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21. Juli 2013: Von Lutz D. an Flieger Max L.oitfelder
Vielleicht ist das auch alles nur ein sprachliches Mistverständnis und wir sprechen nicht über Umsetzung, sondern über Auslegung. Das freilich, hätte das BMVBS auch tun können. Man hätte von vornherein sagen können, dass basic regulation in Verbindung mit der JAR-FCL VO nur so gemeint sein können, dass Kostenteilung gar nicht betroffen ist. Die Gastflugsverbotsdiskussion wird ja in anderen Ländern, wie zB UK gar nicht so geführt. Und in Belgien feiern die Piloten - hier war Kostenteilung national immer untersagt (was in der Realität nicht viel bedeutete). Richtig ist auch - da kann man nur zweimal unterstreichen, was Wolff schreibt - die Auslegung durch die deutsche CAA ist im Vergleich zur Auslegung durch Versicherungskonzerne ohne Belang. Insofern - freuen wir uns einfach über die kommende Klarstellung. Neben den Gastflügen ist da wirklich auch für Flugtags- und Wettbewerbspiloten eine Menge dabei.

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