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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. September 2013: Von  an Christof Edel
hallo christof,

das luftG ist etwas für mental stärker ausgelegte menschen!

es ist halt so bei uns - flugplatzzwang - fertig.

autofahrer haben nicht diese ausbildung an gesetzen, met/nav etc und sind nicht verpflichtet,
eine fahrvorbereitung zu machen.

inhaber einer fluglizenz ja, um gefahren abzuwenden!

ein weiteres problem dürfte auf den kollegen mit der versicherung zukommen.

ich weis jetzt nicht, ob das als vorsätzl. begangener unfall basierend auf sehr grobe fahrlässigkeit/vorsatz etc
angesehen wird.

auf jeden fall kann man ihm nur raten, einen tiefen kotau vor der versicherung zu machen und sich zu einigen, ohne
vor gericht zu klagen...a bisserl was geht immer...

mfg
ingo fuhrmeister
21. September 2013: Von Christof Edel an 

zitat ingo: das luftG ist etwas für mental stärker ausgelegte menschen! es ist halt so bei uns - flugplatzzwang - fertig.

Keine Frage, wem's nicht passt der kann ja Auswandern...

Mich stört nur ein wenig, wenn Piloten nach drakonischen Strafen für Piloten rufen, wenn die begangene Tat in anderen Lebensbereichen eine Bagatelle wäre, oder in etwa dem nicht-Grüßen des Gesslerhutes entspricht.

Allerdings, mit 200 Euro für das verbotene Außenlanden und 2800 Euro für die Dreistigkeit der Ausrede ist die Strafe vielleicht doch angemessen.


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