, zumindest als "profitieren" jedenfalls.
Mit der früheren Formulierung "equally shared" war es eindeutig.
12. April 2015: Von Malte Höltken an Flieger Max L.oitfelder
BTW: In D berechtigt der PPL/CPL/ATPL nicht zum UL-Fliegen? Das wäre dann ja eins der wenigen Dinge die in Ö weniger blöd geregelt sind.

Nein, es muß ein UL-Schein erworben werden, was etwa ein bis zwei Flugstunden erfordert. UL sind national geregelt, daher darf ich eine Stark Tuebulent (MTOM = 350 kg) fliegen, aber keine FK-12 (MTOM = 472,5 kg). Natürlich ist der Pilot einer FK-12 auch fliegerisch so unfit, daß er alle 30 Schulstunden braucht um eine C50 sicher zu beherrschen.

Mit Logik ist das alles nicht zu erklären. Auch daß die Zulassungsbasis einer Cessna Citation Mustang identisch ist mit der einer SF-23, ist nicht logisch begründbar.

Als Fluglehrer stellt sich mir die Frage der Bezahlung ja eh nicht. Sobald ich ein LAPL-Einweisungsflug draus mache darf ich ja auch ohne CPL bezahlt werden. Daher habe ich mich nicht wirklich drum gekümmert. Die Erfahrung lehrt halt nur, daß Logik im Luftfahrtrecht nicht unbedingt das Maß der Dinge ist.
12. April 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
Es ist auch nicht logisch, dass ich mit österr. EASA-ATPL ein deutsches UL mit österr. Zulassung in Deutschland nicht fliegen darf, ich denke wir fänden noch viele Beispiele.
12. April 2015: Von Malte Höltken an Flieger Max L.oitfelder
Ja. Leider.
12. April 2015: Von Lutz D. an Flieger Max L.oitfelder
@Friso
Es ist, wie Achim schreibt, irgendeinen Anteil der direct costs müsstest Du bezahlen. Das kann auch die Landegebühr sein.

@Max
Die Definition der Profit-Frage ist durch die Definition der Kostenseite hinreichend erklärt. Ein Flug erzeugt definierte Kosten. Der Pilot muss einen Teil davon tragen. Andere Kosten dürfen ihm nicht erstattet werden. Opportunitätskosten für seine Zeit sind keine Kosten im Sinne dieser Regel, Kapitalkosten ebenfalls nicht.
12. April 2015: Von Richard Georg an Lutz D.
Die AOPA hat sich dazu auch mal geäussert:

https://aopa.de/aktuell/update-zur-meldung-vom-30.06.2014-selbstkosten-und-vereinsrundfluege-gute-nachrichten.html
12. April 2015: Von Jan Friso Roozen an Lutz D.
Es ist, wie Achim schreibt, irgendeinen Anteil der direct costs müsstest Du bezahlen. Das kann auch die Landegebühr sein.

Wie schon von mehreren bemerkt, mit Logik hat das Alles nicht viel zu tun. Ursprünglich hatten wir gedacht das ich lehr hin fliege und er uns zurückfliegt. Wenn ich nur hingeflogen wäre, wäre das OK? Also ich fliege jemand anderen Flugzeug und bezahle nichts dafür.
Weil er müde war fragte er ob ich auch zurückfliegen könnte, also ging es mehr um Sicherheit. Jetzt müsste ich aber plötzlich etwas bezahlen um ihn zurückfliegen zu dürfen? Ganz generell, ich brauche keine Flugstunden schnorren, habe genug und auch eigene Flugzeuge. Ich habe auch noch nie jemanden auch nur einen Euro abgenommen weil er mit mir geflogen ist, maximal lasse ich mich zum Essen einladen.
Es kommt mir komisch vor das man nur weil man jemanden einen Gefallen tut plötzlich mit einem Fuß im Knast steht.
12. April 2015: Von Achim H. an Jan Friso Roozen Bewertung: +1.00 [1]
Es gibt keinen Grund zu mosern, wir haben in Europa die liberalste Regelung die es überhaupt gibt. Bisher war es sehr strikt, strikter als in Deutschland, worauf Deutschland ziemlich unfein gegrätscht hat (EU-Recht durch Pamphlet des Verkehrsministeriums außer Kraft gesetzt) und im Ergebnis haben wir noch mehr Freiheit.

In den USA ist das alles undenkbar. Da geht mit PPL nicht viel, sogar eine Flugvermittlungsbörse hat die FAA zugemacht.

Also, 1 € zahlen und glücklich sein! Alternative: CPL machen.
12. April 2015: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Achim H.
... und, wer wie ich ein Flugzeug betreibt, kann sich zusätzlich darüber freuen, dass nach AOPA auch die Fixkosten in die Kosten eingerechnet werden dürfen, nicht nur die variablen Kosten / Grenzkosten.

Das bedeutet faktisch, dass durch die anteilige Übernahme der Fixkosten die Kosten der durchschnittlichen Flugstunde sinken.
12. April 2015: Von Werner Kraus an Achim H.
Wo siehst Du in dem Fall wie von Friso geschildert denn das Problem? Dass die von ihm während des Fluges mit seinem Freund geloggten Flugstunden auf dessen Flugzeug ihm als geldwerter Vorteil ausgelegt werden könnten?
12. April 2015: Von Achim H. an Werner Kraus
Friso müssen direkte Kosten entstehen, das fordert das Gesetz. Er darf nicht nur nichts verdienen, er muss sich an den Kosten beteiligen. Die Interpretation der AOPA mit den Fixkosten ist umstritten. Die UK CAA bezieht sich in ihrer Rechtsmeinung explizit nur auf variable Kosten. Da es sich um Europarecht handelt, ist die Interpretation der UK CAA genauso relevant wie die eines deutschen RPs und man sollte als Pilot eher eine defensive Position einnehmen.

Letztlich haben wir einen völligen Freibrief bekommen in allen Flugzeugen bis 6 Plätze. Das ist wunderbar, wer hätte damit gerechnet? Die Deutschen mögen da rumkritteln weil es hier immer schon liberal war (aber nicht ganz so liberal wie jetzt) aber für alle anderen um uns herum ist das eine bahnbrechende Änderung. Diese Regelung kann tatsächlich etwas für die private GA bewirken.
12. April 2015: Von Aristidis Sissios an Achim H.
In der Situation wie Friso war ich leider bis jetzt nicht, sehe auch kein Problem mit PPL zu fliegen, solang kein Geld verdient wird. Also mit Geld in der Tasche kommend nach Hause. Dazu gibt's den CPL'r der fürs fliegen Geld verdienen und versteuern darf.

Bis jetzt wurde erwähnt dass der PPLer in der zwei Flüge noch zum Kosten kommen sollte. Also die Fahrt zum Flugplatz und zurück würde selber übernehmen. Und damit der PPL erhalten bleibt kostet sowieso genug Geld welches von Steuer nicht abgesetzt werden kann, weil kein CPL.

Die zwei Flüge wurden aus Freundschaft geflogen und ob PPLr oder CPLr PIC war, sehe ich keinen Unterschied (außer CPLr mehr Lizenzen aber nichts mit dem Fall zu tun). Beide hätten kein Geld verdient, war ja Freundschaftsflug. Der CPLr macht von sein commercial Gebrauch in dem er im Auftrag (Auftrag=Auftraggeber<-->Auftragnehmer<-->Leistung<-->Finanzamt) fliegt.

Wenn der PPLr bei solchen Flüge Geld verdienen würde, allein durch die Aussage dass für den Flug nicht zahlen bräuchte, dann wären alle CPLr die solche Flüge absolvieren schwarz Verdiener, obwohl kein Cent in der Tasche fließt. Und Flugstunden sammeln beide.

Ein Jurist bringt wahrscheinlich mehr Licht hier, aber glaube keiner weiß genau was gilt.





13. April 2015: Von Daniel K. an Jan Friso Roozen
Wenn ihr die Arbeit im Cockpit zusammen erledigt habt, dein Kumpel also auch Pilot ist, dann sollte das kein Problem darstellen.
13. April 2015: Von Jan Friso Roozen an Daniel K.
In der Tat, hatte ich gar nicht dran gedacht, er hat das Funken erledigt. Also alles Gut?
14. April 2015: Von Daniel K. an Jan Friso Roozen
So seid ihr in den Augen der Ämter (Finanzamt und Luftamt) nur zwei Verrückte, die sich einen Flieger teilen, um mal Pilot zu "spielen"...

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