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19. Februar 2014: Von Mark Juhrig an Mario Schlosser
Hallo Mario,

mein (vielleicht naives) Verständnis zum Thema ist das folgende. Angenommen habe ich, dass der englische Schein in einen EU-PPL-A umgeschrieben wird.

Seit April 2012 ist die EU Verordnung 1178/2011 in England in Kraft. Der Abschnitt FCL.810 regelt die Nachtflugberechtigung. Der Lehrgang beinhaltet:

i) Theoretischen Unterricht (keine Mindeststundenanzahl genannt)

ii) Mindestens 5 Stunden praktische Ausbildung. Darin enthalten: 3h mit FI, Überlandflug (50km), 5 Alleinstarts und Landungen (full stop)

Voraussetzungen: PPL-A (oder LAPL-A + grundlegende Instrumentenflugausbildung).

Es gibt keine Prüfung, etc. Die Flugschule bestätigt die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang in einem Formblatt der jeweiligen Behörde oder formlos.

In bin der Meinung, dass die Englischen Behörden auch eine Nachtflugausbildung an einer deutschen Flugschule akzeptieren werden (mal nachfragen).

Viele Grüße

Mark

PS: CAA-Antrag https://www.caa.co.uk/docs/2685/PPL%20Certificate.pdf


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