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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. Februar 2015: Von Wolff E. an Malte Höltken
Bei N-Reg gibt es sowas wie ein Flugbuch gar nicht. Wie verhält sich das dann bei einem Ramp-Check?
28. Februar 2015: Von Philipp Tiemann an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]
Bisher gar nicht. Bordbuch ist bei privaten non-D-regs auch in Deutschland bisher nicht verpflichtend. Siehe LuftBO.

In der Praxis führt nahezu jeder z.B. N-reg. Betreiber in D dennoch eins; dafür gibt es viele gute Gründe. Sei es nur, um blöden Diskussionen mit unwissenden Luftaufsichtlern aus dem Wege zu gehen.

Ab August nächsten Jahres geht dann EASA Part NCO in Kraft; dort (Gen 135) wir dann auch für non-D-regs in Deutschland (und ganz Europa) das Bordbuch, der sog. "journey log", verpflichtend.

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