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18. September 2014: Von Olaf Musch an Dr. Thomas Kretzschmar
Also ganz so streng sind die Anforderungen nicht.
Auf S. 187 der von Alexander genannten Richtlinie steht im Kapitel MED.B.070 zum Sehorgan in Absatz b) Untersuchungen:

Für ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2:
i) ist bei der Erstuntersuchung sowie bei sämtlichen Verlängerungs- und Erneuerungsuntersuchungen eine Routineuntersuchung des Auges durchzuführen und
ii) ist bei klinischer Indikation eine umfassende Untersuchung des Auges durchzuführen.

Wenn also der Fliegerarzt einen Medical-Kandidaten an den Augenarzt verweist, dann
- will er keine Routineuntersuchung durchführen oder
- hat eine klinische Indikation erkannt, die eine umfassende Untersuchung erfordert

Letzteres sollte er dem Kandidaten mitteilen (war bei mir damals der Fall). Ersteres muss er wohl nicht. Ich hätte jetzt erwartet, dass jeder Fliegerarzt eine Routineuntersuchung durchführen kann.
Bei Klasse 1 ist natürlich die Lage etwas strenger und zumindest bei der Erstuntersuchung eine umfassende Untersuchung erforderlich.

Da steht also nicht zwangsweise was von augenfachärztlichen Untersuchungen.

Olaf
18. September 2014: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Olaf Musch
Besser und genauer hätte ich es nicht schreiben können.
Der Augenfacharzt ist erforderlich bei Veränderungen, wenn eine Brille neu oder ein Leseteil dazu muss, oder wenn der Fliegerarzt eine Veränderung zur Voruntersuchung feststellt. Und bei Klasse 1 je nach erforderlichem Korrekturbedarf.
Aber der Fliegerarzt kann immer, wenn er es will, den Augenarzt verlangen. Ob man das mitmachen will, kann jeder selbst entscheiden.
18. September 2014: Von Achim H. an Olaf Musch
So habe ich das auch immer gesehen, daher mein "Streit" mit dem Flugmediziner, bei dem ich letztlich gewonnen haben.
18. September 2014: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Ein Flieger, der mit dem Fliegerarzt streitet??
Das geht garnicht. Da wird eine Authorität verletzt. Das grenzt an Blasphemie.
Muss mal nachlesen, ob das untauglich macht....
18. September 2014: Von Erwin Pitzer an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +2.00 [2]
manche autofahrer haben brillen so dick wie glasbausteine und dürfen autofahren.

der fliegerarzt bei meiner erstuntersunchung, vor ziemlich genau 21 jahren, war ganz entspannt.
kannst du das lesen ? ja, schon ok. ich hatte meine kontaktlinsen drin.

leider hat er das zeitliche viel zu früh gesegnet.
beim nächsten sollte ich einen zettel über den visus vorlegen. da stand dann drauf : 7,5 dioptien, damals noch ein ausschlusskriterium.

der gute hat mir dann meinen neu erworbenen ppl gerettet.

"gehen sie doch mal zu einem anderen augenarzt, vileicht hat dieser sich ....errare humanum ..........

mein optiker, auch fliegerfreund, verpasste mir die passenden kontaktlinsen, ca. 4,0, und die entsprechende brille 3,0.
beim visustest war meine sehschärfe mit den linsen ausreichend, was mir die sprechstundenhilfe auch bescheinigte.

die k-linsen warf ich bevor ich zum augenarzt hereingerufen wurde ins clo, und der gute fliegerarzt wünschte mir, dass ich das fliegen noch recht lange geniessen sollte.

wegen dieser kleinen schummelei hatte ich nie gewissensbisse, denn meine sehschärfe war mit der damals über 1000 dm teuren gleitsichtbrille 100%ig kompensiert.
18. September 2014: Von Lutz D. an Erwin Pitzer
Und jetzt mit F-P...brauchst Du da ein Medical? Oder ist Dein Flieger sogar ein F-UL? Habe das gar nicht mehr im Kopf.
19. September 2014: Von Andreas Müller an Dr. Thomas Kretzschmar
Muss mal nachlesen, ob das untauglich macht....

Soweit ich weiss, gab es solch einen Fall mal bei einem dafür berüchtigten Fliegerarzt im Frankfurter Raum. Da musste ein Pilot 2 h warten und hat sich darüber aufgeregt. Der FA hat ihn aufgrund dessen für untauglich erklärt.

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