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23. April 2015: Von Oliver Voigt an joy ride
Ich würde gerne nochmals diesen Threat hochholen. Genügt nun der Aviatior als gesetzlich konformes Logbuch?

Wäre natürlich ein tolle Lösung. Dennoch denke ich, dass die Einträge entsprechend ausgedruckt werden sollten...zur Datensicherung.

Würde dies einer Überprüfung standhalten?:

AVIATOR eLogbook

Elektronisches Flugbuch EASA / JAR-FCL / FAA

Ob Berufs-, Verkehrs- oder Privatpilot, AVIATOR eLogbook ist die perfekte Lösung.

Überblick:

  • Entspricht den aktuellen EASA Annex I Part-FCL (JAR-FCL 1.080) Bestimmungen

  • Entspricht den aktuellen FAA Bestimmungen

  • Intuitive Bedienung und hohe Anpassbarkeit

  • Einfache und intuitive Datenerfassung

  • Freie Flugbuch-Spalten definieren und auch in die (PDF) Ausdrucke einbinden

  • Filtersystem / Datenanalyse - Einfach bis komplexe Filter-Abfragen schnell konfiguriert

  • Warnungs-System - Erstellen von beliebigen, auf zuvor erstellten Filtern basierenden Warnungen

  • Erstellen von qualitativ hochwertigen (PDF) Flugbuch Ausdrucken

  • Konfigurierbare (PDF) Flugbuch Ausdrucke - Konfigurieren Sie welche Spalten und Überschriften in die Ausdrucke sollen

  • Komplett Neues Airport Modul - jetzt mit ca. 50.000 Airports vorinstalliert

  • Aktuelle Luftfahrzeug Datenbank mit ca. 10.000 Luftfahrzeugen vorinstalliert

  • Live Wetter

  • Import von Boardbuch Daten des Online Flugzeugreservierungs-Systems RESI

24. April 2015: Von Pascal H. an Oliver Voigt
Ich benutze das Aviator Logbook. Das ganze drucke ich alle 2-3 Monate mal fortlaufend aus. In einem Rampcheck gab's damit auch keine Probleme.

Das Programm und die Einmann-Entwicklerfirma chargieren aber in Sachen Funktionalität und Kundenservice irgendwo zwischen Fußpilz und Grenzkontrolle...
24. April 2015: Von Oliver Voigt an Pascal H.
Stellt sich nun wirklich die Frage, wo man sich hier rechtlich absichern kann!? Zuständige Beamte werden das Programm wahrscheinlich erst einmal gar nicht kennen...
24. April 2015: Von Achim H. an Oliver Voigt
Wieso muss ich mich absichern? Das Gesetz schreibt nirgends eine Aufzeichnung auf Papier vor. Wenn der Rampchecker meint er müsse sich wichtig machen, hört man sich das an, grüßt freundlich, fliegt weiter und denkt sich seinen Teil.

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