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21. September 2013: Von Lutz D. an Christof Edel
Obwohl ich dem prinzipiell zustimme, ist das vorliegende Beispiel eher ein Gegenargument.
21. September 2013: Von Christof Edel an Lutz D.

Zitat Lutz: Obwohl ich dem prinzipiell zustimme, ist das vorliegende Beispiel eher ein Gegenargument.

Stimmt, letztendlich hat bei dem Unfall die Hindernissituation eine Rolle gespielt, die so bei einem Flugplatz wohl nicht yu erwarten ware - aber auch dort sind Hubschrauber schon beim Abheben in Hangartore, Antennen und was sonst noch so auf Flugplätzen herumsteht geflogen.

21. September 2013: Von Stefan Jaudas an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
... ich stimme dem ja prinzipiell auch zu. Aber Gesetze sind nunmal da um eingehalten zu werden. Wem die Gesetze nicht passen, soll auf deren Änderung hinarbeiten. Und sie nicht ignornieren und überschreiten und damit auf Dauer den 99,9% Gesetzteskonformen weitere Probleme zu machen.

Außerdem, Flugplatzzwang hin oder her, was viele ignorieren, auch in den hochgelobten USA benötigt man zur Außenlandung und Wiederstart grundsätzlich die Zustimmung des Grundeigentümers. Auch wenn die für bestimmtes Bundeseigentum ausrücklich als erteilt gilt. Und bei "trespasing" sind die stellenweise ganz anders drauf wie wir bei Hausfriedensbruch. Get off my spread, stranger ...

Ich würde mir jedenfalls verbitten, wenn auf meinem Grundstück ohne meine Erlaubnis gelandet oder gestartet werden würde. Einzige Ausnahme wäre für mich ein Rettungshubschrauber oder eine echte (!) Sicherheitslandung. Analog zum Straßenverkehr, wir benutzen nunmal die Straßen und fahren nicht alle wild querfeldein.

Und offensichtlich wußte der Kollege nicht, was er da tat. Das alleine muss schon weh tun. Wenn es jemand kann, OK. Aber wenn es jemand offensichtlich nicht kann, dann ist das nochmal eine ganz andere Sache.

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