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21. Mai 2013: Von joy ride an Jens-Albert Schenk

Die geloggten Zeiten können frei erfunden sein

in dem punkt kann ich dir nicht recht geben: gerade weil ein gebundenes buch nicht so leicht manipuliert werden kann, ist der kreativität grenzen gesetzt, denn die dazu passenden einträge können mit bordbüchern stichpunktartig oder systematisch gegenverglichen werden. (im falle FAA ist glaube ich auch logbuch eher relativ? oder N-bordbuch in EASA pflicht?)

jedem tekki-fetischisten sei gesagt, Pelle's kommentar mit "hoffentlich wird SAP nicht zur pflicht" hat millionen wenn nicht milliarden arbeitsstunden-erfahrungen mit elektronischer belegstruktur hinter sich, von denen jede einzelne es faustdick hinter den ohren hat! bitte nicht heraufbeschwören, egal ob apfel apps sexyier wirken als SAP, oder nicht (im behörden-zwang wird sogar elster formular ein krampf)

udo

23. April 2015: Von Oliver Voigt an joy ride
Ich würde gerne nochmals diesen Threat hochholen. Genügt nun der Aviatior als gesetzlich konformes Logbuch?

Wäre natürlich ein tolle Lösung. Dennoch denke ich, dass die Einträge entsprechend ausgedruckt werden sollten...zur Datensicherung.

Würde dies einer Überprüfung standhalten?:

AVIATOR eLogbook

Elektronisches Flugbuch EASA / JAR-FCL / FAA

Ob Berufs-, Verkehrs- oder Privatpilot, AVIATOR eLogbook ist die perfekte Lösung.

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  • Entspricht den aktuellen EASA Annex I Part-FCL (JAR-FCL 1.080) Bestimmungen

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24. April 2015: Von Pascal H. an Oliver Voigt
Ich benutze das Aviator Logbook. Das ganze drucke ich alle 2-3 Monate mal fortlaufend aus. In einem Rampcheck gab's damit auch keine Probleme.

Das Programm und die Einmann-Entwicklerfirma chargieren aber in Sachen Funktionalität und Kundenservice irgendwo zwischen Fußpilz und Grenzkontrolle...
24. April 2015: Von Oliver Voigt an Pascal H.
Stellt sich nun wirklich die Frage, wo man sich hier rechtlich absichern kann!? Zuständige Beamte werden das Programm wahrscheinlich erst einmal gar nicht kennen...
24. April 2015: Von Achim H. an Oliver Voigt
Wieso muss ich mich absichern? Das Gesetz schreibt nirgends eine Aufzeichnung auf Papier vor. Wenn der Rampchecker meint er müsse sich wichtig machen, hört man sich das an, grüßt freundlich, fliegt weiter und denkt sich seinen Teil.

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