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Luftrecht und Behörden | NVFR für engl. Lizenz  
19. Februar 2014: Von Mario Schlosser 
Hallo liebe Flieger und fleißige Schreiber in diversen Foren.
Ich bin Inhaber einer englischen PPL Lizenz, fliege eine SR20 und möchte gerne die NVFR Berechtigung machen.
Kann mir bitte jemand sagen wo das hier in Deutschland machbar ist oder wo hier ein engl. Prüfer bzw. Lehrer ansässig ist? Ansonsten muss ich wohl auf die Insel fliegen.
Vielen Dank schon mal.
Mario Schlosser
19. Februar 2014: Von Werner Kraus an Mario Schlosser
Sollte in EASA Zeiten eigentlich möglich sein die Prüfung hier abzulegen, wir verlängern unsere Typeratings regelmäßig in UK. Denke die CAA muss den Prüfer ggf anerkennen, würde am besten mal direkt dort nachfragen ob und wie das möglich ist. Vielleicht gibt es ja bereits deutsche Prüfer die in UK anerkannt sind.

Wo Du die Ausbildung am besten machen kannst kommt natürlich darauf an in welcher Ecke von Deutschland Du wohnst ;-)
19. Februar 2014: Von Mark Juhrig an Mario Schlosser
Hallo Mario,

mein (vielleicht naives) Verständnis zum Thema ist das folgende. Angenommen habe ich, dass der englische Schein in einen EU-PPL-A umgeschrieben wird.

Seit April 2012 ist die EU Verordnung 1178/2011 in England in Kraft. Der Abschnitt FCL.810 regelt die Nachtflugberechtigung. Der Lehrgang beinhaltet:

i) Theoretischen Unterricht (keine Mindeststundenanzahl genannt)

ii) Mindestens 5 Stunden praktische Ausbildung. Darin enthalten: 3h mit FI, Überlandflug (50km), 5 Alleinstarts und Landungen (full stop)

Voraussetzungen: PPL-A (oder LAPL-A + grundlegende Instrumentenflugausbildung).

Es gibt keine Prüfung, etc. Die Flugschule bestätigt die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang in einem Formblatt der jeweiligen Behörde oder formlos.

In bin der Meinung, dass die Englischen Behörden auch eine Nachtflugausbildung an einer deutschen Flugschule akzeptieren werden (mal nachfragen).

Viele Grüße

Mark

PS: CAA-Antrag https://www.caa.co.uk/docs/2685/PPL%20Certificate.pdf

19. Februar 2014: Von Peter Luthaus an Mario Schlosser
Für NVFR brauchst Du gar keinen Prüfer. Du gehst zu beliebiger ATO und erfüllst die Bedingungen, die FCL.810 a) (1) fordert. Dann schickt die ATO (FTOs in D haben ATO-Status) die Bestätigung zur CAA zusammen mit Nachweisen der ATO-Anerkennung. Geht also problemlos. Ich habe mit meiner FTO auch schon IR(A)-Ausbildungen für die britische CAA gemacht, geht auch. Und Prüfungen für die CAA kann jeder Prüfer abnehmen, der das CAA-Examinerbriefing abgelegt hat, das habe ich auch selbst gemacht.
19. Februar 2014: Von Mario Schlosser an Peter Luthaus
Hallo Peter und Dankeschön.

Jetzt aber bitte noch folgendes. Was sind denn:
ATO und FTO?
Danke noch mal.
Mario
19. Februar 2014: Von Mark Juhrig an Mario Schlosser
ATO = Approved Training Organization (EU-FCL, neu)
FTO = Flight Training Organization (JAR-FCL, alt)
bisher gab es auch noch: RF = Registered Facility (für "kleine" Flugschulen)
19. Februar 2014: Von Christophe Dupond an Mark Juhrig
RF sind auch ATO. So war der Easa plan
19. Februar 2014: Von Christophe Dupond an Mario Schlosser
Hier ist noch das Link zum Form.

19. Februar 2014: Von Mario Schlosser an Christophe Dupond
Dankeschön. Ein mal im Forum angemeldet und schon perfekte Hilfestellung. Klasse.

9 Beiträge Seite 1 von 1

 

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