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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. November 2013: Von Peter Luthaus an Christian Weidner Bewertung: +2.00 [2]
Eine Positionsmeldung und im Zweifel auch Absprache sind ein klassisches Beispiel einer Flugsicherheitsmeldung gemäß NfL I 247-12, 5 (4) 2. und 3. und damit zulässig:
2. Standortmeldungen von Luftfahrzeugen,
3. Meldungen von Luftfahrzeugführen oder Luftfahrzeughaltern, die für im Flug befindliche Luftfahrzeuge von unmittelbarer Bedeutung sind.

Wenn wirklich potentiell ein Konflikt vorliegt und ich diesen Konflikt nicht durch Anfunken der anderen Station löse, sehe ich im Gegenteil einen Verstoß gegen §1, Absatz 1 der LuftVO! Über FIS zu gehen kann nicht wirklich ernst gemeint sein...

Und wer solch gefährliche Belehrungen erteilt, ist meiner Ansicht sehr nahe an einem Verstoß gegen §315 StGB (Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr). Schließlich könnte ein Zusammenstoß entstehen, wenn gemäß der Meinung des Behördenmitarbeiters gehandelt würde.

Vielleicht sollte man den Vorgesetzten auf diesen Mitarbeiter hinweisen?

Ich versuche immer meinen Schülern und auch Piloten beizubringen, möglichst exakte Positionsmeldungen an unkontrollierten Flugplätzen zu geben (Am besten Himmelrichtung und Entfernung im Bezug zum Platz plus Estimate für das Erreichen der Platzrunde, damit kann auch jeder Ortsunkundige etwas anfangen und mit GPS ist die Information ganz einfach zu bekommen). Und wenn ich über Funk auf ein potentiell mir in den Weg kommendes Luftfahrzeug aufmerksam werde, spreche ich dieses grundsätzlich direkt an und Frage im Zweifelsfalle direkt die Position nach.
8. November 2013: Von Roland Schmidt an Peter Luthaus
Solange der Behördenvertreter nicht seinerseits mit einer Ahndung droht, sollte man das m. E. doch erst mal mit ihm selbst besprechen, bevor man ihn seinem Vorgesetzten meldet. Nur meine Meinung - wir wollen ja auch nicht immer gleich "gemeldet" werden. Ansonsten stimme ich dir zu.
8. November 2013: Von Christian Weidner an Peter Luthaus
Ja nee...melden würde ich höchstens seine nachträglich in meiner Abwesenheit gemachten unflätigen Bemerkungen. Fachlich kann ja jeder mal falsch liegen. Will halt nur sichergehen, dass ich für die Positionsabsprache nicht ernsthaft was zu befürchten habe. Man weiß ja nie :-) Der Hinweis auf das NfL beantwortet die Frage ja eigentlich schon. Danke!

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