Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

60 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

26. Oktober 2014: Von Alfred Obermeier an Markus Doerr
Hallo Markus, Danke für den Beitrag.

Hier war ich einfach nur Berichterstatter, ich habe von einer Veranstaltung am Freitag/Samstag zum Thema "Fliegen im Alter" berichtet. Ein fliegender Arzt hatte referiert. Dabei gab es einen Sidestep zum Thema "brauchen wir äüberhaupt ein Medical". Seine Aussagen dazu fanden keinen Widerspruch bei den rund 80 Teilnehmern unter denen sich auch fliegende Ärzte bzw Flugmediziner befanden.

Wenn es in UK tatsächlich anders ist (wofür einiges spricht), dann Danke für Deinen Bericht über Flugmedizin in UK. Nichts ist eben so alt wie die Zeitung von heute früh.

All the best

Alfred

27. Oktober 2014: Von Hubert Eckl an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]
Also mich beeindrucken Fliegerärzte erst wieder, wenn sie offenkundige Alkoholiker als solche erkennen und des Flugzeuges verweisen. Kenne mindestens zwei schwere Säufer, welche immer wieder tauglich geschrieben werden. @Lutz, speziell an Dich die Frage: Wie soll man das Wissen um den Zustand dieser Kumpel mit seinem Gewissen vereinbaren? Wo endet der Denunziant und beginnt der Ignorant?

Ansonsten bin ich froh, daß es sie gibt, auch wenn es nur purer, geadezu absurder, Zufall war, daß einer meinen Krebs entdeckte und mir das Leben rettete..

27. Oktober 2014: Von Lutz D. an Hubert Eckl
@Hubert bei Alkohol am Steuer kenne ich persönlich im Grunde fast keine Gnade. Es sollte aber keine Verpflichtung zur Denunziation geben.
27. Oktober 2014: Von Alexander Callidus an Lutz D.
Solche Fälle können in einem Verein manchmal besser geregelt werden. Jemand mit Mandat kann denjenigen mal beiseitenehmen und ihm bedeuten, dass er hier eben micht mehr fliegen wird. Das muss dann nicht über offizielle Stellen laufen.

Nachtrag: Leute mit einem Alkoholproblem werden nicht gleich für ihre Umwelt auffällig. Seine Irritationen in dieser Richtung sollte man deswegen ernst nehmen.
27. Oktober 2014: Von Hubert Eckl an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]
Alkoholiker weissen es schärfstens zurück als Alkoholiker bezeichnet zu werden. Sie wollen es erst wahr haben, wenn es zu spät und die Kopfhaut gelb ist.
27. Oktober 2014: Von Alfred Obermeier an Hubert Eckl

Hallo Hubert,

da verlangst aber viel von einem Fliegerdoc. Dieser darf keine Lizenz entziehen oder ruhend stellen, das kann und darf nur die Behörde. Der Fliegerdoc kann das Medical verweigern, dann muss er einen Bericht schreiben. Es kommt es zu einem Gutachterverfahren (oder so ähnlich) mit einem vielleicht nicht so freundlichen Ergebnis für den Fliegerdoc. Das tut er sich im Zweifelsfalle vielleicht lieber nicht an.

Bekanntlich ist Alkoholismus erstmal sehr subjektiv. Der Pilot ist verpflichtet 24 h vor Beginn des Fluges keinen Alkohol einzunehmen, das wird vielleicht sogar mancher Alkoholiker locker einhalten können. Ihn dann einen Alkoholiker zu nennen, weil er nach dem Flug diesen ordentlich begiesst wird eher schwierig.

Erhöhte Leberwerte können viele Ursachen haben, angefangen von der "Gelbsucht" im Babyalter bis hin zur Malaria Prophylaxe, und was weiß ich noch für weitere Möglichkeiten. Den Fliegerdoc halte ich daher eher für ungeeignet einen Alkoholiker aus dem Verkehr zu ziehen, das kann und darf nur die Behörde.

Wer natürlich volltrunken beim Fliegerdoc auftaucht wird vermutlich noch ganz andere Probleme haben die eine Flugtauglichkeit ausschließen.

All the best

Alfred

27. Oktober 2014: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl
Eben. Wenn man schon stutzt, dann ist das bedenkenswert. Im privaten Verkehr muss man nichts gerichtsfest beweisen, um persönliche Konsequenzen zu ziehen.
27. Oktober 2014: Von Achim H. an Alfred Obermeier
Der Pilot ist verpflichtet 24 h vor Beginn des Fluges keinen Alkohol einzunehmen, das wird vielleicht sogar mancher Alkoholiker locker einhalten können.

Das hört man immer wieder, stimmt aber m.W. nicht sondern findet sich höchstens in den Regularien von Fluggesellschaften. Man darf keinen Blutalkoholwert bei Antritt des Fluges aufweisen aber die 24h (btw 24ft) sind nicht festgelegt.
27. Oktober 2014: Von C*h*r*i*s*t*i*a*n S*u*e*r an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]
Naja, zumindest im gutachterlichen Bereich gibt es durchaus mehr Möglichkeiten, einen Alkoholismus nachzuweisen als gelbe Haut und erhöhte Leberwerte. Insbesondere sind das Ethylglucuronid im Urin (Spezifität 100%) und das Carboxy-defiziente Transferrin im Serum (=CDT, Spezifität ~97%) zu nennen. In der Hausarztmedizin spielen diese Parameter keine Rolle, da Patienten ja keine "Gegner" sind, die es zu "überführen" gilt.

Trotzdem ist die ganze Untersuchung Schwachsinn, da es - entsprechende Fahrlässigkeit vorausgesetzt - neben den chronischen, i.e. ständig und somit auch während der Untersuchung beim Fliegerarzt nachweisbaren Störungen doch tausend Möglichkeiten gibt, gesundheitlich angeschlagen ins Flugzeug zu steigen: gestresst, übermüdet, fiebrig, mit unzureichender Trinkmenge usw..
Und um im falschen Moment angetrunken zu sein muss man ja auch kein Alkoholiker sein; für Unvernunft und Fahrlässigkeit ist noch kein Labortest erfunden worden. Ich würde wetten, dass banale und durch keine Behörde zu verbietende Umstände wie Fliegen mit Übermüdung ein viel wichtigerer Faktor sind als Alkoholismus oder plötzlicher Herztod auf dem Sitz vorne links.
27. Oktober 2014: Von Lutz D. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Also, klar, Alkoholiker können ja auch trocken sein - mir ging es hier darum, jemanden alkoholisiert zum Flieger gehen zu sehen. Da interveniert man natürlich erstmal selbst, aber danach ist mein Mitleid erschöpft.
27. Oktober 2014: Von Flieger Max Loitfelder an Achim H.
24h stimmen nicht einmal bei Fluggesellschaften..
27. Oktober 2014: Von Alfred Obermeier an C*h*r*i*s*t*i*a*n S*u*e*r

Danke Christian für den Beitrag, da kann ich nur voll zustimmen.

Eigenverantwortung kann nicht verordnet werden, jeder Pilot muss für sich selber entscheiden ob er sich fit genug fühlt einen Flug durchzuführen.

27. Oktober 2014: Von Alfred Obermeier an Flieger Max Loitfelder

Yep, aber die 24 Meter stimmen doch noch oder hat sich die Welt schon so verändert ?

28. Oktober 2014: Von Flieger Max Loitfelder an Alfred Obermeier
24 Meter??
28. Oktober 2014: Von Achim H. an Flieger Max Loitfelder
Eigentlich sind es 24 Fuß, 24 Meter ist finde ich etwas übertrieben vorsichtig.
28. Oktober 2014: Von Andreas Ni an Achim H.
"Der Bundesminister für Verkehr empfiehlt: 24 Stunden vor Antritt eines Fluges kein Alkohol!" schrieb der Lehrer für Luftrecht in ganz grossen Lettern an die Kreidetafel. Luftrecht für den PPL 1980 bei der Transitair in Worms. Ich habe das seitdem nicht vergessen, und offensichtlich einige Andere auch nicht, wenn auch aus der Empfehlung in deren Köpfen eine Prohibition wurde..........
28. Oktober 2014: Von Wolff E. an Andreas Ni
Also, wenn ich ganz ehrlich bin. Wenn ich Abens bis ca 22 Uhr 3 Gals Wein getrunken habe, binich am nächsten Mittag nicht wirklich flugtauglich und lasse es freiwillig (auch ohne Kopfschmerzen). Anders ist es da bei Gewohnheitsrinkern, die "brauchen" den Stoff um "fit" z sein. Kenne da welche, die ohne Alk zu nervös und unkonzentzriert sind. Die fliegen zwar alle nicht, aber fahren alle Auto. Möchte nicht wirklich wissen, wie viel tagsüber/morgens mit Restalkohol am Steuer eines PKW´s sitzen.
28. Oktober 2014: Von Andreas Ruth an Wolff E. Bewertung: +4.00 [4]
"Wenn ich Abens bis ca 22 Uhr 3 Gals Wein getrunken habe"

alter Verwalter, du verträgst aber so einiges - 3 Gallonen???!! ;-))
28. Oktober 2014: Von Wolff E. an Andreas Ruth
Oh weh, schöner Tippfehler. Meinte natürlich 3 Gläser....... (den Fehler lass ich aber drin)
28. Oktober 2014: Von Andreas Ni an Wolff E.
...sehe und mache ich sehr ähnlich.
Kleiner, persönlicher Tipp: trink' doch mal ordentlich Wasser dazu. Und morgens direkt nach dem Aufwachen. Das tue ich unabhängig seit mittlerweile über 20 Jahren: mindestens einen halben Liter Wasser einfach runterschütten. Das tut echt gut, und die Katergefahr - gesetzt den Fall, da war mehr als 1 Glas Wein / Prosecco oder 1 Bier - reduziert sich erheblich.

P.S.: Auslösend für das morgendliche Wassertrinken war die Nierenerkrankung eines sehr guten Freundes: Nierenversagen, Dialyse, - er fliegt übrigens wieder (seit gut 10 Jahren) mit der Niere seiner Schwester.
28. Oktober 2014: Von Thore L. an Alfred Obermeier
Alfred, die 24h Regel sind die Amis. 24 hours from bottle to throttle

28. Oktober 2014: Von Thore L. an Thore L.
Quatsch, es waren 8, nicht 24. Sorry.
28. Oktober 2014: Von Alfred Obermeier an Thore L.

Thore, Danke für den Hinweis und den Spruch 8 h "from bottle to throttle" habe ich auch mal gelernt.

Wenn Du aber nur so 0,1 pm / h abbaust, dann darfste vorher nur 2 Bier oder 2 Glas Wein oder 2 Gin Tonic oder 2 Bloody Marry oder 2 Aperol Spritz zu jeweils 0,4 pm getrunken haben. Ist doch langeweilig. Also bei 24 h und Abbaurate von 0,1 pm/h kannst vorher schon mal ein Wettsaufen veranstalten. Da kannste dann mal so richtig die Sau rauslassen. No Risk no Fun.

Have Fun

28. Oktober 2014: Von Alfred Obermeier an Andreas Ni

Andreas,

Danke für den Hinweis, das kenne ich auch so mit der Änderung: "mindestens die doppelte Menge von Alkoholica an Wasser trinken, dh 2 Weißbier, ergäben dann 2 Liter Mineralwasser (also kein Kirschwasser oder so ähnliches Lebenswasser)".

28. Oktober 2014: Von Markus Doerr an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]
dann darfste vorher nur 2 Bier

In USA ist das Bier nicht so stark. Bud light und Coors light zählen doch schon zu den Mineralwässern, oder?

60 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang