Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

21. Mai 2013: Von Pelle Goran an Jens-Albert Schenk Bewertung: +1.00 [1]
Der gesetzlichen Regelung ist die Form fast egal, dort werden nur eine Reihe von Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen lassen sich nach Stand der Technik nur mit einem gebundenen Papierbuch erfüllen - auch Flatterzettel und nicht nummerierte fliegende Kladden können das nicht erfüllen. Im Fall eines Falles hat das gebundene mit durchnummerierten Seiten versehene Dokument eben die Eigenschaft, dass sich die Aufzeichnungen chronologisch weitgehend eindeutig in Abfolge bringen lassen, Änderungen sichtbar sind und damit ein recht hohes Maß an kausaler Nachvollziehbarkeit hergestellt wird. Plausibler als irgendwelche Loseblattsammlung wird das allemal.

Die immer wieder angeführten Ausdrucke können das nicht, denn man kann ohne Nachweismöglichkeit beliebige Abfolgen herstellen und auch mal kurz ein paar Seiten dazwischen schieben um nachträgliche Geschichtsklitterung vorzunehmen. Alle diese Diskussionen sind im Handelsrecht schon einmal bei Einführung der elektronischen Buchhaltungen geführt worden und wer einmal eine SAP Installation mitgemacht hat, weiss mit welchem Aufwand das verbunden ist und wie beschränkt die technische Lösung ist.

Auch wenn mich einige dafür steinigen werden - ich finde den faktischen Zwang zum gebundenen Papierbuch gut, auch und weil damit eine recht gute Gewähr gegen Manipulationen gegeben ist.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang