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21. Juli 2013: Von Johannes Göbel an Achim H.
Schön, lieber Herr Hasenmüller, dass sie verstanden haben, wie Sie an Ihr Bier kommen. Ist aber leider völlig uninteressant im Zusammenhang mit dem Zustandekommen von Gesetzen und Verordnungen. Wenn Sie aber auf dem Weg zum Kühlschrank an einer in Deutschland gültigen Rechtsnorm vorbeikommen, z.B. an der LuftVO, dann lesen Sie mal dort ganz oben zu Beginn, was dort steht:

Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der EGRL 36/2004 (CELEX Nr: 304L0036) vgl. G v. 24.5.2006 I 1223

Vielleicht konsolidieren sich dann allmählich auch Ihre Weltbilder dahingehend, dass ohne "Umsetzung" nix geht. Über Implementierung spricht keiner in diesem Zusammenhang, ebenso wenig wie über Kühlschrank und Bier.
21. Juli 2013: Von Lutz D. an Johannes Göbel
...oh Mann. Schauen Sie, wenn Sie einen Learjet fliegen wollen, dann brauchen Sie eine Lizenz. Oder zumindest die entsprechende Kompetenz. Das würde jeder sofort einsehen. Wieso glaubt ein Haufen Leute, völlig ohne Kompetenz, Erfahrung oder Leistungsnachweis, sich besser in Politik und Rechtssetzung auszukennen, als entsprechende Fachleute? Anyway, ein letzter Versuch - was Sie in Ihrem letzten Post zitieren, ist eine RICHTLINIE. Diese muss natürlich erst durch nationale Rechtsnormen umgesetzt werden (auch hier gibt es bei Versäumnissen der MS Ausnahmen, zB, hat der EuGH schon vor fast 40 Jahren in der RS van Duyn ausformuliert, noch zehn Jahre eher in der Sache van Gend en Loos die allg. unmittelbare Wirkung). Die vorliegende Sache wird für den Laien verkompliziert, weil die 'Commission Regulation', die uns Kostenteilung in der Bonanza bringt, eigentlich kein legislativer, sondern ein exekutiver Rechtsakt im Komitologieverfahren ist. Kann man Champagner eigentlich mit der Post schicken oder muss ich den irgendwie abholen? Und wenn letzteres - wer kommt gegen Kostenteilung mit? ;)
21. Juli 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Johannes Göbel
Wenn Ihnen Lutz etwas erklärt über die EU - dann glauben Sie es doch einfach. Bitte..
21. Juli 2013: Von Lutz D. an Flieger Max L.oitfelder
Vielleicht ist das auch alles nur ein sprachliches Mistverständnis und wir sprechen nicht über Umsetzung, sondern über Auslegung. Das freilich, hätte das BMVBS auch tun können. Man hätte von vornherein sagen können, dass basic regulation in Verbindung mit der JAR-FCL VO nur so gemeint sein können, dass Kostenteilung gar nicht betroffen ist. Die Gastflugsverbotsdiskussion wird ja in anderen Ländern, wie zB UK gar nicht so geführt. Und in Belgien feiern die Piloten - hier war Kostenteilung national immer untersagt (was in der Realität nicht viel bedeutete). Richtig ist auch - da kann man nur zweimal unterstreichen, was Wolff schreibt - die Auslegung durch die deutsche CAA ist im Vergleich zur Auslegung durch Versicherungskonzerne ohne Belang. Insofern - freuen wir uns einfach über die kommende Klarstellung. Neben den Gastflügen ist da wirklich auch für Flugtags- und Wettbewerbspiloten eine Menge dabei.
22. Juli 2013: Von Georg Garrecht an Stefan Jaudas
im Grunde ist die Problematik der Übersetzungsfehler nicht unbekannt, und stellt ein häufiges Problem dar:

siehe auch Link-1 und Link-2

In der Vergangenheit hatten wir mal ein Auslegungsproblem mit dem LBA bzgl. der Deutschen Übersetzung von EU Regulation 2042/2003 (Maintenance)

Das LBA meinte einfach, man braucht für die Wartung von Ausrüstungsteilen, die prinzipiell auch in gewerblichem Fluggerät einsetzbar sind, eben deswegen einen 145er Betrieb. Weils so sinngemäß in der deutschen Übersetzung steht.

Nach der englischen und auch den meisten anderen Sprachversionen der Regulation war dies nicht notwendig, ein Part-M Subpart-F Betrieb reichte aus (mit der Einschränlung, daß die Teile danach nicht gewerblich verwendet werden dürften).

Die deutsche Fassung enthielt eindeutig einen Übersetzungsfehler.

Wir haben dann aber, um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, schlußendlich einen Part-145 Betrieb gemacht - ist auch im Nachhinein gesehen besser so...

Aber eine Klage hätten wir hochwahrscheinlich gewonnen, mit folgenden Aussagen eines EASA Mitarbeiters in der Hand:

Q:
... handling of translation errors ...

A:
EASA's opinion about this issue

It is true that sometimes translation errors appear. This happens during the translation of the original text (written in English by EASA). Such translation takes place at the European Commission and we don't have control over them.

The fact that there is a translation error in the German version of M.A.201(g) should not entitle to deviate from the intention of the rule, which is clearly stated in other language versions plus also in the German version of 2042/2003 Article 4.

The intention of the rule is clear: only those specific components that are going to be installed in aircraft used in commercial air transport aircraft need to be maintained in a Part-145 organisations.

Furthermore, paragraphs M.A.502(a), M.A.613, M.A.802 and Appendix IV clearly show that a Subpart F organisation can maintain components without the need of a Part-145 approval.


Q:
In case of translation errors, which language edition, if any, is the definite "law", or original edition?

A:
All translations have the same value and none of them takes precedence. However, a translation error should not entitle to deviate form the intent of the rule.
22. Juli 2013: Von Stefan Jaudas an Georg Garrecht
... OK, und woher bekommt man jetzt die "intent of the rule" bei Verwendung des Wortes "remuneration"? Plus dem Thema der gewerblichen Wartung?
25. Juli 2013: Von Johannes Göbel an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: -3.33 [7]
In wie "Lutz" schreibt, erkenne ich nur selbst diagnostizierte Omnikompetenz. Keine Grund ihm zu "glauben". Ich habe diese Kompetenz nicht, weder omni noch Kraft Selbstdiagnose. Ich kann aber eines: Recherchieren. Und die angezapften Quellen sagen etwas anderes als "Lutz".
Wettschulden sind übrigens Ehrenschulden, zu denen ich stehe, wenn der Wettpartner Ehre verdient....
25. Juli 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Johannes Göbel Bewertung: +1.00 [1]
Ich kann aber eines: Recherchieren. Und die angezapften Quellen sagen etwas anderes als "Lutz".


Vielleicht kommt es ja auch darauf an, WIE man anzapft und dass man keine Richtlinie als Beispiel anführen sollte?

Dass eine "Richtlinie" im Gegensatz zur "Verordnung" (die unmittelbar gilt) erst einer Umsetzung bedarf habe sogar ich als juristischer Laie kapiert.

Was Lutz betrifft: Natürlich steht es Jedem frei grundsätzlich die Kompetenz im ausgeübten Berüf anzuzweifeln. Ob es auch Sinn macht steht auf einem anderen Blatt und ich finde es auch furchtbar nett wenn mir jemand erklärt wie man einen Airbus fliegt.
25. Juli 2013: Von Lutz D. an Flieger Max L.oitfelder
...den Teil mit der Ehre fand ich jetzt nur noch bedingt lustig. Der Rest war aber schon unterhaltsam.

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