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6. Oktober 2013: Von Henning Dammann-Emden an Sebastian Reis
Das LBA ist halt eine mit deutschen Beamten besetzte Dienststelle, die zum größten Teil mit Verwaltungsaufgaben betraut ist. Es wird streng neutral nach Aktenlage und Vorschrift gearbeitet.
Woher die Beamten nun kommen, ist daher eigentlich unwichtig.
Ist doch für uns Steuerzahler zu begrüssen, das vakante Stellen mit Überhangpersonal besetzt werden und das keine Beamten irgendwo rumparken.
Nennenswerten Entscheidungsspielraum basierend auf Fachwissen und Erfahrung hat es beim LBA schon immer nur selten gegeben. Wie bei jeder anderen Behörde (und nicht nur deutscher) auch.

Wenn man das verinnerlicht, kann man mit dem LBA durchaus auskommen, so jedenfalls meine Erfahrungen.
Bis jetzt habe ich vom LBA immer noch eine sachliche und nachvollziehbare Auskunft erhalten.

Man kann zum Beispiel ewig versuchen, einen technischen Sachverhalt richtig zu stellen, wenn es in den Akten anders steht. Man wird keinen Erfolg haben.
Kommt man aber mit konkreten Unterlagen des Herstellers des fraglichen Bauteils, die beweisen, das man Recht hat, lässt sich das LBA durchaus umstimmen.
6. Oktober 2013: Von Othmar Crepaz an Henning Dammann-Emden
Am meisten fürchte ich mich vor Beamten, die in Wirklichkeit nichts zu tun haben und womöglich von der Materie keine Ahnung haben, und die den ganzen Tag nichts anderes tun als neue Verordnungen und Schikanen zu ersinnen, um ihren Arbeitsplatz zu sichern.
6. Oktober 2013: Von Daniel K. an Othmar Crepaz
das klingt wie Luftamt Nordbayern... :)
28. Oktober 2013: Von Olaf Musch an Henning Dammann-Emden
Das ist genau der Punkt: Überhangpersonal.
Ich hatte letztens mit einem mir befreundeten BFU-Mitarbeiter gesprochen.
Die dürfen schon keine externen Bewerbungen entgegennehmen, so lange
noch in anderen Bundesbehörden ein geplanter Stellenabbau nicht vollständig
durchgeführt ist. Und das ist insbesondere bei der Bundeswehrverwaltung und
eben den weiter oben aufgeführten anderen Behörden halt der Fall.
Diese Beamten haben dann ein Vorrecht, bei LBA oder BFU "verwendet" zu werden.

Wenn man dann Luftfahrtwissen in die Anforderung schreibt, passt es halt
praktisch nie, also lässt man's, weil die Verwaltungsausbildung das Entscheidende ist.
Mit allen Vor- und Nachteilen.

Der Kumpel bedauert das sehr, kann es aber leider auch selbst nicht ändern.

Was hülfe uns denn dort ein begnadeter und erfahrener Linienpilot, der dann aber
nicht weiß, welches Formular in welchem Falle bis wann durch wen an wen in
wievielfacher Ausführung und so weiter...?
Wo kämen wir denn dann hin? ;-)

Olaf
29. Oktober 2013: Von Philip Plettenberg an Olaf Musch
Servus,

es geht hier aber eben gerade nicht um irgendeinen Aktenschieberposten, da stimme ich dem Bundesperonalkarussell sofort zu, sondern um die exponierte Aufgabe des Pressesprechers.

Im Klartext: um das Bindeglied von Behörden-Paralleluniversum zur normalen Welt.

Und genau da bräuchte es eben keinen altgedienten Verwaltungveteranen, sondern dringend einen fliegerischen Fachmann/frau, damit wir Bürger vielleicht ein klein wenig mehr Verständnis für den alltäglichen Wahnsinn im LBA bekommen könnten.
Der einzelne Mensch dort ist ja keinesfalls böse, im Gegenteil oft sogar sehr freundlich; nur das Gesamtergebnis der Arbeit in den Ämtern ist halt schlicht desaströs.

Und zu den Aufgaben eines Pressesprechers gehört natürlich auch, innerhalb der Amts- bzw. Geschäftsführung die von der Öffentlichkeit diskutierten Probleme aufzuzeigen und auf deren Lösung zu drängen.
Das kann ein "stallblinder" Verwaltungsmensch meiner Meinung nach unmöglich leisten.

viele Grüße, Philip
29. Oktober 2013: Von Ursus Saxum-is an Philip Plettenberg
Muss nicht ein Pressesprecher vor allem eines beherrschen, authentic deniability? Fachwissen stört dabei ungemein. *SarkasmusOFF*

6 Beiträge Seite 1 von 1

 

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