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8. November 2013: Von Roland Schmidt an Peter Luthaus
Solange der Behördenvertreter nicht seinerseits mit einer Ahndung droht, sollte man das m. E. doch erst mal mit ihm selbst besprechen, bevor man ihn seinem Vorgesetzten meldet. Nur meine Meinung - wir wollen ja auch nicht immer gleich "gemeldet" werden. Ansonsten stimme ich dir zu.
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