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15. Oktober 2014: Von Roland Schmidt an Lothar Ka
Roland, noch haben wir nicht vorrangig geltendes EU Recht

Doch Lothar, das ist grundsätzlich so (nebenbei dürfte das ein Hauptgrund sein, warum der HFC DUS eben nicht mehr in DUS, sondern in EDLE fliegt).

15. Oktober 2014: Von Lothar Ka an Roland Schmidt
Roland, konkret gilt SERA als EU Recht in D erst ab ab 04.12.....

Bis dahin gilt LuftVO oder wie das Teil heisst
15. Oktober 2014: Von Roland Schmidt an Lothar Ka
Zugegeben, die knappen zwei Monate habe ich unterschlagen ;-)

Es ändert aber nichts daran, dass D-Recht nicht konträr zu EU-Recht sein DARF (ich weiß, dass es manchmal anders IST....)

15. Oktober 2014: Von Lothar Ka an Roland Schmidt
Roland, nach meinem Rechtsverständnis verpflichtet das EU Recht die BRD, die Vorgaben in nationalem Recht umzusetzen.
Für mich ist das nationale Recht bindend, selbst wenn es gegen EU Recht verstößt. ...
erst wenn zb über eine Klage gegen die BRD, BRD das nationale Recht anpasst, ist dann das neue Recht bindend.

Von daher ist es nett und interessant, SERA zu kennen, maßgeblich wird aber das sein, was die BRD veröffentlichen wird
Vermutlich SERA mit lokalen Interpretationen. ...
15. Oktober 2014: Von Roland Schmidt an Lothar Ka
Vermutlich SERA mit lokalen Interpretationen. ...

Das ist wohl zu befürchten :-(

Ansonsten einverstanden mit deiner Argumentation, es sei legitim, sich an der LuftVO zu orientieren, bis ein Gericht das (was nicht EU-konform ist) "kippt".

15. Oktober 2014: Von Markus Doerr an Lothar Ka
nach meinem Rechtsverständnis verpflichtet das EU Recht die BRD, die Vorgaben in nationalem Recht umzusetzen.
Für mich ist das nationale Recht bindend, selbst wenn es gegen EU Recht verstößt. ...
erst wenn zb über eine Klage gegen die BRD, BRD das nationale Recht anpasst, ist dann das neue Recht bindend.

Dem ist leider nicht so und viele unterliegen dieser Denke. Die Wahrheit ist EU Recht schlägt nationales Recht und nix muss umgesetzt werden. Die Klage wird gegen die BRD sein, weil sie EU Recht bricht, nicht weil es nationales Recht gibt das dagegen verstößt. Nationales Recht, das EU Recht bricht ist per definitonem unwirksam.

Markus, so machen es die Schweden, da gibt es bis auf 2 Ausnahmen nur C und G. G reicht bis FL 95, ab da C.

Und ist das Schlechter als in D? In UK gibt es nur A und G (ein paar E Airways und ein bisschen F auch noch aber das ist sehr selten) und das ist sehr gut so.
15. Oktober 2014: Von Roland Schmidt an Markus Doerr

Nationales Recht, das EU Recht bricht ist per definitonem unwirksam.

Das muss aber nur die BRD wissen, der Bürger/Pilot darf schon davon ausgehen, dass das Recht seines Landes EG-konform ist. Alles andere wäre praxisfremd.

15. Oktober 2014: Von Markus Doerr an Roland Schmidt
Ich gebe dir zur Bettlektüre diesen Link .
Nicht die Existenz einer nationalen Gesetzgebung die widerspricht, sondern deren Anwendung löst den Rechtsbruch aus.
Deine Argumentation setzt voraus, das es zu jedem EU Gesetz ein nationales Gesetz gibt, dem ist auch nicht so.
Es gibt zur Verordnung 244/2009 keine deutsche Entsprechung soweit ich weiß. Zumindest gibt es keine Glühbirnengesetz in Großbritannien. Trotzdem ist die Verordnung dort gültig wie in Deutschland.
15. Oktober 2014: Von Ursus Saxum-is an Markus Doerr
In Bezug auf die EU muss man schon korinthenkackerisch argumentieren, weil die Begrifflichkeiten traditionell anders als in Deutschland sind.

Ein "EU-Gesetz" gibt es nicht. Es gibt EU-Richtlinien und EU-Verordnungen.

Eine EU-Richtlinie hat erst einmal keine unmittelbare Gesetzeswirkung in den Nationalstaaten, sondern muss innerhalb einer in der EU-Richtlinie bezeichneten Frist in nationales Recht einfliessen. Wie auch immer dies geschieht, bleibt dabei den EU Mitgliedsstaaten überlassen. Manchmal werden nationale Gesetze angepasst, manchmal müssen neue gebastelt werden. Verstreicht die Frist und auch alle eventuellen Optionsfristen, dann entwickelt eine EU-Richtlinie nur mittelbare Gesetzeswirkung. Die Durchsetzung ist dann allerdings fast beliebig kompliziert, weil zwar der Inhalt der EU-Richtlinie Recht geworden ist, aber der Rahmen in dem es im nationalen Recht auszulegen ist, nicht bestimmt wurde.

Eine EU-Verordnung entwickelt mit dem niedergeschriebenen Inkraftsetzungsdatum unmittelbar Gesetzeswirkung in allen Nationalstaaten der EU. Kommt es dann zu Konflikten zwischen EU-Verordnung und nationalen Gesetzen, sagt die Theorie, dass die EU-Verordnung über dem nationalen Recht stehen soll. Der Pferdefuß: die Richter sind per Ermächtigung unabhängig und wenn es das RichterIn gefällt, dann scheisst das auf die Verordnung und beruft sich auf "Einzelfallentscheidung". Auf der Schiene werden nicht wenige Verordnungen absurd negiert ausgelegt.
15. Oktober 2014: Von Roland Schmidt an Markus Doerr
Danke für den Link, aber so spät ist es ja noch nicht :-)
Meine Argumentation setzt nicht voraus, dass es zu allem auch ein nationales Gesetz gibt, warum? Was ich meine ist, dass - soweit ein nationales Gesetz vorhanden ist - der Bürger davon ausgehen darf, dass es EG-konform ist. Selbst die Behörden gehen i. d. R. zunächst so lange davon aus, bis ein Erlass kommt, der (sinngemäß) sagt: "wendet mal lieber bis auf weiteres anstatt das Gesetz direkt die EG-RL an".
Praxisfremd ist es bspw. doch, dass der Pilot weiß, in welchen Punkten die LuftVO nicht EG-konform ist. Selbstverständlich steht es ihm aber frei, sich da nicht an die LuftVO zu halten und sich (z. B. im Falle einer Ahndung) auf SERA zu berufen und dann vor einem Gericht (selbstverständlich) Recht zu bekommen.

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