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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Triebwerksausfall kurz nach dem Start
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. September 2013: Von Achim H. an frank ernst
Ohne Stromleitung hätte es aber funktioniert. Das mit den zusteigenden Passagieren macht es etwas schwerer zu verargumentieren, da sehe ich den Zusammenhang mit der Übelkeit des ersten Passagier nicht ganz :)

Die Methode Biene/Übelkeit wird schon klappen aber in Serie wird es irgendwann schwer die Story aufrechtzuerhalten. Da hilft nur das private Helipad. Kann man sicher beim zuständigen RP mittels Webformular beantragen...
20. September 2013: Von  an Achim H.
hoffentlich nimmt er den einspruch zurück....

bei einer verurteilung ist erst mal die ZÜP versaut...

was machen denn die bienen, wenn die blumen ihre tage haben???

mfg

ingo fuhrmeister

21. September 2013: Von Stefan Jaudas an 
... was für ein "Zufall", gerade da, wo er wegend er Übelkeit seines Passagiers eine Sicherheitslandung machen muss, steht dessen bucklige Verwandtschaft. Manche Leute lernen es anscheinend nie. Manche Sachen müssen einfach weh tun. Aber mit 3000 EUR kommt er doch noch ausgesprochen billig davon.

ZÜP wäre ein anderes Thema. Diese Sache hat nämlich absolut nichts mit dem offiziellen Zweck des LuftSiG zu tun. Das hier ist wie ein Vergehen im Straßenverkehr, hat aber absolut nichts mit Terrorismus zu tun. Aber als Hubi-Pilot darf er ja alle 5 Jahre seine Kreuzchen auf dem Verlängerungsantrag machen. Da könnte er alleine schon deswegen Probleme bekommen.
21. September 2013: Von Christof Edel an Stefan Jaudas

Zitat: Aber mit 3000 EUR kommt er doch noch ausgesprochen billig davon.

Wie steht das im Verhältnis zu, sagen wir mal, dem Missachten eines "Einfahrt Verboten"-Schildes, oder wenn es den etwas gefährlicheres sein darf, dem Missachten einer roten Ampel?

Und dabei bitte nicht vergessen, dass der "Flugplatzzwang" ein freiheitseinschränkendes Obrigkeitsdiktat ist, dass ähnlich dem Flugleiterzwang Aktivitäten einschränkt, die anderswo völlig legal, sicher, und an der Tagesordnung sind.

21. September 2013: Von Lutz D. an Christof Edel
Obwohl ich dem prinzipiell zustimme, ist das vorliegende Beispiel eher ein Gegenargument.
21. September 2013: Von  an Christof Edel
hallo christof,

das luftG ist etwas für mental stärker ausgelegte menschen!

es ist halt so bei uns - flugplatzzwang - fertig.

autofahrer haben nicht diese ausbildung an gesetzen, met/nav etc und sind nicht verpflichtet,
eine fahrvorbereitung zu machen.

inhaber einer fluglizenz ja, um gefahren abzuwenden!

ein weiteres problem dürfte auf den kollegen mit der versicherung zukommen.

ich weis jetzt nicht, ob das als vorsätzl. begangener unfall basierend auf sehr grobe fahrlässigkeit/vorsatz etc
angesehen wird.

auf jeden fall kann man ihm nur raten, einen tiefen kotau vor der versicherung zu machen und sich zu einigen, ohne
vor gericht zu klagen...a bisserl was geht immer...

mfg
ingo fuhrmeister
21. September 2013: Von Christof Edel an Lutz D.

Zitat Lutz: Obwohl ich dem prinzipiell zustimme, ist das vorliegende Beispiel eher ein Gegenargument.

Stimmt, letztendlich hat bei dem Unfall die Hindernissituation eine Rolle gespielt, die so bei einem Flugplatz wohl nicht yu erwarten ware - aber auch dort sind Hubschrauber schon beim Abheben in Hangartore, Antennen und was sonst noch so auf Flugplätzen herumsteht geflogen.

21. September 2013: Von Christof Edel an 

zitat ingo: das luftG ist etwas für mental stärker ausgelegte menschen! es ist halt so bei uns - flugplatzzwang - fertig.

Keine Frage, wem's nicht passt der kann ja Auswandern...

Mich stört nur ein wenig, wenn Piloten nach drakonischen Strafen für Piloten rufen, wenn die begangene Tat in anderen Lebensbereichen eine Bagatelle wäre, oder in etwa dem nicht-Grüßen des Gesslerhutes entspricht.

Allerdings, mit 200 Euro für das verbotene Außenlanden und 2800 Euro für die Dreistigkeit der Ausrede ist die Strafe vielleicht doch angemessen.

21. September 2013: Von Stefan Jaudas an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
... ich stimme dem ja prinzipiell auch zu. Aber Gesetze sind nunmal da um eingehalten zu werden. Wem die Gesetze nicht passen, soll auf deren Änderung hinarbeiten. Und sie nicht ignornieren und überschreiten und damit auf Dauer den 99,9% Gesetzteskonformen weitere Probleme zu machen.

Außerdem, Flugplatzzwang hin oder her, was viele ignorieren, auch in den hochgelobten USA benötigt man zur Außenlandung und Wiederstart grundsätzlich die Zustimmung des Grundeigentümers. Auch wenn die für bestimmtes Bundeseigentum ausrücklich als erteilt gilt. Und bei "trespasing" sind die stellenweise ganz anders drauf wie wir bei Hausfriedensbruch. Get off my spread, stranger ...

Ich würde mir jedenfalls verbitten, wenn auf meinem Grundstück ohne meine Erlaubnis gelandet oder gestartet werden würde. Einzige Ausnahme wäre für mich ein Rettungshubschrauber oder eine echte (!) Sicherheitslandung. Analog zum Straßenverkehr, wir benutzen nunmal die Straßen und fahren nicht alle wild querfeldein.

Und offensichtlich wußte der Kollege nicht, was er da tat. Das alleine muss schon weh tun. Wenn es jemand kann, OK. Aber wenn es jemand offensichtlich nicht kann, dann ist das nochmal eine ganz andere Sache.

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