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22. Oktober 2014: Von Lutz D. an Stefan K.
Das IFR in G Beispiel ist vielleicht ein bisschen kompliziert und lässt auch tatsächlich Interpretationsspielraum. Das ist bei anderen SERA-Beispielen einfacher, etwa bei der Frage von Nacht/Tag und Beleuchtung, die ja den jetzigen deutschen Regeln entgegengesetzt stehen.

Aber auch bei Luftraum G sagt SERA halt prinzipiell: IFR ohne Freigabe. Regeln, die diesem Grundsatz entgegenstehen sind - auch lt AIC 09 und Aussage der Kommission schlicht nicht anwendbar, d.h. sie müssen nicht mal zB durch ein Gericht für nichtig erklärt werden, sie sind es einfach.

Vermutlich werden sich Piloten, die gegen die LuftVO oder eine NfL, aber nicht gegen SERA verstoßen in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden wiederfinden, die versuchen mit SERA kollidierendes Recht durchzusetzen.

Ich verstehe Deinen Ansatz, zu sagen, wartet erstmal ab, was da kommt, aber meine Position ist eher: da wo SERA Dinge abschließend regelt, muss ich auf nichts mehr warten.

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