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21. Mai 2013: Von Pelle Goran an Jens-Albert Schenk Bewertung: +1.00 [1]
Der gesetzlichen Regelung ist die Form fast egal, dort werden nur eine Reihe von Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen lassen sich nach Stand der Technik nur mit einem gebundenen Papierbuch erfüllen - auch Flatterzettel und nicht nummerierte fliegende Kladden können das nicht erfüllen. Im Fall eines Falles hat das gebundene mit durchnummerierten Seiten versehene Dokument eben die Eigenschaft, dass sich die Aufzeichnungen chronologisch weitgehend eindeutig in Abfolge bringen lassen, Änderungen sichtbar sind und damit ein recht hohes Maß an kausaler Nachvollziehbarkeit hergestellt wird. Plausibler als irgendwelche Loseblattsammlung wird das allemal.

Die immer wieder angeführten Ausdrucke können das nicht, denn man kann ohne Nachweismöglichkeit beliebige Abfolgen herstellen und auch mal kurz ein paar Seiten dazwischen schieben um nachträgliche Geschichtsklitterung vorzunehmen. Alle diese Diskussionen sind im Handelsrecht schon einmal bei Einführung der elektronischen Buchhaltungen geführt worden und wer einmal eine SAP Installation mitgemacht hat, weiss mit welchem Aufwand das verbunden ist und wie beschränkt die technische Lösung ist.

Auch wenn mich einige dafür steinigen werden - ich finde den faktischen Zwang zum gebundenen Papierbuch gut, auch und weil damit eine recht gute Gewähr gegen Manipulationen gegeben ist.
21. Mai 2013: Von  an Jens-Albert Schenk
Hallo Jens!
Mir geht es auch so. Aber das ist so in einem Forum. Erst einmal gibt es mehr Informationen als man denkt und meistens wird das Thema von allen möglichen und auch unmöglichen Seiten beleuchtet.
Die Entscheidung was Du machst, liegt bei Dir (sei froh darüber). Selbst wenn sie Dir hier abgenommen würde, kannst Du Dich bei einer Überprüfung nicht darauf beziehen.

Für mich sind ein paar wesentliche Fakten zusammen gekommen:

- Kein Logbuch dabei: Kein Problem kann man nachreichen (2 Mal)
- Logbuch liegt besser zuhause, ist im Falle eines Unfalls die beste Methode
- LogTenPro ist populärer als ich dachte

Die eher unwesentlichen Dinge sind (should anstatt shall)

- Gebundenes Logbuch ja/nein
- Formatfrage
- welche Stifte sind zu benutzen

Mein Resumé:
Aus etwas mehr Abstand zur Debatte erkenne ich, dass ein Logbuch geführt werden muss, aus dem erkennbar ist, dass man als Pilot die Regeln eingehalten hat. Weiterhin dient es dazu, bei einem Unfall etwas auszusagen über die Flugerfahrung des Piloten - wenn er es selbst nicht mehr kann.

Das war´s auch schon.



21. Mai 2013: Von joy ride an Jens-Albert Schenk

Die geloggten Zeiten können frei erfunden sein

in dem punkt kann ich dir nicht recht geben: gerade weil ein gebundenes buch nicht so leicht manipuliert werden kann, ist der kreativität grenzen gesetzt, denn die dazu passenden einträge können mit bordbüchern stichpunktartig oder systematisch gegenverglichen werden. (im falle FAA ist glaube ich auch logbuch eher relativ? oder N-bordbuch in EASA pflicht?)

jedem tekki-fetischisten sei gesagt, Pelle's kommentar mit "hoffentlich wird SAP nicht zur pflicht" hat millionen wenn nicht milliarden arbeitsstunden-erfahrungen mit elektronischer belegstruktur hinter sich, von denen jede einzelne es faustdick hinter den ohren hat! bitte nicht heraufbeschwören, egal ob apfel apps sexyier wirken als SAP, oder nicht (im behörden-zwang wird sogar elster formular ein krampf)

udo

23. April 2015: Von Oliver Voigt an joy ride
Ich würde gerne nochmals diesen Threat hochholen. Genügt nun der Aviatior als gesetzlich konformes Logbuch?

Wäre natürlich ein tolle Lösung. Dennoch denke ich, dass die Einträge entsprechend ausgedruckt werden sollten...zur Datensicherung.

Würde dies einer Überprüfung standhalten?:

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24. April 2015: Von Pascal H. an Oliver Voigt
Ich benutze das Aviator Logbook. Das ganze drucke ich alle 2-3 Monate mal fortlaufend aus. In einem Rampcheck gab's damit auch keine Probleme.

Das Programm und die Einmann-Entwicklerfirma chargieren aber in Sachen Funktionalität und Kundenservice irgendwo zwischen Fußpilz und Grenzkontrolle...
24. April 2015: Von Oliver Voigt an Pascal H.
Stellt sich nun wirklich die Frage, wo man sich hier rechtlich absichern kann!? Zuständige Beamte werden das Programm wahrscheinlich erst einmal gar nicht kennen...
24. April 2015: Von Achim H. an Oliver Voigt
Wieso muss ich mich absichern? Das Gesetz schreibt nirgends eine Aufzeichnung auf Papier vor. Wenn der Rampchecker meint er müsse sich wichtig machen, hört man sich das an, grüßt freundlich, fliegt weiter und denkt sich seinen Teil.

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