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Das neue Heft erscheint am 1. Juni
EASA-Produkte und verwaiste Flugzeuge
VFR-Tour durch den Osten Frankreichs
Dick Rutan 1938 - 2024
Cessna T303 Crusader
Tankdeckel-Restauration
Beinahe-Kollision trotz Fluginformationsdienst
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. Februar 2015: Von Wolff E. an Malte Höltken
Bei N-Reg gibt es sowas wie ein Flugbuch gar nicht. Wie verhält sich das dann bei einem Ramp-Check?
28. Februar 2015: Von Philipp Tiemann an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]
Bisher gar nicht. Bordbuch ist bei privaten non-D-regs auch in Deutschland bisher nicht verpflichtend. Siehe LuftBO.

In der Praxis führt nahezu jeder z.B. N-reg. Betreiber in D dennoch eins; dafür gibt es viele gute Gründe. Sei es nur, um blöden Diskussionen mit unwissenden Luftaufsichtlern aus dem Wege zu gehen.

Ab August nächsten Jahres geht dann EASA Part NCO in Kraft; dort (Gen 135) wir dann auch für non-D-regs in Deutschland (und ganz Europa) das Bordbuch, der sog. "journey log", verpflichtend.

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