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24. Oktober 2014: Von Lutz D. an Flieger Max Loitfelder
Wir müssen uns einfach damit abfinden, dass "landender Verkehr" oder "final approach" oder "final stages to land" unbestimmte Rechtsbegriffe im Rahmen der jeweiligen Verordnungen sind, in denen sie verwendet werden.
Dass sie irgendwo anders definiert werden, kann eine Rolle spielen, muss aber nicht und wird jedenfalls dann nicht, wenn diese andere Quelle nicht rechtsverbindlich oder öffentlich ist.

Die "final stages" könnten bezogen auf VFR Verkehr in der Platzrunde durchaus auch den Queranflug mit einschließen, das gleiche gilt für den "landenden Verkehr" der LuftVO.

Dieser Streit wird auf diesem Wege einfach nicht zu entscheiden sein.
24. Oktober 2014: Von Flieger Max Loitfelder an Lutz D.
Stimme Dir zu, aber was IFR betrifft ist damit geklärt dass dem nicht nur unterhalb des Minimums sondern auch schon davor auszuweichen ist-nicht unbedingt ab einem irrwitzig langen final.

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